Rechtsprechung
VG Potsdam, 18.01.2005 - 3 K 3455/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 3458/96
Genehmigung zur Änderung eines Familiennamens mit dem zusätzlichen Adelsprädikat …
Auszug aus VG Potsdam, 18.01.2005 - 3 K 3455/99
Eine Namensänderung käme zwar dann nicht in Betracht, wenn der richtige Name des Klägers schon der begehrte Name wäre und sich dies ohne erhebliche Schwierigkeiten feststellen ließe (vgl. OVG Münster, Urteil vom 12.5.2000, Az. 8 A 3458/96 , zitiert nach Juris).Die Einbürgerungsurkunde vom 25. Mai 1944 hat keine konstitutive Wirkung und auch keinen feststellenden Charakter hinsichtlich des Namens der Eingebürgerten, sondern nur hinsichtlich der Staatsangehörigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1981, Az. 7 C 78.79 ; OVG Münster, Urteil vom 12.05.2000, Az. 8 A 3458/96 , zitiert nach juris;… Loos, Namensänderungsgesetz, Kommentar, 2. Auflage 1996, § 8 B.II.1.c und d).
- BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 78.79
Namensänderung - Einbürgerung - Wichtiger Grund
Auszug aus VG Potsdam, 18.01.2005 - 3 K 3455/99
Die Einbürgerungsurkunde vom 25. Mai 1944 hat keine konstitutive Wirkung und auch keinen feststellenden Charakter hinsichtlich des Namens der Eingebürgerten, sondern nur hinsichtlich der Staatsangehörigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1981, Az. 7 C 78.79 ; OVG Münster, Urteil vom 12.05.2000, Az. 8 A 3458/96 , zitiert nach juris;… Loos, Namensänderungsgesetz, Kommentar, 2. Auflage 1996, § 8 B.II.1.c und d). - BVerwG, 17.05.2001 - 6 B 23.01
Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes in § 3 Abs. 1 …
Auszug aus VG Potsdam, 18.01.2005 - 3 K 3455/99
(vgl. BVerwG 17.05.2001, Az 6 B 23/01 , zitiert nach juris m. w. N.) ist ein.
- VG Freiburg, 25.03.2013 - 6 K 578/11
Namensänderungsanspruch bei doppelter Staatsangehörigkeit und mit der …
Auch dass seine psychischen Belastungen nicht annähernd mit denen vergleichbar sind, die in der Rechtsprechung als Grund für eine Namensänderung auch bei fehlendem Krankheitswert anerkannt wurden (etwa bei traumatischen Erinnerungen oder familiären Konflikten, die mit einem Namen unauslöschlich verknüpft sind, ), spielt keine Rolle (zu solchen Fällen vergleiche etwa VG Freiburg, U. v. 19.6.2006 - 1 K 1495/05 -, NVwZ-RR 2007, 209 = juris; VG Weimar, U. v. 10.10.2012 - 1 K 733/11 -, FamRZ 2012, 576 = juris; VG Potsdam, U. v. 18.1.2005 - 3 K 3455/99 -, juris; OVG Hamburg, U. v. 14.9.2010 - 3 Bv 207/08 - FamRZ 2011, 736 = juris). - VG Neustadt, 12.09.2006 - 5 K 614/06
Antrag auf Namensänderung hat Erfolg
Der insbesondere auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 18. Januar 2005 ( 3 K 3455/99, - juris -) gestützte Auffassung der Beklagten, Schwierigkeiten bei der Aussprache des Namens, Schwierigkeiten wegen erlebter Ausländerfeindlichkeit und der Erkennbarkeit seiner nicht deutschen Abstammung rechtfertigten die Annahme eines wichtigen Grundes im Sinne von § 3 NÄG nicht, vermag die Kammer nicht zu folgen. - VG Freiburg, 19.06.2006 - 1 K 1495/05
Änderung eines Vornamens - Belastungssituation - Transliteration ausländischer …
Dies stellt für ihn eine permanente psychische Belastung dar (zu einem solchen Fall beim Nachnamen: VG Potsdam, Urt. v. 18.1.2005 - 3 K 3455/99 - Juris).