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   FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 399/01   

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https://dejure.org/2004,11755
FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 399/01 (https://dejure.org/2004,11755)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.2004 - 3 K 399/01 (https://dejure.org/2004,11755)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 3 K 399/01 (https://dejure.org/2004,11755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung außerrechnungsmäßiger Zinsen eines Überschussguthabens aus einer schweizerischen Lebensversicherung sowie der Zinsen aus einem Prämiendepot; Ausnahme von der Steuerpflicht für außerrechnungsmäßige Zinsen und thesaurierten Zinsen; Ausschluss der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte aus Kapitalvermögen bei ausländischen Lebensversicherungen; Einkommensteuer 1997

  • rechtsportal.de

    Einkünfte aus Kapitalvermögen bei ausländischen Lebensversicherungen; Einkommensteuer 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus Kapitalvermögen bei ausländischen Lebensversicherungen - Einkommensteuer 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Ausländische Versicherung: Erträge können steuerfrei sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Steuerfreiheit von Erträgen aus ausländischer LV

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 442
  • EFG 2005, 9
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 6 K 1796/00

    Kapitalerträge einer ausländischen Lebensversicherung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 399/01
    Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG stelle daher lediglich darauf ab, ob eine nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG grundsätzlich begünstigte Art der Versicherung vorliege (Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 8. November 2001 6 K 1796/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 193 ff.).

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des Urteils des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. November 2001 Az.: 6 K 1796/00, EFG 2002, 193 ff. an und folgt nicht der vom FA vertretenen Auffassung gemäß dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Dezember 1979 - IV B 4 - S-2252 - 126/79 (Der Betrieb - DB - 1980, 232).

  • BFH, 23.04.1980 - VIII R 156/75

    Kontosperrung - Grundstückserwerb - Kaufpreiszahlung - Rücktrittsrecht -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 399/01
    Bereits in dieser Vereinbarung ist eine Verfügung der Klägerin über die Zinserträge zu sehen, so dass diese ihr mit der jährlichen Gutschrift - und nicht in voller Höhe im Streitjahr - zuflössen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. April 1980 VIII R 156/75, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1980, 643 ff.).
  • BFH, 11.05.1999 - VIII R 70/95

    Zufluss von Kapitaleinkünften durch Gutschrift des Schuldners

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 399/01
    Geldbeträge fließen dem Steuerpflichten in der Regel dadurch zu, dass sie bar ausgezahlt oder einem Konto des Empfängers bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben werden (BFH Urteil vom 11. Mai 1999 VIII R 70/95, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2000, 18 ff.).
  • FG Köln, 19.02.2014 - 13 V 228/14

    Vollstreckungsaufschub, Interimsermessen des Finanzgerichts

    Unter Berücksichtigung der z.B. in § 802b ZPO erkennbaren Begrenzung für Vollstreckungsaufschübe auf ein Jahr oder der Begrenzung des Aufschubs für eine Zwangsversteigerung in den §§ 30a und 30c des Zwangsversteigerungsgesetzes sowie der in der neueren Gesetzgebung deutlich gewordenen Tendenz einer Verkürzung der Fristen zur Tilgung rückständiger Steuern (vergleiche die Zweiwochenfrist in § 284 Abs. 1 Satz 1 AO bei der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) sieht der Senat - vorbehaltlich besonderer Aspekte des Einzelfalles - keine Veranlassung, eine Frist von mehr als zwölf Monaten als kurzfristig im Sinne des § 258 AO zu qualifizieren (ebenso bereits Finanzgericht Berlin, Urteil vom 21. September 2004 7 K 7295/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 9; Finanzgericht Köln, Beschluss vom 16. März 2012 15 V 20/12, EFG 2012, 1715 m. w. N.; zu längerer Frist bei Sonderfall mit Gefahr für Leben oder Gesundheit vgl. BFH-Beschluss vom 28. September 2006 V B 71/05, Juris).
  • FG Niedersachsen, 30.10.2008 - 12 K 61/02

    Voraussetzung für die Besteuerung von Erträgen aus einer im Rahmen der sog.

    Eine wesentliche Einschränkung der Verfügungsmacht ist gegeben, wenn der Ertrag ausdrücklich an die Rücknahme der Kapitalanlage (Aktien) geknüpft ist, weil die Vertragsparteien die Beendigung des Kapitalnutzungsverhältnisses zur Voraussetzung für den Ertragszufluss gemacht haben (BFH-Urteil vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, BStBl. II 1993, 602; vgl. auch FG Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2004, 3 K 399/01, EFG 2005, 9 betr.
  • FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12

    Einstellung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen, Befangenheitsantrag, Überpfändung,

    Als absehbarer Zeitraum werden in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig 6 Monate, in Ausnahmefällen 12 Monate angesehen, ein noch längerer Zeitraum erscheint ausgeschlossen (FG Berlin, Urteil vom 21. September 2004 7 K 7295/04, EFG 2005, 9; Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, 106. EGL 03/2005, § 258 AO Rn. 1; Neumann in Beermann/Gosch, AO/FGO, 15. EGL 08/1998, § 258 Rz. 20 jeweils m.w.N.).
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