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   FG Münster, 31.07.2003 - 3 K 3764/00 Erb   

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https://dejure.org/2003,11476
FG Münster, 31.07.2003 - 3 K 3764/00 Erb (https://dejure.org/2003,11476)
FG Münster, Entscheidung vom 31.07.2003 - 3 K 3764/00 Erb (https://dejure.org/2003,11476)
FG Münster, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 3 K 3764/00 Erb (https://dejure.org/2003,11476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuer: - Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1636
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG Münster, 31.07.2003 - 3 K 3764/00
    Diese Sichtweise widerspricht auch nicht der gesetzgeberischen Zielsetzung im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.1995 (2 BvR 552/91, BStBl. II 1995, 671).

    Aus eben diesen Erwägungen hat auch das BVerfG in seinem Beschluss vom 22.06.1995 (a. a. O.) darauf hingewiesen, der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) gebiete es, die Erbschaftsteuerlast eines Erben, der einen Betrieb in seiner Sozialgebundenheit aufrechterhalte, so zu bemessen, dass die Fortführung des Betriebes nicht gefährdet werde.

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 11/99

    Betriebsaufspaltung: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Münster, 31.07.2003 - 3 K 3764/00
    Diese Annahme deckt sich auch mit der für Zwecke des Ertragsteuerrechts ergangenen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 23.05.2000 VIII R 11/99, BStBl. II 2000, 621).
  • BFH, 20.03.2002 - II R 53/99

    Schenkungsteuer - Freibetrag bei der Übertragung von Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Münster, 31.07.2003 - 3 K 3764/00
    Vor diesem Hintergrund hat der BFH in seinem Urteil vom 20.03.2002 (II R 53/99, BFH/NV 2002, 988) bereits zur Vorgängervorschrift des § 13 a ErbStG (§ 13 Abs. 2 a ErbStG 1994) darauf hingewiesen, ein Übergang von Betriebsvermögen durch Erbanfall werde im Wesentlichen dadurch charakterisiert, dass die Rechtsstellung des Unternehmers hinsichtlich des Betriebsvermögens als solche auf einen oder mehrere Erben übergehe und dass diese Übertragung endgültig erfolge.
  • BFH, 16.03.2021 - II R 10/18

    Wegfall des Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften

    Wirtschaftsgüter der Unterpersonengesellschaft können zugleich als wesentliche Betriebsgrundlagen der Oberpersonengesellschaft anzusehen sein, wenn diese für den Betrieb der Oberpersonengesellschaft und seine Fortführung funktional wesentlich sind (vgl. Urteil des FG-Münster vom 31.07.2003 - 3 K 3764/00 Erb, EFG 2003, 1636; vgl. Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 13a Rz 286; vgl. Söffing in Wilms/Jochum, a.a.O., § 13a ErbStG Rz 145).
  • BFH, 16.03.2021 - II R 11/18

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.03.2021 II R 10/18 - Wegfall des

    Wirtschaftsgüter der Unterpersonengesellschaft können zugleich als wesentliche Betriebsgrundlagen der Oberpersonengesellschaft anzusehen sein, wenn diese für den Betrieb der Oberpersonengesellschaft und seine Fortführung funktional wesentlich sind (vgl. Urteil des FG-Münster vom 31.07.2003 - 3 K 3764/00 Erb, Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1636; vgl. Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 13a Rz 286; vgl. Söffing in Wilms/Jochum, a.a.O., § 13a ErbStG Rz 145).
  • FG Düsseldorf, 23.02.2005 - 4 K 1218/03

    Betriebsvermögen - Freibetrag: Schädliche Weiterveräußerung

    Der Begriff der "wesentlichen Betriebsgrundlage" entstammt dem Ertragsteuerrecht und ist nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung funktional zu bestimmen, die auf das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht für die Frage der Begriffsbestimmung ohne weiteres übertragen werden kann (vgl. Finanzgericht (FG) Münster, Urteil vom 31. Juli 2003 - 3 K 3764/00 - Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1636; Troll/Gebel/Jülicher, a.a.O., § 13 a Rn. 294).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 1777/02

    Freibetrag nach § 13a ErbStG: Realteilung einer Erbengemeinschaft als

    Der erkennende Senat schließt sich dieser BFH-Rechtsprechung auch für den § 13a ErbStG an, zumal der jetzige § 13a ErbStG - anders als seine Vorgängervorschrift § 13 Absatz 2a ErbStG 1994 - im Absatz 4 Nr. 1 ausdrücklich darauf abstellt, dass ein "ganzer Gewerbebetrieb, ein Teilbetrieb oder ein Anteil an einer Gesellschaft" übergeht (ebenso Finanzgericht Münster vom 31. Juli 2003 - 3 K 3764/00 Erb, EFG 2003 S. 1636; Viskorf FR 2002 S. 729 ff, 732).
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