Weitere Entscheidung unten: VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10554
VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10 (https://dejure.org/2012,10554)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.04.2012 - 3 K 330/10 (https://dejure.org/2012,10554)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. April 2012 - 3 K 330/10 (https://dejure.org/2012,10554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Rechtmäßigkeit der Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichem Glücksspiel und der Werbung hierfür in Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gelten des Glücksspielstaatsvertrags in Baden-Württemberg als Landesrecht seit 01.01.2012; Erfüllung der Anforderungen an das Kohärenzgebot durch das Internetwerbeverbot trotz der Regelungen im schleswig-holsteinischen GlücksspielG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spiel-, Wett- und Glücksspielrecht - Öffentliches Glücksspiel; Glücksspielstaatsvertrag; Untersagung; Internetverbot; Kohärenz; Zustellung; Notifizierung; Poker; 50-Cent-Spiele

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Internet(werbe)verbot für Glücksspiele

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (38)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 6 S 1685/10

    Verbot des Pokerspiels "Texas Hold'em"

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10
    Darüber hinaus könnte sich die Klägerin auf völkerrechtliche, ausschließlich staatsgerichtete und dem Schutz der Souveränität dienende Vorschriften nicht berufen (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.12.2011 - 6 S 2834/11 - unter Bezugnahme auf Beschl. v. 20.01.2011 - 6 S 1685/11 -, ZfWG 2011, 136).

    Württ., Beschl. v. 09.03.2011 - 6 S 2255/10 -, ZfWG 2011, 193; Beschl. v. 20.01.2011 - 6 S 1685/10 -, ZfWG 2011, 136; OVG NRW, Beschl. v 13.07.2010 - 13 B 676/10 -, juris; Beschl. v. 03.12.2009 - 13 B 776/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.04.2009 - 1 S 203.08 -, ZfWG 2009, 190).

    Diese Normen gehören ebenso wie der Erlaubnisvorbehalt nach § 4 Abs. 1 GlüStV zu den "Allgemeinen Vorschriften" im Glücksspielstaatsvertrag, die unabhängig von der Wirksamkeit des staatlichen Monopols Gültigkeit beanspruchen (BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 8 C 5.10 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.01.2011, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 01.04.2011 - 10 CS 10.589 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 11.11.2010 - 11 MC 429/10 -, juris).

    Denn im Internet sind Glücksspiele und die Werbung hierfür generell verboten (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.06.2011, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.01.2011, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07

    Angebot von Internet-Sportwetten von einer im Ausland ansässigen Körperschaft des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10
    Soweit für die Spielbank Niedersachsen noch vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages erteilte Erlaubnisse fortbestehen sollten (vgl. dazu VG Hannover, Urt. v. 20.08.2007 - 10 A 1224/07 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.03.2008 - 11 LA 458/07 -, NdsVBI 2008, 258), wird hiervon kein Gebrauch gemacht (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.11.2010, a.a.O.; VG Hamburg, Urt. v. 04.11.2010 - 4 K 26/07 -, juris).

    Was den Vortrag der Klägerin angeht, dass seit Mitte 2010 Spielaufträge an Lotto Hessen mittels eines E-Postbriefes durch Spieler mit Wohnsitz in Hessen eingereicht werden können und dass Lotto Hamburg bei Oddset-Wetten die Tippabgabe an interaktiven Selbstbedienungsterminals (sog. JackPoints) unter Verzicht auf die bislang erforderliche Lotto-Ident-Card anbietet, geht die Kammer nicht davon aus, dass es sich bei einem solchen Vorgehen überhaupt um Glücksspiele "im Internet", wie sie von § 4 Abs. 4 GlüStV erfasst sind, handelt (vgl. dazu VG Hamburg, Urt. v. 04.11.2010, a.a.O.).

    Doch wurde und wird auch von anderen Bundesländern gegen diese von Lotto Hessen eröffnete Möglichkeit der Annahme von Spielaufträgen mittels E-Postbrief in Hessen vorgegangen und sie im Sinne einer "Abmahnung" beanstandet (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 04.11.2010, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10
    Diese Normen gehören ebenso wie der Erlaubnisvorbehalt nach § 4 Abs. 1 GlüStV zu den "Allgemeinen Vorschriften" im Glücksspielstaatsvertrag, die unabhängig von der Wirksamkeit des staatlichen Monopols Gültigkeit beanspruchen (BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 8 C 5.10 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.01.2011, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 01.04.2011 - 10 CS 10.589 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 11.11.2010 - 11 MC 429/10 -, juris).

    Gleiches gilt für Spielbanken, die ebenfalls einen örtlichen Bezug zu Gebäuden und Räumen, in denen die Spielbank betrieben werden darf, aufweisen (z. B. §§ 3 Abs. 2, 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die öffentlichen Spielbanken in Baden-Württemberg; vgl. zum Vorstehenden auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.11.2010 - 11 MC 429/10 -, juris).

    Soweit für die Spielbank Niedersachsen noch vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages erteilte Erlaubnisse fortbestehen sollten (vgl. dazu VG Hannover, Urt. v. 20.08.2007 - 10 A 1224/07 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.03.2008 - 11 LA 458/07 -, NdsVBI 2008, 258), wird hiervon kein Gebrauch gemacht (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.11.2010, a.a.O.; VG Hamburg, Urt. v. 04.11.2010 - 4 K 26/07 -, juris).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10
    Das Transformationsgesetz und dessen Änderung enthalten aber keine Verschärfung des ohnehin bereits umfassenden und von den Marktteilnehmern zu beachtenden Internetverbots gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV (so auch BGH, Urteile v. 28.09.2011 - I ZR 30/10 -, juris Rn. 41 ff. und - I ZR 92/09 -, MDR 2012, 358).

    Soweit der BGH davon ausgeht, bei Gewinnspielen im Sinne des § 8a RStV handle es sich nicht um solche nach dem GlüStV und die dortigen Teilnahmeentgelte von höchstens 0, 50 EUR seien glücksspielrechtlich unerheblich (BGH, Urteile v. 28.09.2011 - I ZR 30/10 -, juris Rn. 74 ff. und - I ZR 92/09 -, MDR 2012, 358, juris Rn. 67 ff. unter Hinweis auf OLG München, MMR 2006, 225; Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 284 Rn. 6; MünchKommStGB/Groeschke/Hohmann, § 284 Rn. 8; Bolay, MMR 2009, 669, 670), trifft er keine Aussage dazu, ob es sich bei derartigen im Internet angebotenen Spielen um Glücksspiel handelt.

    Diese Aussage zur glücksspielrechtlichen Relevanz betrifft nämlich nur die Frage, ob durch die Zulassung von Gewinnspielen im Sinne des § 8a RStV auch in Internetportalen mit redaktionellem Inhalt die Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrags beeinträchtigt werden, was der BGH indes verneint (BGH, Urteile v. 28.09.2011 - I ZR 30/10 -, juris Rn. 77 und - I ZR 92/09 -, MDR 2012, 358, juris Rn. 70).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10
    Das Transformationsgesetz und dessen Änderung enthalten aber keine Verschärfung des ohnehin bereits umfassenden und von den Marktteilnehmern zu beachtenden Internetverbots gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV (so auch BGH, Urteile v. 28.09.2011 - I ZR 30/10 -, juris Rn. 41 ff. und - I ZR 92/09 -, MDR 2012, 358).

    Soweit der BGH davon ausgeht, bei Gewinnspielen im Sinne des § 8a RStV handle es sich nicht um solche nach dem GlüStV und die dortigen Teilnahmeentgelte von höchstens 0, 50 EUR seien glücksspielrechtlich unerheblich (BGH, Urteile v. 28.09.2011 - I ZR 30/10 -, juris Rn. 74 ff. und - I ZR 92/09 -, MDR 2012, 358, juris Rn. 67 ff. unter Hinweis auf OLG München, MMR 2006, 225; Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 284 Rn. 6; MünchKommStGB/Groeschke/Hohmann, § 284 Rn. 8; Bolay, MMR 2009, 669, 670), trifft er keine Aussage dazu, ob es sich bei derartigen im Internet angebotenen Spielen um Glücksspiel handelt.

    Diese Aussage zur glücksspielrechtlichen Relevanz betrifft nämlich nur die Frage, ob durch die Zulassung von Gewinnspielen im Sinne des § 8a RStV auch in Internetportalen mit redaktionellem Inhalt die Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrags beeinträchtigt werden, was der BGH indes verneint (BGH, Urteile v. 28.09.2011 - I ZR 30/10 -, juris Rn. 77 und - I ZR 92/09 -, MDR 2012, 358, juris Rn. 70).

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Erlaubnisvorbehalt des § 4 Abs. 1 GlüStV, wonach öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des Landes veranstaltet und vermittelt werden dürfen, unabhängig von der Wirksamkeit des staatlichen Glücksspielmonopols Anwendung findet (BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 8 C 13.09 -, NVwZ 2011, 549; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.08.2011 - 6 S 1695/11 -).

    Eine Geltung ausländischer Konzessionen in Deutschland lässt sich insbesondere nicht aus Unionsrecht ableiten (EuGH, Urt. v. 08.09.2010, "Markus Stoß" - C-316/07 -, NVwZ 2010, 1409; BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 8 C 13.09 -, ZfWG 2011, 96; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.12.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 6 S 1565/09

    Werbeverbot für Sportwettenveranstalter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10
    Auf welche Weise die Klägerin der Anordnung, Rechtsverstöße gegen eine landesrechtliche Vorschrift zu unterlassen, nachkommt, durfte nämlich in zulässiger Weise ihr selbst als verpflichteter Adressatin überlassen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1968 - I C 29.67 -, BVerwGE 31, 15; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.03.2011 - 6 S 2187/10 - Beschl. v. 15.07.2009 - 6 S 1565/09 -, juris; Urt. v. 09.04.1981 - 10 S 2129/80 -, VBlBW 1982, 97; OVG NRW, Beschl. v. 10.01.1985 - 4 B 1434/84 -, NVwZ 1985, 355; BayVGH, Beschl. v. 20.11.2008 - 10 CS 08.2399 - , ZfWG 2008, 455).

    Selbst die bundesweite Entfernung des Internetinhalts ist ihr zuzumuten, da sie zum einen jedenfalls derzeit im gesamten Bundesgebiet - in Schleswig-Holstein mangels Genehmigung und in den übrigen Bundesländern kraft Gesetzes gem. § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 3 GlüStV - verpflichtet ist, die Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels und die Werbung hierfür im Internet zu unterlassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.07.2009, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.03.2009 - 1 S 224.08 -, juris).

  • VGH Bayern, 01.04.2011 - 10 CS 10.589

    Glücksspielrechtliches Internetverbot gilt unabhängig von der Wirksamkeit des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10
    Diese Normen gehören ebenso wie der Erlaubnisvorbehalt nach § 4 Abs. 1 GlüStV zu den "Allgemeinen Vorschriften" im Glücksspielstaatsvertrag, die unabhängig von der Wirksamkeit des staatlichen Monopols Gültigkeit beanspruchen (BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 8 C 5.10 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.01.2011, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 01.04.2011 - 10 CS 10.589 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 11.11.2010 - 11 MC 429/10 -, juris).

    Eine derartige, an den Zielen des § 1 GlüStV ausgerichtete, grundsätzliche Schutzmaßnahme im Rahmen der Suchtprävention gehört zu dem Bestand allgemeiner Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag, die unabhängig von der Wirksamkeit des staatlichen Glücksspielmonopols weiter fortbestehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 01.04.2011, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2010 - 13 B 676/10

    Verständlichkeit eines Bescheids über die Verpflichtung zur Feststellung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10
    Württ., Beschl. v. 09.03.2011 - 6 S 2255/10 -, ZfWG 2011, 193; Beschl. v. 20.01.2011 - 6 S 1685/10 -, ZfWG 2011, 136; OVG NRW, Beschl. v 13.07.2010 - 13 B 676/10 -, juris; Beschl. v. 03.12.2009 - 13 B 776/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.04.2009 - 1 S 203.08 -, ZfWG 2009, 190).

    Da das Verfahren der Geolokalisation (hierzu ausführlich OVG NRW, Beschl. v. 13.07.2010 - 13 B 676/10 -, juris) existiert, ist jedenfalls nicht von einer technischen Unmöglichkeit des angegriffenen Bescheids auszugehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist vorliegend hinsichtlich des als Dauerverwaltungsakt zu qualifizierenden streitgegenständlichen Bescheids der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.12.2009 - 6 S 1110/07 -, ZfWG 2010, 24; Beschl. v. 28.03.2007 - 6 S 1972/06 -, NVwZ 2007, 724).

    Eine Geltung ausländischer Konzessionen in Deutschland lässt sich insbesondere nicht aus Unionsrecht ableiten (EuGH, Urt. v. 08.09.2010, "Markus Stoß" - C-316/07 -, NVwZ 2010, 1409; BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 8 C 13.09 -, ZfWG 2011, 96; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.12.2009, a.a.O.).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

  • VG Freiburg, 01.12.2011 - 3 K 1643/11

    Kein Zwangsgeld wegen TIPICO-Bandenwerbung

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - 1 S 224.08

    Untersagung von Werbung für Sportwetten: Zwangsgeldverhängung bei Werbung im

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2008 - 11 LA 458/07

    Betreiben und Anbieten von Glücksspielen im Internet nach der Spielordnung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1985 - 4 B 1434/84

    DCPD-Ausgasungen - Zur Inanspruchnahme eines Unternehmers eines stillgelegten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2009 - 13 B 723/09

    Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Untersagung der

  • VG Hannover, 20.08.2007 - 10 A 1224/07

    Glücksspiel; Internet; Spielbank; Spielbankerlaubnis; Spielordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1995 - 5 S 71/95

    Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes bei einer Vielzahl unterschiedlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2011 - 6 S 1695/11

    Überwiegendes Suspensivinteresse bei allein auf das staatliche Sportwettenmonopol

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

  • OLG Köln, 12.05.2010 - 6 U 142/09

    Zum Verbot des Glücksspiels im Internet

  • OLG München, 22.12.2005 - 6 W 2181/05

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines Fernsehgewinnspiels mit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 1 S 203.08

    Poker als Glücksspiel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 13 B 776/09

    Geolocation II

  • VG Düsseldorf, 24.06.2009 - 27 L 1131/08

    Veranstaltung Mutterunternehmen Tochterunternehmen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2011 - 6 S 2255/10

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

    Demgegenüber haben die mit der Frage befassten Verwaltungsgerichte eine Inkohärenz des deutschen Glücksspielrechts ungeachtet der in Schleswig-Holstein geltenden abweichenden Regelungen bisher verneint (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 19. Januar 2012 - 6 K 521/10, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2012 - 3 K 330/10, juris; Urteil vom 27. August 2012 - 3 K 882/12, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11

    Bundesligamanagerspiel kein öffentliches Glücksspiel; Entgeltbegriff im

    Soweit das Land Baden-Württemberg durch das Änderungsgesetz vom 29.11.2011 die Fortgeltung des Glücksspielstaatsvertrages als Landesrecht über den 31.12.2011 angeordnet hat, folgt daraus kein über den Glücksspielstaatsvertrag hinausgehender notifizierungspflichtiger Inhalt des Änderungsgesetzes (vgl. Urteil des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2012 - 3 K 330/10 -, juris; anders LG Bremen, Urteil vom 10.05.2012 - 9 O 476/12 - im Hinblick auf § 2 Abs. 3 Satz 1 BremGlüStVG).
  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259

    Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung

    Dabei kann offenbleiben, ob sich dies, wie die Klägerin meint, bereits daraus ergibt, dass § 5 Abs. 3 GlüStV, soweit er nach Art. 10 Abs. 2 AGGlüStV über den 31. Dezember 2011 hinaus fortgilt, entgegen Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 34/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft vom 22. Juni 1998 (RL 34/98/EG) der Kommission nicht notifiziert worden wäre (zur Vereinbarkeit der baden-württembergischen Regelung zur Fortgeltung des Glücksspielstaatsvertrags mit Art. 8 RL 34/98/EG vgl. VG Karlsruhe vom 26.04.2012 Az. 3 K 330/10 RdNr. 28; zur Unvereinbarkeit der betreffenden Bremer Regelung mit Art. 8 RL 34/98/EG vgl. LG Bremen vom 10.05.2012 Az. 9 O 476/12) und der darin liegende Verstoß gegen die durch Art. 8 RL 34/98/EG begründete Mitteilungspflicht zur Unanwendbarkeit der notifizierungspflichtigen Regelung mit der Folge geführt hätte, dass sie dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden kann (vgl. EuGH vom 08.09.2009 Rs. C-303/04 - Lidl Italia - RdNr. 24; BGH vom 28.09.2011 Az. 1 ZR 189/08 RdNr. 33; BGH vom 28.09.2011 Az. 1 ZR 92/09 RdNr. 35; zur entsprechenden Rechtslage nach der Richtlinie 83/189/EWG des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften vom 28. März 1983 vgl. EuGH vom 30. April 1996 Rs. C-194/94 - CIA Security International - RdNr. 54).
  • OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11

    Wettbewerb im Bereich des Glücksspiels: Zulässigkeit von Online-Sportwetten ohne

    Es handelte sich nämlich nicht um eine "Verschärfung", weil der Regelungsinhalt unverändert blieb (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.12.2009; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2012 - 3 K 330/10; a.A. LG Bremen, Urteil vom 10.05.2012 - 9 O 476/12).
  • VG Schwerin, 10.05.2012 - 7 A 519/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet gegenüber dem Inhaber

    Bisher wurden, auch wegen der strengen Voraussetzungen, Konzessionen wohl nicht erteilt (vgl. das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. April 2012 - 3 K 330/10 -, juris Rdnr. 46 f.), und angesichts der landesinternen Umstrittenheit des abweichenden Ansatzes ist unklar, ob dieser von Dauer sein wird und tatsächlich Anzeichen für einen drohenden "Dammbruch" (so Willenbruch, Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland 2012, S. 224 [226]) zu anderen Bundesländern erkennbar werden.
  • VG Karlsruhe, 28.02.2013 - 3 K 941/12

    Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses

    Insoweit wird auf die Rechtsprechung der Kammer und des Verwaltungsgerichtshofes zum Umfang der Notifizierungspflicht verwiesen, wenn - wie hier - lediglich die zeitliche Anwendbarkeit einer Regelung, nicht aber deren inhaltliche Ausgestaltung verändert wird (VG Karlsruhe, Urt. v. 26.04.2012 - 3 K 330/10 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.05.2012 - 6 S 389/11 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23854
VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10 (https://dejure.org/2013,23854)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 21.08.2013 - 3 K 330/10 (https://dejure.org/2013,23854)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 21. August 2013 - 3 K 330/10 (https://dejure.org/2013,23854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,23854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04

    Vorliegen einer atypische Erschließungssituation

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10
    Maßgebend für die hinreichende dauerhafte rechtliche Sicherung ist insoweit, dass die Inanspruchnahme der Anlage betreffend den Verkehr zu dem und von dem Grundstück nur noch von dem Willen des Eigentümers des Hinterliegergrundstücks abhängen darf (vgl. das bereits zitierte Urteil der Kammer vom 20. Mai 2011 a.a.O.; sowie Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 23; Beschluss vom 17. Mai 2004 - 15 B 747/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 3; Driehaus, Kommentar Kommunalabgabenrecht Loseblattsammlung, § 8 KAG Rn. 401 e und 401 i).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn bei einer an objektiven Kriterien orientierten Betrachtung nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass die Straße von dort in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2007 - 4 L 230/06 -, Juris Rn. 22 f.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 348/08 -, http://www.justiz.sachsen.de; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 19; Driehaus in: Driehaus, Kommentar zum KAG, § 8 Rn. 401 i f.).

    Umgekehrt spricht namentlich in Fällen, in denen über das Vorderliegergrundstück eine Zufahrt zu dem dahinterliegenden zweiterschlossenen Grundstück bereits angelegt ist, alles dafür, dass von dort über diesen Zuweg eine Inanspruchnahme der ausgebauten Straße erfolgen wird (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 a.a.O. Rn. 22 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 40 ff.), deren wirtschaftlicher Vorteil mit einem Straßenbaubeitrag abgegolten werden kann.

  • VG Frankfurt/Oder, 20.05.2011 - 3 K 1083/07

    Straßenausbaubeitrag, Sicherung einer Inanspruchnahmemöglichkeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10
    In der Rechtsprechung der Kammer ist ferner geklärt, dass bei einem derartigen nicht gefangenen Hinterliegergrundstück die Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße über das Anliegergrundstück in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auf Dauer gesichert sein muss, also entweder Anlieger- und Hinterliegergrundstück im selben Eigentum stehen müssen oder für das Hinterliegergrundstück neben der tatsächlichen Erreichbarkeit über das Anliegergrundstück eine hinreichende dauerhafte rechtliche Sicherung dieser Erreichbarkeit gegeben sein muss (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. August 2005 - OVG 9 S 2.05 -, zitiert nach juris, Rn. 15; Urteil der Kammer vom 20. Mai 2011 - 3 K 1083/07 -, http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 20; Becker in: Becker et al., Kommentar zum KAG, Loseblattsammlung, § 8 Rn. 135).

    Maßgebend für die hinreichende dauerhafte rechtliche Sicherung ist insoweit, dass die Inanspruchnahme der Anlage betreffend den Verkehr zu dem und von dem Grundstück nur noch von dem Willen des Eigentümers des Hinterliegergrundstücks abhängen darf (vgl. das bereits zitierte Urteil der Kammer vom 20. Mai 2011 a.a.O.; sowie Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 23; Beschluss vom 17. Mai 2004 - 15 B 747/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 3; Driehaus, Kommentar Kommunalabgabenrecht Loseblattsammlung, § 8 KAG Rn. 401 e und 401 i).

    30 c) Nach der für Brandenburg maßgeblichen obergerichtlichen Rechtsprechung muss zu der Inanspruchnahmemöglichkeit ein wirtschaftlicher Vorteil in der Gestalt einer Erhöhung des Gebrauchswertes des betroffenen Grundstücks hinzutreten , um die Beitragspflicht auszulösen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, zitiert nach juris Rn. 55; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2009 - OVG 9 S 26.08 -, Rn. 13; Urteil der Kammer vom 20. Mai 2011 - VG 3 K 1083/07 -, jeweils zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 18; vgl. insgesamt dazu auch Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 3 K 312/09; ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03. September 2008 - 5 A 348/08 -, http://www.justiz.sachsen.de).

  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10
    Sieht man damit bei zweiterschlossenen Hinterliegergrundstücken die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit einer Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße, wenn nicht sogar als nur ausnahmsweise gegeben an (so wohl Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 6 B 10.132 -, http://www.gesetze-bayern.de Rn. 40), so ist sie zumindest besonders begründungsbedürftig.

    Danach wird auf der einen Seite von einer wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit einer Inanspruchnahmemöglichkeit einer ausgebauten Straße bei einem zweiterschlossenen Hinterliegergrundstück umso weniger die Rede sein können, als dieses aufgrund planungsrechtlicher, sonstiger rechtlicher oder tatsächlicher Umstände eindeutig erkennbar auf diejenige Straße ausgerichtet ist, an die es angrenzt, falls sich nicht aus tatsächlich vorhandenen Umständen des Gegenteil ergibt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. Oktober 2012 a.a.O.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 45).

  • BVerwG, 27.03.2009 - 9 B 15.09
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10
    24 aa) Auch nach § 8 KAG ist Ausgangspunkt der erforderlichen Einordnung das Buchgrundstück, weil in der Mehrzahl der Fälle Grundstücke im Sinne des Grundbuchrechts zugleich auch wirtschaftliche Einheiten sind (zum Anschlussbeitragsrecht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - OVG 9 B 15.09 -, nicht veröffentlicht, Seite 17 des Entscheidungsabdrucks; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 15 A 2307/09 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 6).

    Dazu können entweder nicht selbstständig baulich oder gewerblich nutzbare Buchgrundstücke mit anderen zusammengefasst oder das Buchgrundstück unter Reduzierung um die insoweit nicht nutzbaren Flächen auf die baulich oder gewerblich nutzbare Größe verringert werden, um die Grundflächen desselben Eigentümers, denen ein einheitlicher Vorteil durch die beitragsauslösende Maßnahme vermittelt wird, als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (vgl. das bereits zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Januar 2011, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - 3 K 312/09

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags für ein überdurchschnittlich großes

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10
    23 a) Bei der Entscheidung über die Frage, ob ein bestimmtes Grundstück in die straßenbaubeitragsrechtliche Veranlagung einzubeziehen ist, ist in Brandenburg der so genannte wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgebend (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2008 - OVG 9 S 26.07 -, http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 6; siehe dazu auch Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 3 K 312/09).

    30 c) Nach der für Brandenburg maßgeblichen obergerichtlichen Rechtsprechung muss zu der Inanspruchnahmemöglichkeit ein wirtschaftlicher Vorteil in der Gestalt einer Erhöhung des Gebrauchswertes des betroffenen Grundstücks hinzutreten , um die Beitragspflicht auszulösen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, zitiert nach juris Rn. 55; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2009 - OVG 9 S 26.08 -, Rn. 13; Urteil der Kammer vom 20. Mai 2011 - VG 3 K 1083/07 -, jeweils zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 18; vgl. insgesamt dazu auch Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 3 K 312/09; ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03. September 2008 - 5 A 348/08 -, http://www.justiz.sachsen.de).

  • OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08

    Insolvenzverwalter; Bestimmtheit; wirtschaftliche Einheit;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10
    30 c) Nach der für Brandenburg maßgeblichen obergerichtlichen Rechtsprechung muss zu der Inanspruchnahmemöglichkeit ein wirtschaftlicher Vorteil in der Gestalt einer Erhöhung des Gebrauchswertes des betroffenen Grundstücks hinzutreten , um die Beitragspflicht auszulösen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, zitiert nach juris Rn. 55; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2009 - OVG 9 S 26.08 -, Rn. 13; Urteil der Kammer vom 20. Mai 2011 - VG 3 K 1083/07 -, jeweils zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 18; vgl. insgesamt dazu auch Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 3 K 312/09; ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03. September 2008 - 5 A 348/08 -, http://www.justiz.sachsen.de).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn bei einer an objektiven Kriterien orientierten Betrachtung nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass die Straße von dort in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2007 - 4 L 230/06 -, Juris Rn. 22 f.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 348/08 -, http://www.justiz.sachsen.de; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 19; Driehaus in: Driehaus, Kommentar zum KAG, § 8 Rn. 401 i f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 15 A 2307/09

    Grundstück i.S.d. Beitragsrechts nach § 8 nordrheinwestfälisches

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10
    24 aa) Auch nach § 8 KAG ist Ausgangspunkt der erforderlichen Einordnung das Buchgrundstück, weil in der Mehrzahl der Fälle Grundstücke im Sinne des Grundbuchrechts zugleich auch wirtschaftliche Einheiten sind (zum Anschlussbeitragsrecht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - OVG 9 B 15.09 -, nicht veröffentlicht, Seite 17 des Entscheidungsabdrucks; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 15 A 2307/09 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 6).

    Offen bleiben kann, ob in Fällen, in denen - wie hier - das Vorder- und das Hinterliegergrundstück als zwei jeweils selbstständige wirtschaftliche Einheiten zu betrachten sind, eine Inanspruchnahmemöglichkeit des Hinterliegergrundstücks nur unter der Voraussetzung zu bejahen ist, dass an dessen Grenze über das Vorderliegergrundstück herangefahren werden kann (so Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - 15 A 2307/09 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 7), und ob diese Voraussetzung bei dem Grundstück ... trotz der auf dem Grundstück ... vorhandenen Bebauung erfüllt wäre oder ob dafür auch eine andere Art der Inanspruchnahme ausreichen könnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2004 - 15 B 747/04

    Straßenbaubeitragspflicht beim Bau einer Zufahrt

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10
    Maßgebend für die hinreichende dauerhafte rechtliche Sicherung ist insoweit, dass die Inanspruchnahme der Anlage betreffend den Verkehr zu dem und von dem Grundstück nur noch von dem Willen des Eigentümers des Hinterliegergrundstücks abhängen darf (vgl. das bereits zitierte Urteil der Kammer vom 20. Mai 2011 a.a.O.; sowie Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 23; Beschluss vom 17. Mai 2004 - 15 B 747/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 3; Driehaus, Kommentar Kommunalabgabenrecht Loseblattsammlung, § 8 KAG Rn. 401 e und 401 i).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2009 - 9 S 26.08

    Verbesserung im Sinne des KAG BB § 8 Abs 2 S 1 sind bei Verkehrsanlagen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10
    30 c) Nach der für Brandenburg maßgeblichen obergerichtlichen Rechtsprechung muss zu der Inanspruchnahmemöglichkeit ein wirtschaftlicher Vorteil in der Gestalt einer Erhöhung des Gebrauchswertes des betroffenen Grundstücks hinzutreten , um die Beitragspflicht auszulösen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, zitiert nach juris Rn. 55; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2009 - OVG 9 S 26.08 -, Rn. 13; Urteil der Kammer vom 20. Mai 2011 - VG 3 K 1083/07 -, jeweils zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 18; vgl. insgesamt dazu auch Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 3 K 312/09; ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03. September 2008 - 5 A 348/08 -, http://www.justiz.sachsen.de).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 4 L 230/06

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für ein Hinterliegergrundstück

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10
    Das ist insbesondere der Fall, wenn bei einer an objektiven Kriterien orientierten Betrachtung nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass die Straße von dort in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2007 - 4 L 230/06 -, Juris Rn. 22 f.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 348/08 -, http://www.justiz.sachsen.de; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 19; Driehaus in: Driehaus, Kommentar zum KAG, § 8 Rn. 401 i f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2009 - 15 B 1609/08

    Definition des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinne;

  • OVG Thüringen, 17.03.2009 - 4 EO 269/07

    Ausbaubeiträge; Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks; Beitrag;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2008 - 9 S 26.07

    Die Überprüfung eines Straßenbaubeitragsbescheids im Verfahren des einstweiligen

  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
  • VGH Hessen, 06.05.2009 - 5 A 2017/08

    Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers; Abschluss zum vorderliegenden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der

  • VG Frankfurt/Oder, 21.12.2022 - 3 L 276/22
    Eine Inanspruchnahmemöglichkeit in diesem Sinne setzt in tatsächlicher Hinsicht zumindest voraus, dass auf der ausgebauten Straße bis zur Grenze des veranlagten Grundstücks (oder bis zur Grenze eines zwischen diesem Grundstück und der Straße gelegenen anderen Grundstücks) herangefahren werden kann und das veranlagte Grundstück (oder das trennende Vorderliegergrundstück) von dort aus - unbeschadet eines eventuell dazwischen liegenden Gehweges, Radweges oder Seitenstreifens - ohne Weiteres betreten werden kann (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 -, Juris Rn. 13 und vom 20. Juli 2007 - 15 A 785/05 -, juris Rn. 13; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 21. August 2013 - 3 K 330/10 -, juris Rn. 27 ff.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 35 Rn. 14 und 39 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht