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   VG Saarlouis, 17.03.2009 - 3 K 372/08   

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VG Saarlouis, 17.03.2009 - 3 K 372/08 (https://dejure.org/2009,30708)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17.03.2009 - 3 K 372/08 (https://dejure.org/2009,30708)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17. März 2009 - 3 K 372/08 (https://dejure.org/2009,30708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Rückwirkungsverbot; Mindestruhegehalt; Versorgungsabschlag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Rückwirkungsverbot; Berechnung; Mindestruhegehalt; Versorgungsabschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.03.2009 - 3 K 372/08
    Die Erhöhung gemäß § 14 a Abs. 1 BeamtVG sei aber ausweislich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.06.2005 - 2 C 25.04 - ausgehend von der amtsunabhängigen Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG zu berechnen, wenn diese über dem erdienten Ruhegehaltssatz liege.

    Mit am 17.04.2008 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz hat die Klägerin Klage erhoben, mit der sie weiterhin die Verpflichtung des Beklagten zur Neuberechnung ihrer nach § 14 a BeamtVG vorübergehend erhöhten Versorgungsbezüge mit der Maßgabe begehrt, dass die Erhöhung im Anschluss an das Urteil des BVerwG vom 23.06.2005 - 2 C 25.04 - auf der Grundlage der über ihrem erdienten Versorgungsbezug liegenden amtsunabhängigen Mindestversorgung ohne Berücksichtigung eines Versorgungsabschlags nach § 14 Abs. 3 BeamtVG erfolgt.

    die Beklagte unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 22.11.2007 und unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 27.03.2008 zu verpflichten, ihre nach § 14 a BeamtVG vorübergehend erhöhten Versorgungsbezüge im Anschluss an das Urteil des BVerwG vom 23.06.2005 - 2 C 25.04 - auf der Grundlage der über ihrem erdienten Versorgungsbezug liegenden amtsunabhängigen Mindestversorgung ohne Berücksichtigung eines Versorgungsabschlags nach § 14 Abs. 3 BeamtVG zu erhöhen und dementsprechend auf monatlich 1.422,11 Euro neu festzusetzen.

    Ergänzend trägt sie vor, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.06.2005 - 2 C 25.04 - (ZBR 2006, 170) betreffe einen Fall, in welchem die Ruhestandsbeamtin das amtsbezogene Mindestruhegehalt gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG, nicht das hier relevante amtsunabhängige Mindestruhegehalt gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG erhalten habe.

    Wenn nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch beim amtsunabhängigen Mindestruhegehalt der Ruhegehaltssatz zu erhöhen sei (ZBR 2006, 170, 171), handele es sich hierbei nur um ein obiter dictum.

    Aufgrund der rückwirkenden Klarstellung, dass Mindestruhegehälter nicht gemäß § 14 a BeamtVG vorübergehend erhöht werden könnten, seien die abweichenden Gerichtsentscheidungen, insbesondere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.06.2005 - 2 C 25.04 - nicht mehr anwendbar.

    (BVerwG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 C 25.04 -, BVerwGE 124, 19-25 = DÖV 2006, 38-40 = NVwZ-RR 2006, 131-133 = Buchholz 239.1 § 14 a BeamtVG Nr. 4 = ZBR 2006, 170-173),.

    Angesichts der für die Gesetzesänderung im vorliegenden Fall ausschlaggebend gewesenen Rechtsunklarheit und des Umstandes, dass - wie bereits von der Beklagten mit Recht hervorgehoben - das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.06.2005 - 2 C 25.04 - nicht einmal die hier begehrte Erhöhung der amtsunabhängigen, sondern die der amtsabhängigen Mindestversorgung betraf, hält die Kammer die rückwirkende gesetzliche Klarstellung durch § 14 a BeamtVG n.F. für verfassungsrechtlich unbedenklich.

  • BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06

    Keine unzulässige Rückwirkung der § 36 Abs 2 GewStG, § 2 Abs 2 S 3 GewStG jeweils

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.03.2009 - 3 K 372/08
    (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06 -, zitiert nach JURIS).

    (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06 -, a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 06.03.2007 - 5 A 263/06

    Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung als nachträgliche Änderung der

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.03.2009 - 3 K 372/08
    Dem habe sich im Übrigen auch das Verwaltungsgericht Magdeburg in seiner Entscheidung vom 06.03.2007 - 5 A 263/06 - angeschlossen.
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Einige Verwaltungsgerichte erster und zweiter Instanz hielten jedoch unter Hinweis auf den Sinn und Zweck des § 14a BeamtVG a.F. sowie aufgrund eines systematischen Vergleichs mit § 14 Abs. 5 BeamtVG daran fest, dass die in § 14 Abs. 4 BeamtVG geregelte Mindestversorgung nicht Grundlage für eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a Abs. 1 BeamtVG a.F. sein könne (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2008 - 21 A 2098/06 -, juris, Rn. 28 ff.; VG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2009 - 3 K 372/08 -, juris, Rn. 33 ff.).
  • VG Berlin, 12.05.2009 - 26 A 68.07

    Nachträgliche Rechtmäßigkeit eines Versorgungsfestsetzungsbescheides aufgrund

    Entgegen der vom Kläger vertretenen Rechtsauffassung bestehen weder im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot noch auf den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit dieser rückwirkenden Gesetzesänderung mit höherrangigem Recht, die im hier zu entscheidenden Fall eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (§ 100 Abs. 1 GG) gebieten könnten (im Ergebnis - wenn auch mit anderer Begründung - ebenso VG Saarlouis, Urteil vom 17. März 2009 - 3 K 372/08 -, juris Rn. 25 ff.; vgl. ferner OVG Magdeburg, Beschluss vom 26. März 2009 - 1 L 25/09 -, juris Rn. 16).
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Rechtsprechung
   VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08   

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https://dejure.org/2008,29000
VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08 (https://dejure.org/2008,29000)
VG Aachen, Entscheidung vom 05.11.2008 - 3 K 372/08 (https://dejure.org/2008,29000)
VG Aachen, Entscheidung vom 05. November 2008 - 3 K 372/08 (https://dejure.org/2008,29000)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08
    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08
    Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren und im Parallelverfahren - 3 K 371/08 - darum, ob die der Beigeladenen zum Neubau einer Kreissparkasse erteilten Baugenehmigungen mit Nachbarrechten vereinbar sind.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 371/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.

    An dieser Einschätzung ändert im Übrigen auch der Erlass der im Parallelverfahren - 3 K 371/08 - angefochtenen Nachtragsbaugenehmigung vom 28. Januar 2008 nichts.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.1995 - 7 A 2179/93
    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08
    vgl. OVG NRW, Urteile vom 18. Mai 1994 - 7 A 2127/92 - und vom 26. Juli 1995 - 7 A 2179/93, jeweils m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2007 - 7 B 134/07 - , Urteil vom 26. Juli 1995 - 7 A 2179/93, m.w.N.

  • VG Aachen, 30.11.2006 - 3 L 542/06

    Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer angefochtenen Teilbaugenehmigung;

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08
    Die beigeladene Bauherrin verzichtete - zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2008 - auf die Ausnutzung der vorgenannten Teilbaugenehmigungen, nachdem die Kammer in mehreren Eilbeschlüssen Nachbarrechtsschutz gewährt (vgl. - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -) und gegen eine offene Bauweise an der L.------ gasse versagt (- 3 L 7/07 - und OVG NRW - 7 B 1482/07 -) sowie ferner darauf hingewiesen hatte, dass inzwischen eine Genehmigungslage entstanden sei, die teils überholt und teils den nachbarrechtsrelevanten Anforderungen an eine hinreichende Klarheit, Bestimmtheit oder Überprüfbarkeit des Genehmigungsinhalts nicht mehr genügen dürfte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 371/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.

  • VG Aachen, 20.03.2006 - 3 L 36/06

    Baurechtlicher Nachbarschutz gegen erteilte Teilbaugenehmigungen wegen

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08
    Die beigeladene Bauherrin verzichtete - zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2008 - auf die Ausnutzung der vorgenannten Teilbaugenehmigungen, nachdem die Kammer in mehreren Eilbeschlüssen Nachbarrechtsschutz gewährt (vgl. - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -) und gegen eine offene Bauweise an der L.------ gasse versagt (- 3 L 7/07 - und OVG NRW - 7 B 1482/07 -) sowie ferner darauf hingewiesen hatte, dass inzwischen eine Genehmigungslage entstanden sei, die teils überholt und teils den nachbarrechtsrelevanten Anforderungen an eine hinreichende Klarheit, Bestimmtheit oder Überprüfbarkeit des Genehmigungsinhalts nicht mehr genügen dürfte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 371/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.

  • VG Aachen, 03.03.2006 - 3 L 35/06

    Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08
    Die beigeladene Bauherrin verzichtete - zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2008 - auf die Ausnutzung der vorgenannten Teilbaugenehmigungen, nachdem die Kammer in mehreren Eilbeschlüssen Nachbarrechtsschutz gewährt (vgl. - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -) und gegen eine offene Bauweise an der L.------ gasse versagt (- 3 L 7/07 - und OVG NRW - 7 B 1482/07 -) sowie ferner darauf hingewiesen hatte, dass inzwischen eine Genehmigungslage entstanden sei, die teils überholt und teils den nachbarrechtsrelevanten Anforderungen an eine hinreichende Klarheit, Bestimmtheit oder Überprüfbarkeit des Genehmigungsinhalts nicht mehr genügen dürfte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 371/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.

  • VG Aachen, 06.08.2007 - 3 L 7/07
    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08
    Die beigeladene Bauherrin verzichtete - zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2008 - auf die Ausnutzung der vorgenannten Teilbaugenehmigungen, nachdem die Kammer in mehreren Eilbeschlüssen Nachbarrechtsschutz gewährt (vgl. - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -) und gegen eine offene Bauweise an der L.------ gasse versagt (- 3 L 7/07 - und OVG NRW - 7 B 1482/07 -) sowie ferner darauf hingewiesen hatte, dass inzwischen eine Genehmigungslage entstanden sei, die teils überholt und teils den nachbarrechtsrelevanten Anforderungen an eine hinreichende Klarheit, Bestimmtheit oder Überprüfbarkeit des Genehmigungsinhalts nicht mehr genügen dürfte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 371/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2007 - 7 B 134/07
    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2007 - 7 B 134/07 - , Urteil vom 26. Juli 1995 - 7 A 2179/93, m.w.N.
  • FG Thüringen, 30.01.2008 - 3 K 579/07

    Ansparrücklage: GmbH & Co. KG kein Existenzgründer i.S. des § 7g Abs. 7 EStG,

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 371/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1994 - 10 A 1025/90

    Welche Anforderungen an Bauvorlagen für Hanggrundstücke?

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08
    vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, Urteil vom 13. Mai 1994 - 10 A 1025/90 -, juris.
  • VG Minden, 26.05.2006 - 3 L 241/06

    Verwaltungsgericht Minden stoppt Schließung von Wettbüros

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 371/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.
  • VG Aachen, 06.06.2005 - 3 L 306/05

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Teilbaugenehmigung;

  • VG Karlsruhe, 18.02.2008 - A 3 K 578/07
  • VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer angefochtenen Abbruchgenehmigung;

    Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren und im Parallelverfahren - 3 K 372/08 - darum, ob die der Beigeladenen zum Neubau einer Kreissparkasse erteilten Baugenehmigungen mit Nachbarrechten vereinbar sind.

    In einer am 16. Januar 2008 erteilten Baugenehmigung (Bauschein 63 BS 1/08), die im Parallelverfahren - 3 K 372/08 - streitbefangen ist, erließ der Beklagten einen "Nachtrag zu Bauschein 63 BS 10/05 vom 20. Januar 2005 wegen veränderter Ausführung" und genehmigte eine "offene Bauweise" für den Bereich L.------gasse .

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 372/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.

    vgl. Kammerurteil vom 5. November 2008 im Parallelverfahren - 3 K 372/08 -.

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