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   FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 3 K 3210/19   

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https://dejure.org/2019,51377
FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 3 K 3210/19 (https://dejure.org/2019,51377)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2019 - 3 K 3210/19 (https://dejure.org/2019,51377)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 3 K 3210/19 (https://dejure.org/2019,51377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Ambulante Pflege in Dritthaushalt keine haushaltsnahe Dienstleistung

  • IWW (Kurzinformation)

    Haushaltsnahe Dienstleistung | Kein Abzug von Aufwendungen für die ambulante Pflege von nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen lebenden Angehörigen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aufwendungen für die ambulante Pflege außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ambulante Pflege in Dritthaushalt als haushaltsnahe Dienstleistung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Haushaltsnahe Dienstleistungen - Rechnungserfordernis - keine Berücksichtigung von Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die häusliche Pflege eines in seinem eigenen Haushalt lebenden Angehörigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.04.2019 - VI R 19/17

    Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 3 K 3210/19
    Auf den Hinweis des Berichterstatters auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 03.04.2019 VI R 19/17 weisen sie auf den Unterschied zwischen stationären Pflege- leistungen, wozu sich nach ihrer Auffassung das genannte Urteil ausschließlich verhalte, und ambulanten Pflegeleistungen hin.

    Inzwischen ist geklärt (BFH, Urteil vom 03.04.2019 VI R 19/17, DStR 2019, 1144, BStBl II 2019, 445, Juris Rn. 11), dass sowohl die Steuerermäßigung für (allgemeine) haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG nur für die Inanspruchnahme von "eigenen" haushaltsnahen Dienstleistungen beansprucht werden kann, als auch, dass die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EStG der Steuerpflichtige nur für die Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner eigenen Heimunterbringung in Anspruch nehmen kann.

  • BFH, 12.04.2022 - VI R 2/20

    Steuerermäßigung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 3 K 3210/19
    Revision eingelegt, Aktenzeichend des BFH: VI R 2/20.
  • BFH, 29.01.2009 - VI R 28/08
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 3 K 3210/19
    Aufgrund des Zwecks des Rechnungserfordernisses, nämlich der Verhinderung von Schwarzarbeit, muss sich aus der Rechnung der Leistungserbringer und der Leistungsempfänger ergeben (BFH, Urteil vom 29.01.2009 VI R 28/08, DStRE 2009, 552, BStBl II 2010, 166, Juris Rn. 45).
  • BFH, 12.04.2022 - VI R 2/20

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.12.2019 - 3 K 3210/19 aufgehoben.

    Sie beantragen sinngemäß, das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 11.12.2019 - 3 K 3210/19 sowie die Einspruchsentscheidung des FA vom 23.07.2019 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 20.11.2017 dahingehend zu ändern, dass für Aufwendungen in Höhe von 1.071,25 EUR die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG gewährt wird.

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