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   VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 325/15.NW   

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VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 325/15.NW (https://dejure.org/2016,2104)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.02.2016 - 3 K 325/15.NW (https://dejure.org/2016,2104)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - 3 K 325/15.NW (https://dejure.org/2016,2104)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    BauGB § 35,BauGB § 35 Abs 1,BauGB § 35 Abs 1 Nr 1,BauGB § 35 Abs 2,BauGB § 201,LBauO § 70
    Ausreichende Erschließung, Außenbereich, Bauantrag, Baurecht, Bodenertragsnutzung, Dauerhaftigkeit, Dienen, Erschließung, Fahrbahn, Fahrbahnbreite, Fläche, Futter, Futtererzeugung, Futtergrundlage, genutzte Fläche, Gewinn, Gewinnerzielung, Kraftfahrzeug, Landwirtschaft, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Pferdepensionsbetrieb im Außenbereich von Mutterstadt zulässig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Eine Pferdepension kann ein landwirtschaftlicher Betrieb sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pferdepensionsbetrieb im Außenbereich von Mutterstadt zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine privilegierte Tierhaltungsanlage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reithalle für eine Pferdepension - Pferdepension-Inhaberin kämpft um Baugenehmigung: Reithalle kann ein "landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben" sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine privilegierte Tierhaltungsanlage

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - 10 A 611/10

    Anspruch eines Pächters auf einen bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheid zur

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 325/15
    Dabei müssen die zum Betrieb gehörenden und zur Futtererzeugung auch tatsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Nähe des Betriebes liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1997 - 4 B 256.96 -, NVwZ-RR 1997, 590; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Februar 2013 - 10 A 1606/11 -, juris und Urteil vom 27. September 2012 - 10 A 611/10 -, juris).

    Denn eine überwiegende eigene Futtergrundlage setzt nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung für eine landwirtschaftliche Pferdehaltung voraus, dass 0, 35 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche für jedes der gehaltenen Pferde zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 1 CS 04.1598 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. September 2012 - 10 A 611/10 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 11. Juni 2014 - 5 K 642/13.NW - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 26. April 2012 - 5 K 2358/09 -, juris) .

    Die Futtererzeugung auf Grünland erfordert keine ständige Bearbeitung der Flächen mit unterschiedlichsten Maschinen und kann ohne weiteres auch durch einen Lohnunternehmer erfolgen (s. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. September 2012 - 10 A 611/10 -, juris).

    Abgesehen davon, dass nicht das gesamte auf den betriebszugehörigen Flächen erzeugte Futter an die eigenen Pferde der Klägerin verfüttert werden muss, lässt sich der Transport des in Eppstein und Fußgönheim gewonnenen Futters zum Betrieb der Klägerin über eine Entfernung von 5 bzw. 10 km ohne unangemessenen Aufwand bewerkstelligen (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. September 2012 - 10 A 611/10 -, juris: 18 km sind unproblematisch).

    Daran fehlt es nicht schon, wenn ein - unter Umständen innovatives - Vorhaben mit betrieblichen (Kosten-)Risiken verbunden ist, sondern erst dann, wenn solche Risiken in einem klaren Missverhältnis zu den angestrebten betrieblichen Vorteilen stehen, ihre Übernahme also aus der Sicht eines vernünftigen, auch Innovationen gegenüber aufgeschlossenen Landwirts "unvernünftig' erscheint (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. September 2012 - 10 A 611/10 -, juris).

    Daher sind bei der landwirtschaftlichen Pensionspferdehaltung Hallen zulässig, die dazu dienen, den eingestallten Pferden in der kalten Jahreszeit oder bei Nässe die artgerechte notwendige Bewegung zu ermöglichen oder ihnen eine gewisse Ausbildung zukommen zu lassen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. September 2012 - 10 A 611/10 -, juris).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 325/15
    Die ausreichende Erschließung richtet sich nach den jeweiligen Vorhaben, den sich daraus ergebenden Anforderungen an die Erschließung und den örtlichen Gegebenheiten (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1976 - IV C 53.74 -, NJW 1976, 1855 und Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48.81 -, NVwZ 1986, 38).

    Mit dem Erfordernis einer ausreichenden Erschließung soll insgesamt berücksichtigt werden, dass ein Mindestmaß an Zugänglichkeit der Grundstücke für Kraftfahrzeuge, und zwar nicht nur des Nutzers des privilegierten Betriebs, sondern auch von öffentlichen Zwecken dienenden Fahrzeugen, wie z.B. die der Polizei, Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung, erfüllt wird, weiter, dass die Gemeinde nicht als Folge der Genehmigung von Vorhaben unangemessene Erschließungsmaßnahmen aufgedrängt werden (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48.81 -, NVwZ 1986, 38).

    Zum Umfang der wegemäßigen Erschließung kommt es auf die Größe des dem Vorhaben dienenden Betriebes, seine spezielle Ausprägung, die Zugehörigkeit von Wohnnutzung und das hiernach zu erwartende Verkehrsaufkommen an (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48.81 -, NVwZ 1986, 38).

    Die Betriebe sind nicht generell auf betonierte oder asphaltierte Straßen angewiesen; je nach den örtlichen Gegebenheiten kann ein nur geschotterter Weg oder Feldweg als Erschließung ausreichen (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48.81 -, NVwZ 1986, 38).

    Eine ausreichende Erschließung ist deshalb dann gesichert, wenn die Straße, an die das Baugrundstück grenzt, hinsichtlich Befestigung und Breite gewisse Mindestanforderungen erfüllt (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48.81 -, NVwZ 1986, 38).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2015 - 8 A 10945/14

    Keine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch weinbauliche Gerätehalle

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 325/15
    Die Zugehörigkeit zum Betrieb kann auf der Basis eigentumsrechtlich (Eigentum) wie auch auf schuldrechtlich (vor allem Pachtverträge) gesicherter Zuordnung begründet sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 10945/14 -, LKRZ 2015, 254, wonach der Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes nicht entgegen steht, dass sich lediglich etwa 1/10 der bewirtschafteten Fläche im Eigentum des Landwirts befindet, wenn bezüglich der angepachteten Flächen überwiegend langfristige Verträge bestehen).

    Die Pachtverträge sind über eine Dauer von 12 Jahren mit automatischer Verlängerung für den Fall der Nichtkündigung abgeschlossen, so dass die für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes erforderliche Nachhaltigkeit gewährleistet ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 10945/14 -, LKRZ 2015, 254; BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9.11 -, NVwZ 2013, 155).

    Soweit die Klägerin in ihrem Betrieb daneben die Sparte "Pferdehandel' und eine Qualitätsmanagementberatung betreibt, h andelt es sich lediglich um eine landwirtschaftsfremde Tätigkeit, die von der eigentlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit gleichsam mitgezogen wird und daher an der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB teilnimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 10945/14 -, LKRZ 2015, 254 m.w.N.).

    Innerhalb dieser Beziehung ist dem gesteigerten Durchsetzungsvermögen privilegierter Außenbereichsvorhaben gebührend Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2005 - 4 C 13.04 -, NVwZ 2006, 87; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 10945/14 -, LKRZ 2015, 254).

    Eine entsprechende Verunstaltung des Landschaftsbildes ist nur in Ausnahmefällen anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung handelt oder ein besonders grober Eingriff in das Landschaftsbild zu gewärtigen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 10945/14 -, LKRZ 2015, 254 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 325/15
    Die Pachtverträge sind über eine Dauer von 12 Jahren mit automatischer Verlängerung für den Fall der Nichtkündigung abgeschlossen, so dass die für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes erforderliche Nachhaltigkeit gewährleistet ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 10945/14 -, LKRZ 2015, 254; BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9.11 -, NVwZ 2013, 155).

    In diesem Fall reduzieren sich die Nachweispflichten des mitwirkungspflichtigen Bauherrn (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9.11 -, NVwZ 2013, 155).

    Aus diesem Grund hat das Bundesverwaltungsgericht die Gewinnerzielungsabsicht als ein für die Nachhaltigkeit "wichtiges' Indiz bezeichnet (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9.11 -, NVwZ 2013, 155).

  • OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bf 27/14

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reithalle mit

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 325/15
    Für die persönliche Eignung des Betreibers muss zumindest ein gewisses Maß an fachlichen Grundkenntnissen im Bereich der Tierhaltung im Allgemeinen und der Pensionspferdehaltung im Besonderen vorhanden sein (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 28. Mai 2015 - 2 Bf 27/14 -, juris m.w.N.).

    Zu den für eine Pensionspferdehaltung angemessenen Vorhaben gehören grundsätzlich auch Anlagen, die es ermöglichen, die Pferde ausreichend während der gesamten Jahreszeit zu bewegen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 28. Mai 2015 - 2 Bf 27/14 -, juris m.w.N).

    Die bauplanungsrechtliche Erschließung bezieht sich auf die wegemäßige Erschließung, die Strom- und Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung (OVG Hamburg, Urteil vom 28. Mai 2015 - 2 Bf 27/14 -, juris).

  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 1 ZB 11.1389

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel; Neugründung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 325/15
    Daneben müssen auch bei der Pensionstierhaltung die Grundmerkmale einer landwirtschaftlichen Betätigung erfüllt sein, nämlich die planmäßige und eigenverantwortliche Bewirtschaftung des Bodens sowie die unmittelbare Bodenertragsnutzung (Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand August 2015, § 201 Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 1 ZB 11.1389 -, juris).

    Betriebe der Pensionspferdehaltung tragen die Gefahr einer Umwandlung in überwiegend gewerblich tätige "Reiterhöfe' gewissermaßen in sich (BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 1 ZB 11.1389 -, juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. August 1991 - 3 S 1075/90 -, BRS 52 Nr. 73).

    Die Pferde verfügen über eine ausreichende Unterkunft, eine fachgerechte Pflege sowie über ganzjährige, witterungsunabhängige Bewegungsmöglichkeiten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 1 ZB 11.1389 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 155/93
    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 325/15
    Wirtschaftswege müssen nach den genannten Richtlinien für den ländlichen Wegebau gerade nicht so ausgebaut werden, dass sie (zwingend) Begegnungsverkehr ermöglichen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. November 2015 - 1 A 10316/15 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. September 1994 - 1 L 155/93 -, juris; Dürr in: Brügelmann, a.a.O., § 35 Rn. 109).

    Dies erscheint, um die Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe nicht über zu hohe Anforderungen an eine Erschließung faktisch unausnutzbar zu machen, vertretbar, weil die Wegestrecken nur kurz sind und gegebenenfalls Fahrzeuge bis zu geeigneten Ausweichpunkten zurückfahren können bzw. müssen (s. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. September 1994 - 1 L 155/93 -, juris).

  • VGH Bayern, 17.02.2010 - 1 B 09.2123

    Erschließung eines landwirtschaftlichen Anwesens durch öffentlichen Feldweg

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 325/15
    Nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau 1999 des Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. Nr. 3.3.1.3 und den inhaltsgleichen Richtlinien für den ländlichen Wegebau 2005 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Nr. 3.3.1.3 ist eine Mindestfahrbahnbreite von 2, 5 m unerlässlich (s. auch BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2010 - 1 B 09.2123 -, BauR 2010, 1548; vgl. ferner WIRTSCHAFTSWEGEBAU- die wichtigsten Fragen und Antworten über den Bau und die Förderung von Wirtschaftswegen außerhalb der Flurbereinigung in Rheinland-Pfalz, Seite 19 ff. in: http://www.landschafft.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/ALL/92A07F8384CEB00F C12579B1003306DF/$FILE/wegebau_broschuere.pdf).

    Gründe, die einer Heranziehung auch im Bebauungsrecht entgegenstehen, sind nicht ersichtlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 4 B 20.10 -, juris; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2010 - 1 B 09.2123 -, BauR 2010, 1548; VG Saarlouis, Urteil vom 27. Februar 2013 - 5 K 769/11 -, juris).

  • VGH Bayern, 04.01.2005 - 1 CS 04.1598

    Bauplanungsrecht: Begriff der "überwiegend eigenen Futtergrundlage"

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 325/15
    Er ist zwar nicht daran gehindert, die notwendigen Futtermittel für die Tiere teilweise oder sogar vollständig anderweitig zu erwerben, sofern er in seinem landwirtschaftlichen Betrieb etwa aus betriebswirtschaftlichen Gründen andere zur überwiegenden Futtererzeugung vorgesehene landwirtschaftliche Produkte anbaut, um diese innerhalb seines Betriebes zu verarbeiten oder außerhalb seines Betriebes verarbeiten zu lassen und sie anschließend außerhalb des Betriebes zu verwenden (vgl. BT-Drucksache 15/2250 Seite 62; BayVGH, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 1 CS 04.1598 -, juris ).

    Denn eine überwiegende eigene Futtergrundlage setzt nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung für eine landwirtschaftliche Pferdehaltung voraus, dass 0, 35 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche für jedes der gehaltenen Pferde zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 1 CS 04.1598 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. September 2012 - 10 A 611/10 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 11. Juni 2014 - 5 K 642/13.NW - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 26. April 2012 - 5 K 2358/09 -, juris) .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2015 - 1 A 10316/15

    Nassauskiesung; hinreichende Erschließung; naturschutzrechtliche

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 325/15
    Wirtschaftswege müssen nach den genannten Richtlinien für den ländlichen Wegebau gerade nicht so ausgebaut werden, dass sie (zwingend) Begegnungsverkehr ermöglichen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. November 2015 - 1 A 10316/15 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. September 1994 - 1 L 155/93 -, juris; Dürr in: Brügelmann, a.a.O., § 35 Rn. 109).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

  • BVerwG, 03.12.2012 - 4 B 56.12

    Zweckbestimmung des Dienens bei Bauvorhaben im Außenbereich

  • BVerwG, 31.08.1993 - 4 B 150.93
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 LB 143/02

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung; Beschluss der Geltungsdauer einer

  • VG Saarlouis, 27.02.2013 - 5 K 769/11

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für einen Pferdestall im

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Rechtfertigung der

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

  • BVerwG, 13.11.1996 - 4 B 210.96

    Bauplanungsrecht - Entgegenstehende öffentliche Belage bei Bauvorhaben im

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 B 20.10

    Zur gesicherten verkehrlichen Erschließung eines landwirtschaftlichen Betriebs im

  • VGH Bayern, 07.04.2008 - 13 A 07.1117

    1. Ein Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren, der ein zur Aussiedlung

  • BVerwG, 06.01.1997 - 4 B 256.96

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Annahme landwirtschaftlicher

  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 13.82

    Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als "Landwirtschaft" i.S.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 10 A 1606/11

    Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1991 - 3 S 1075/90

    Eine Pferdepension mit weit auseinanderliegenden Pachtflächen genügt nicht den

  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 5 K 2358/09

    Außenbereich, Pferdehaltung, Pferdezucht, Pferdepension, Landwirtschaft,

  • VG Neustadt - 3 K 98/13 (anhängig)

    Reithalle und Stallungen zur gewerblichen Pensionstierhaltung im Außenbereich

  • VG München, 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes gegen Genehmigung für

    Vielmehr müssen tatsächlich Pflanzen angebaut werden, die in Eignung und Volumen als Futter, genauer: als Futterbestandteil für die konkret gehaltenen Tiere, in Betracht kommen (vgl. OVG NW, U.v. 15.2.2013 - 10 A 1606/11 - juris Rn. 44; BayVGH, B.v. 6.9.2006 - 1 ZB 05.615 - juris Rn. 14; B.v. 4.1.2005 - 1 CS 04.1598 - juris Rn. 18; VG Neustadt a.d.W., U.v. 22.2.2016 - 3 K 325/15.NW - juris Rn. 57 f.).
  • VG Frankfurt/Oder, 29.10.2020 - 5 K 2511/18
    Denn es reicht für den Nachweis aus, dass Flächen vorhanden sind, auf denen tatsächlich Pflanzen angebaut werden, die in Eignung und Volumen als Futter, genauer: als Futterbestandteil für die konkret gehaltenen Tiere "erzeugt werden können" (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Februar 2013 - 10 A 1606/11 -, juris Rn. 44; VGH Bayern, Beschluss vom 06. September 2006 - 1 ZB 05.615 -, juris Rn. 14 und Beschluss vom 04. Januar 2005 - 1 CS 04.1598 -, juris Rn. 18; VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 22. Februar 2016 - 3 K 325/15.NW -, juris Rn. 51).Von Eignung und Volumen her muss es ein Erzeugnis von Futter auf diesen Flächen geben.
  • VG Frankfurt/Oder, 28.10.2020 - 5 K 2511/18
    Denn es reicht für den Nachweis aus, dass Flächen vorhanden sind, auf denen tatsächlich Pflanzen angebaut werden, die in Eignung und Volumen als Futter, genauer: als Futterbestandteil für die konkret gehaltenen Tiere "erzeugt werden können" (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Februar 2013 - 10 A 1606/11 -, juris Rn. 44; VGH Bayern, Beschluss vom 06. September 2006 - 1 ZB 05.615 -, juris Rn. 14 und Beschluss vom 04. Januar 2005 - 1 CS 04.1598 -, juris Rn. 18; VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 22. Februar 2016 - 3 K 325/15.NW -, juris Rn. 51).Von Eignung und Volumen her muss es ein Erzeugnis von Futter auf diesen Flächen geben.
  • VG München, 10.05.2017 - M 11 S 17.462

    Nutzungsuntersagungsverfügung hinsichtlich eines Pferdestalls nebst Teeküche bei

    Während die Rechtsprechung für die Bejahung der eigenen Futtermittelgrundlage bei Pferdehaltung zwischen 0, 35 ha (VG Neustadt an der Weinstraße, U. v. 22.02.2016 - 3 K 325/15.NW - juris Rn. 59; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 30.10.2009 - 7 A 2370/08 - juris Rn. 42) und 0, 5 ha (VG München, U. v. 29.06.2000 - M 11 K 99.2108 - juris Rn. 36) Grün- und Weideland pro Pferd und Jahr ausgeht, gelten bei Rinderhaltung andere Anforderungen.
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