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   FG Hessen, 27.08.2007 - 3 K 3267/02   

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https://dejure.org/2007,15947
FG Hessen, 27.08.2007 - 3 K 3267/02 (https://dejure.org/2007,15947)
FG Hessen, Entscheidung vom 27.08.2007 - 3 K 3267/02 (https://dejure.org/2007,15947)
FG Hessen, Entscheidung vom 27. August 2007 - 3 K 3267/02 (https://dejure.org/2007,15947)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 1 S 2 Nr 1 EStG, § 9 Abs 1 S 2 Nr 1 EStG
    Anforderungen an den Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen Durchführung eines zwischen einem Steuerpflichtigen und seinem Vater im Ausland geschlossenen Darlehensvertrages für die Berücksichtigung der Einkünfte aus Vermietung des Steuerpflichtigen als Werbungskosten; Schuldzinsen ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Darlehensvertrag; Tatsächliche Durchführung; Widersprüchlichkeit; Wechselnder Tatsachenvortrag - Zum Nachweis der tatsächlichen Durchführung eines Darlehensvertrages mit im Ausland lebenden Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Nachweis der tatsächlichen Durchführung eines Darlehensvertrages mit im Ausland lebenden Angehörigen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Hessen, 27.08.2007 - 3 K 3267/02
    Lässt sich die tatsächliche Zinszahlung nicht hinreichend sicher feststellen, hat den Nachteil der unsicheren Sachlage derjenige Steuerpflichtige zu tragen, der sich auf die Verzinslichkeit des Darlehens beruft (vgl. BFH-Urteile vom 04.06.1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838, und vom 28.01.1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590).
  • BFH, 03.01.2006 - IX B 182/04

    Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen - Fremdvergleich

    Auszug aus FG Hessen, 27.08.2007 - 3 K 3267/02
    Darüber hinaus ist ein Darlehensvertrag, auch wenn er zwischen volljährigen, von einander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen worden ist, steuerlich nicht anzuerkennen, wenn bei der Gesamtwürdigung aller Umstände des Falles in größerer Zahl nicht zu klärende Ungereimtheiten verbleiben (vgl. BFH-Beschluss vom 03.01.2006 IX B 182/04, BFH/NV 2006, 711).
  • BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91

    Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche

    Auszug aus FG Hessen, 27.08.2007 - 3 K 3267/02
    Lässt sich die tatsächliche Zinszahlung nicht hinreichend sicher feststellen, hat den Nachteil der unsicheren Sachlage derjenige Steuerpflichtige zu tragen, der sich auf die Verzinslichkeit des Darlehens beruft (vgl. BFH-Urteile vom 04.06.1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838, und vom 28.01.1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590).
  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Auszug aus FG Hessen, 27.08.2007 - 3 K 3267/02
    Es ist daher geboten und zulässig, hinsichtlich Abschluss und Durchführung solcher Verträge strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BFH-Urteil vom 07.06.2006 IX R 4/04, BStBl II 2007, 294 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BFH, 02.12.2004 - III R 50/03

    Außergewöhnliche Belastungen: Unterhaltszahlung in Krisengebiet (Kosovo)

    Auszug aus FG Hessen, 27.08.2007 - 3 K 3267/02
    Er übersieht hier jedoch Folgendes: Wird für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen an Empfänger im Ausland geltend gemacht, das Geld sei in bar an den betreffenden Angehörigen ausgezahlt worden, dann sind nach der Rechtsprechung des BFH an den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung dieses Vorbringens erhöhte Anforderungen zu stellen; maßgebend sind die Gesamtumstände des Einzelfalles; ergeben sich aus dem vorgebrachten Tatsachenstoff nicht nachvollziehbare Widersprüche, so sind die vorgenannten Anforderungen um so höher (vgl. Urteil vom 02.12.2004 III R 50/03, BFH/NV 2005, 1009).
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