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   VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06   

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VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06 (https://dejure.org/2007,21570)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04.09.2007 - 3 K 325/06 (https://dejure.org/2007,21570)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04. September 2007 - 3 K 325/06 (https://dejure.org/2007,21570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bemessung des Anteilssatzes der Hinterbliebenenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06
    Der dem Gesetzgeber für die inhaltliche Ausgestaltung zustehende Spielraum sei erst überschritten, wenn sich die Regelung bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs einerseits und der Dringlichkeit der rechtfertigenden Gründe andererseits allgemein oder für bestimmte Gruppen als unzumutbar erweise (BVerfGE 76, 256 ff, 359).

    Das gleichfalls Art. 33 Abs. 5 GG unterfallende Leistungsprinzip verlangt darüber hinaus, dass sich die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlägt (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

    Denn bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 76, 256 ; 81, 363 ; stRspr).

    Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ;18, 159 ;70, 69 ; 76, 256 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328 ).

    Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn er mit der Neufestsetzung der Bezüge oder der Umgestaltung ihrer Berechnungsgrundlage unerwünschte Vergünstigungen abbaut (vgl. BVerfGE 76, 256 ) oder der Änderung solcher Umstände Rechnung trägt, die auch für die Bemessung der Amtsangemessenheit der Alimentation maßgeblich sind.

    Allerdings hat der Gesetzgeber auch hierbei das Alimentationsprinzip zu beachten, das nicht nur Grundlage, sondern auch Grenze der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist; insoweit wird sein Entscheidungsspielraum eingeengt (vgl. BVerfGE 61, 43 ; 76, 256 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328 ).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06
    Teils sei die Verfassungsmäßigkeit einzelner Maßnahmen schon höchstrichterlich festgestellt (z.B. Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit: BVerwG, Urteil vom 19.02.2004, Az. 2 C 12/03; Absenkung des Ruhegehaltssatzes: BVerfG, Urteil vom 27.09.2005, Az. 2 BvR 1387/02), teils kumulierten sich die Maßnahmen gar nicht, sondern schlössen sich gegenseitig aus (der weitere Aufbau der Versorgungsrücklage mit verminderten Besoldungs- und Versorgungsanpassungen von jeweils 0, 2 v.H. sei, um Doppelbelastungen zu vermeiden, für 8 allgemeine Anpassungen ausgesetzt), teils träfen die Maßnahmen auf die Klägerin gar nicht zu.

    Sie halte sich aber noch in den Grenzen des gesetzgeberischen Ermessens (BVerfG, Urteil vom 27.09.2005, Az. 2 BvR 1387/02).

    In seinem Urteil vom 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02 - hat das Bundesverfassungsgericht zur Absenkung des Ruhegehaltssatzes ausgeführt:.

    Die von der Klägerin vorgetragenen weiteren Versorgungseinschränkungen, wie die Absenkung des Versorgungsniveaus um insgesamt 4, 33 % und die Einführung von Versorgungsabschlägen bei durch Krankheit oder Tod bedingtem Eintritt eines Versorgungsfalles vor Erreichen der für den Ruhestandseintritt geltenden Lebensaltersgrenze gem. §§ 14 Abs. 3, 85 BeamtVG sind Maßnahmen, die sich im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums bewegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02 -, BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 2 C 12/03 -).

  • BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des 5. Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06
    Für diese sind vielmehr die Nettobezüge maßgeblich (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ;99, 300 ), mithin das, was sich der Beamte von seinem Ruhegehalt leisten kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 56, 353 ).

    Die einfachgesetzliche Verpflichtung in § 14 BBesG und § 70 Abs. 1 BeamtVG, die Bezüge der Beamten durch eine Erhöhung oder auch eine Verminderung der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen, stellt sich damit als Konkretisierung des Alimentationsgrundsatzes aus Art. 33 Abs. 5 GG dar (vgl. BVerfGE 56, 353 ).

  • BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97

    Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch ReföDG Art 3 §

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06
    Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ;18, 159 ;70, 69 ; 76, 256 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328 ).

    Allerdings hat der Gesetzgeber auch hierbei das Alimentationsprinzip zu beachten, das nicht nur Grundlage, sondern auch Grenze der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist; insoweit wird sein Entscheidungsspielraum eingeengt (vgl. BVerfGE 61, 43 ; 76, 256 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328 ).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06
    Für diese sind vielmehr die Nettobezüge maßgeblich (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ;99, 300 ), mithin das, was sich der Beamte von seinem Ruhegehalt leisten kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 56, 353 ).

    Denn bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 76, 256 ; 81, 363 ; stRspr).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06
    Denn bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 76, 256 ; 81, 363 ; stRspr).

    Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ;18, 159 ;70, 69 ; 76, 256 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328 ).

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06
    c) Daraus folgt jedoch nicht, dass auch sämtliche Berechnungsgrundlagen an dem vorstehend skizzierten Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG teilhaben (vgl. BVerfGE 4, 219 ; 16, 94 ; 21, 329 ).

    Dem Beamten steht, wenn auch nicht hinsichtlich der Höhe und der sonstigen Modalitäten, so doch hinsichtlich des Kernbestands seines Anspruchs auf standesgemäßen Unterhalt ein durch seine Dienstleistung erworbenes Recht zu, das durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert ist wie das Eigentum durch Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 16, 94 ; 39, 196 ).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03

    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06
    Teils sei die Verfassungsmäßigkeit einzelner Maßnahmen schon höchstrichterlich festgestellt (z.B. Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit: BVerwG, Urteil vom 19.02.2004, Az. 2 C 12/03; Absenkung des Ruhegehaltssatzes: BVerfG, Urteil vom 27.09.2005, Az. 2 BvR 1387/02), teils kumulierten sich die Maßnahmen gar nicht, sondern schlössen sich gegenseitig aus (der weitere Aufbau der Versorgungsrücklage mit verminderten Besoldungs- und Versorgungsanpassungen von jeweils 0, 2 v.H. sei, um Doppelbelastungen zu vermeiden, für 8 allgemeine Anpassungen ausgesetzt), teils träfen die Maßnahmen auf die Klägerin gar nicht zu.

    Die von der Klägerin vorgetragenen weiteren Versorgungseinschränkungen, wie die Absenkung des Versorgungsniveaus um insgesamt 4, 33 % und die Einführung von Versorgungsabschlägen bei durch Krankheit oder Tod bedingtem Eintritt eines Versorgungsfalles vor Erreichen der für den Ruhestandseintritt geltenden Lebensaltersgrenze gem. §§ 14 Abs. 3, 85 BeamtVG sind Maßnahmen, die sich im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums bewegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02 -, BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 2 C 12/03 -).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06
    Zu den vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen zählt daher, dass das Ruhegehalt anhand der Dienstbezüge des letzten vom Beamten bekleideten Amts zu berechnen ist (vgl. BVerfGE 61, 43 ).

    Allerdings hat der Gesetzgeber auch hierbei das Alimentationsprinzip zu beachten, das nicht nur Grundlage, sondern auch Grenze der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist; insoweit wird sein Entscheidungsspielraum eingeengt (vgl. BVerfGE 61, 43 ; 76, 256 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328 ).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06
    Für diese sind vielmehr die Nettobezüge maßgeblich (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ;99, 300 ), mithin das, was sich der Beamte von seinem Ruhegehalt leisten kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 56, 353 ).
  • OVG Saarland, 10.07.2007 - 1 Q 40/06

    Höhe des Streitwertes bei Klagen auf erhöhte Versorgungsbezüge

  • BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74

    Beamtenpension

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von;

  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvL 9/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der verspäteten Gewährung der

  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 17/73

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • OVG Saarland, 10.03.2008 - 1 A 418/07

    Bemessung des Anteilssatzes beim Witwengeld

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 4. September 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes -3 K 325/06 - wird zurückgewiesen.
  • VG Cottbus, 13.09.2022 - 9 K 2091/16
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (Urteil vom 4. September 2007 - 3 K 325/06 - veröffentlicht in juris) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Beschluss vom 10. März 2008 - 1 A 418/07 - veröffentlicht in juris).
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