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   OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 3887/99   

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https://dejure.org/2000,13794
OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 3887/99 (https://dejure.org/2000,13794)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2000 - 3 K 3887/99 (https://dejure.org/2000,13794)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 3 K 3887/99 (https://dejure.org/2000,13794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren: räumlicher Geltungsbereich einer Landschaftsschutzgebietsverordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 Abs 5 S 5 NatSchG ND
    Geltungsbereich; Landschaftsschutzgebiet; Landschaftsschutzgebietsverordnung; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; räumlicher Geltungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 233
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 09.12.1999 - 3 K 2046/99

    Landschaftsschutzverordnung; Beschreibung des; Beschreibung; Geltungsbereich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 3887/99
    Denn das Erfordernis der textlichen "Grobbeschreibung" ist nur dann erfüllt, wenn die Gebietsgrenzen im Verordnungstext selbst grob beschrieben werden und diese Gebietsbeschreibung auch ohne Zurhilfenahme von Karten aus sich heraus verständlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9.12.1999 - 3 K 2046/99 - und 6.12.1990 - 3 K 21/89 - NVwZ 1991 S. 1012; vgl. auch Louis, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, § 30 RdNr. 7).

    Daher entspricht es § 30 Abs. 5 Satz 5 NNatSchG nicht, wenn zur groben Beschreibung des unter Schutz gestellten Gebiets lediglich auf eine im Verkündungsblatt abgedruckte Übersichtskarte verwiesen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9.12.1999, aaO., und 12.11.1999 - 3 L 400/97 -) oder anstelle einer textlichen Grobbeschreibung eine Übersichtskarte bekannt gemacht wird.

  • OVG Niedersachsen, 12.11.1999 - 3 L 400/97

    Wirksamkeit einer Verordnung; Verkündung;; Beschreibung; Geltungsbereich; Karten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 3887/99
    Daher entspricht es § 30 Abs. 5 Satz 5 NNatSchG nicht, wenn zur groben Beschreibung des unter Schutz gestellten Gebiets lediglich auf eine im Verkündungsblatt abgedruckte Übersichtskarte verwiesen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9.12.1999, aaO., und 12.11.1999 - 3 L 400/97 -) oder anstelle einer textlichen Grobbeschreibung eine Übersichtskarte bekannt gemacht wird.

    Bei einer Übersichtskarte handelt es sich gleichwohl um ein aliud zur groben Beschreibung der Örtlichkeiten im Verordnungstext, die der Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben und ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl. LT-Drs. 9/2275, S. 26; 9/2300, S. 10 f) gewollt hat (Beschlüsse des Senats vom 9.12.1999 und 12.11.1999, aaO.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.12.1990 - 3 K 21/89

    Baumschutzsatzung; Geltungsbereich; Bebauungsplan; Im Zusammenhang bebaute

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 3887/99
    Denn das Erfordernis der textlichen "Grobbeschreibung" ist nur dann erfüllt, wenn die Gebietsgrenzen im Verordnungstext selbst grob beschrieben werden und diese Gebietsbeschreibung auch ohne Zurhilfenahme von Karten aus sich heraus verständlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9.12.1999 - 3 K 2046/99 - und 6.12.1990 - 3 K 21/89 - NVwZ 1991 S. 1012; vgl. auch Louis, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, § 30 RdNr. 7).
  • OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 4 KN 29/15

    Anlaufstelle; Auslegung; Bekanntmachung; Beschlussfassung; Erholung;

    Denn das Erfordernis einer textlichen Grobbeschreibung ist nur dann erfüllt, wenn die Gebietsgrenzen im Verordnungstext selbst grob beschrieben und diese Gebietsbeschreibung auch ohne Zuhilfenahme von Karten aus sich heraus verständlich ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.2.2000 - 3 K 3887/99 - u. Beschl. v. 6.12.1990 - 3 K 21/89 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 41/01

    Bauliche Anlage; Bauverbot; Bekanntmachung; Bekanntmachungsfehler; Heilung;

    Denn das Erfordernis der textlichen "Grobbeschreibung" ist nur dann erfüllt, wenn die Gebietsgrenzen im Verordnungstext selbst grob beschrieben werden und diese Gebietsbeschreibung auch ohne Zuhilfenahme von Karten aus sich heraus verständlich ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.2.2000 - 3 K 3887/99 - NVwZ-RR 2001 S. 233, v. 9.12.1999 - 3 K 2046/99 -, v. 12.11.1999 - 3 L 400/97 - u. v. 6.12.1990 - 3 K 21/89 - NVwZ 1991 S. 1012; Louis, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, § 30 Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 KN 2523/01

    Gestaltungsermessen des Verordnungsgebers; Verordnung über

    Durch Beschluss vom 10. Februar 2000 (3 K 3887/99) stellte der 3. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts fest, dass die Verordnung nichtig ist, soweit sie sich auf das Grundstück der Antragstellerin erstreckt.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2005 - 8 KN 72/02

    Rechtmäßigkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Erhaltung der

    Wurde hingegen zur groben Beschreibung des unter Landschaftsschutz gestellten Gebiets lediglich auf eine im Verkündungsblatt abgedruckte Übersichtskarte verwiesen oder anstelle einer textlichen Beschreibung eine Übersichtskarte bekannt gemacht, so reichte dies nicht hin, sondern stellte einen Verstoß gegen § 30 Abs. 5 Satz 5 NNatG a.F. mit der Folge einer fehlerhaften Bekanntmachung und damit der Unwirksamkeit einer entsprechenden Landschaftsschutzgebietsverordnung dar (vgl. Beschl. des Nds. OVG vom 10.2.2000 - 3 K 3887/99 -, Nds. VBl 2000, 151 = NuR 2000, 587).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2020 - 4 KN 308/19

    Amtsblatt; Bekanntmachung; Bestimmtheit; Geltungsbereich; Grobbeschreibung,

    Das Erfordernis einer textlichen Grobbeschreibung ist nur dann erfüllt, wenn die Gebietsgrenzen im Verordnungstext selbst grob beschrieben und diese Gebietsbeschreibung auch ohne Zuhilfenahme von Karten aus sich heraus verständlich ist (Senatsurt. v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 - Nds. OVG, Beschl. v. 10.2.2000 - 3 K 3887/99 - u. Beschl. v. 6.12.1990 - 3 K 21/89 -).
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