Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 3 K 353/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzinsung von Darlehensforderungen als Vermögensminderung im Sinne einer verdeckten Gewinnausschüttung an den Gesellschafter; Darlehen einer GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG (1999) § 8 Abs. 3 S. 2
Darlehen einer GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter; Angemessenheit der Verzinsung; verdeckte Gewinnausschüttung
- rechtsportal.de
KStG (1999) § 8 Abs. 3 S. 2
Darlehen einer GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter; Angemessenheit der Verzinsung; verdeckte Gewinnausschüttung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Darlehen einer GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter - Angemessenheit der Verzinsung - verdeckte Gewinnausschüttung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2006, 594
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 28.02.1990 - I R 83/87
Verdeckte Gewinnausschüttung bei zinsloser Darlehensgewährung an Gesellschafter, …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 3 K 353/01
Nach der vom FA zugrundegelegten Bundesfinanzhof(BFH)-Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 83/87, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 160, 192, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1990, 649) sei eine Margenteilung jedoch nur vorzunehmen, wenn keine anderen Gesichtspunkte für eine Schätzung erkennbar seien.Nach dem BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 83/87 (BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649) bildeten die banküblichen Habenzinsen für eine entsprechende Geldanlage die Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen die Obergrenze der Angemessenheit von Gesellschafterdarlehenszinsen.
Dabei legt der Senat übereinstimmend mit den Beteiligten die einschlägige BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649) zugrunde.
- FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17
Nicht angemessene Verzinsung einer auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen …
Gehe es - wie hier - um eine Konstellation, in der eine Gesellschaft, die selbst keine Darlehen aufgenommen habe, vorhandene Mittel an einen Gesellschafter ausreiche, sei aber ohnehin allein der ansonsten erzielbare Habenzins in den Blick zu nehmen (Hinweis auf die Urteile des FG des Saarlandes vom 12. November 1992 1 K 254/92, EFG 1993, 407; und des FG Baden-Württemberg vom 10. November 2005 3 K 353/01, EFG 2006, 594). - BFH, 22.08.2019 - V R 67/16
Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken …
als unbegründet abzuweisen ist, kann der Senat offenlassen, ob er sich der Auffassung des FG anschließen könnte, wonach ein Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit aus dem Vorliegen von vGA durch Vergabe zu niedrig verzinster und ungesicherter Darlehen folgt, obwohl das FG bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt hat, dass der für den Fremdvergleich maßgebliche Zinssatz bei Vergabe von Darlehen an Gesellschafter jedenfalls dann nach dem für die Gesellschaft auf dem Markt erzielbaren Habenzinsen zu bemessen ist, wenn der Gesellschaft --wie im Streitfall-- hinreichend Liquidität zur Verfügung steht (vgl. dazu Gosch, KStG, § 8 Rz 693;… Schallmoser/Eisgruber/Janetzko in: Herrmann/Heuer/Raupach, 290. Lieferung 01.2019, § 8 KStG, Rz 314 Darlehen, Stichwort: Verzinsung; Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 4. Aufl., Kap. 4, Rz 5.70; Schwedhelm/Olbing/Binnewies, GmbH-Rundschau 2009, 1233, 1250; Neu, EFG 2006, 594; Janssen, Verdeckte Gewinnausschüttungen, 12. Aufl., Rz 1652; Feldgen in Feldgen, verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen, 74. Lieferung 2019, Fach 4, Darlehen, Rz 139). - BFH, 22.02.2023 - I R 27/20
Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung
Denn der sich aus der Margenteilung ergebende "Mittelwert" ist aus Fremdvergleichen (bankübliche Haben- und Sollzinssätze) abgeleitet (vgl. Senatsurteil vom 17.10.2001 - I R 103/00, BFHE 197, 68, BStBl II 2004, 171, Rz 55; s.a. Wassermeyer/Baumhoff in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, § 1 AStG Rz 918) und überdies nur dann anzusetzen, wenn anderweitige tatsächliche Anhaltspunkte für die Schätzung fehlen ("im Zweifel"; vgl. etwa Urteil des FG Baden-Württemberg vom 10.11.2005 - 3 K 353/01, EFG 2006, 594, zu einer abweichenden Würdigung der Einzelfallumstände).