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   VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01   

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VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01 (https://dejure.org/2002,13318)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2002 - 3 K 4103/01 (https://dejure.org/2002,13318)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2002 - 3 K 4103/01 (https://dejure.org/2002,13318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarschutz durch hintere Baugrenzen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1996 - 11 B 3046/95

    Doppelhaus; Doppelhaushälfte; Nachbarschützende Festsetzungen; Festsetzung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01
    Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, ob die Nachbarn durch die Festsetzung im Sinne eines "Austauschverhältnisses" rechtlich derart verbunden sind, dass sie gesteigerter gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet sind oder eine "Schicksalsgemeinschaft" bilden, aus der keiner der Beteiligten ausbrechen darf (vgl. OVG NW, Beschluss vom 06.02.1996 - 11 B 3046/95 - BRS 58 Nr. 170 m.w.N.).

    Eine solche Zweckbestimmung führt aber dazu, dass diese Festsetzung zugleich Schutzwirkung zu Gunsten der von einer baulichen Entwicklung in die Tiefe ersichtlich nachteilig betroffenen benachbarten, mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks entfaltet (zur nachbarschützenden Wirkung der Festsetzung von Doppelhäusern bzw. von rückwärtigen Baugrenzen bei Doppel- und Reihenhausbebauung vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12/98 -, BVerwGE 110, 355 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 20.05.1996 - 2 U 1/96 - OVG Bremen, Urteil vom 20.02.1996 - 1 BA 53/95 -, BRS 58 Nr. 173; OVG NW, Beschluss vom 06.02.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01
    Geht man demgegenüber von der Gültigkeit des Bebauungsplans "W.-Berg" von 1954 und der dortigen Bauverbotsfestsetzung aus, verneint aber deren nachbarschützende Funktion, wäre der Beigeladenen Ziffer 1 eine Baugenehmigung unter Verstoß gegen eine nicht nachbarschützende Vorschrift erteilt worden, was ebenfalls (nur) zu einem Schutz nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebotes führen würde (vgl. grundsätzlich BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343 ff.).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01
    Ebenso, wie die Interessen des Bauherrn besonders schutzwürdig sind, wenn er in bauplanungsrechtlich zulässiger Weise von den Bebauungsmöglichkeiten seines Grundstücks Gebrauch machen will (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 - ), kann ein Drittschutz durch das Rücksichtnahmegebot vor allem dort zum Zuge kommen, wo eine Baugenehmigung im Wege der Ausnahme- oder Befreiungserteilung oder gar unter Verstoß gegen bauplanungsrechtliche Vorschriften erteilt wurde (s. Fickert-Fieseler, BauNVO, 9. Aufl., § 15 Rdnr. 7 unter Hinweis BVerwG, Urteil vom 05.08.1983 - 4 C 96/79 - , BVerwGE 67, 334 ff.).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01
    Die hiernach vorzunehmende Interessenabwägung hat sich an dem Kriterium der Unzumutbarkeit auszurichten, unzumutbar freilich nicht im enteignungsrechtlichen Sinne, sondern in dem Sinne, dass den Betroffenen die nachteilige Einwirkung des streitigen Vorhabens billigerweise nicht mehr zugemutet werden soll (BVerwG, Urt. vom 13.3.1981, DÖV 1981, 672 = ZfBR 1981, 149 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01
    Ebenso, wie die Interessen des Bauherrn besonders schutzwürdig sind, wenn er in bauplanungsrechtlich zulässiger Weise von den Bebauungsmöglichkeiten seines Grundstücks Gebrauch machen will (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 - ), kann ein Drittschutz durch das Rücksichtnahmegebot vor allem dort zum Zuge kommen, wo eine Baugenehmigung im Wege der Ausnahme- oder Befreiungserteilung oder gar unter Verstoß gegen bauplanungsrechtliche Vorschriften erteilt wurde (s. Fickert-Fieseler, BauNVO, 9. Aufl., § 15 Rdnr. 7 unter Hinweis BVerwG, Urteil vom 05.08.1983 - 4 C 96/79 - , BVerwGE 67, 334 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 3 S 213/94

    Ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans; Änderungen des Bebauungsplans

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01
    Für eine ordnungsgemäße Ausfertigung des Bebauungsplans genügt aber auch die Unterzeichnung des den Satzungsbeschluss enthaltenen Gemeinderatsprotokolls, sofern in dem Beschluss die Bestandteile der Satzung in einer Weise bezeichnet sind, dass Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausgeschlossen sind (VGH Bad.-Württ., NK-Beschluss vom 20.01.1995 - 8 S 1806/94 - NK-Urteil vom 09.09.1996 - 3 S 213/94 - Urteil vom 24.09.1999 - 5 S 823/97 -).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01
    Eine solche Zweckbestimmung führt aber dazu, dass diese Festsetzung zugleich Schutzwirkung zu Gunsten der von einer baulichen Entwicklung in die Tiefe ersichtlich nachteilig betroffenen benachbarten, mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks entfaltet (zur nachbarschützenden Wirkung der Festsetzung von Doppelhäusern bzw. von rückwärtigen Baugrenzen bei Doppel- und Reihenhausbebauung vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12/98 -, BVerwGE 110, 355 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 20.05.1996 - 2 U 1/96 - OVG Bremen, Urteil vom 20.02.1996 - 1 BA 53/95 -, BRS 58 Nr. 173; OVG NW, Beschluss vom 06.02.1996, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 3 S 3157/98

    Normenkontrolle einer Entwicklungssatzung: Bestimmtheit des räumlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01
    Dies kann durch eine zeichnerische Darstellung in einem Plan oder allein durch textliche Umschreibungen erfolgen, solange die räumliche Abgrenzung des Bereichs aus der Satzung selbst eindeutig hervorgeht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.11.2000 - 3 S 3157/98 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 8 S 585/94

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Unerheblichkeit der unterirdischen

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01
    Ob eine auf § 11 Abs. 4 Württ. BauO gestützte Baugrenze allein öffentlichen, insbesondere städtebaulichen, Interessen dient oder ob sie auch nachbarschützend sein soll, kann dabei ebenso wie bei auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauBG bzw. der entsprechenden Vorschriften des BBauG festgesetzten Baugrenzen nur von Fall zu Fall durch Auslegung des jeweiligen Bebauungsplanes ermittelt werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.03.1994 - 8 S 585/94 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 823/97

    Zulässigkeit einer bedingten unselbständigen Anschlußberufung; Ausfertigung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01
    Für eine ordnungsgemäße Ausfertigung des Bebauungsplans genügt aber auch die Unterzeichnung des den Satzungsbeschluss enthaltenen Gemeinderatsprotokolls, sofern in dem Beschluss die Bestandteile der Satzung in einer Weise bezeichnet sind, dass Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausgeschlossen sind (VGH Bad.-Württ., NK-Beschluss vom 20.01.1995 - 8 S 1806/94 - NK-Urteil vom 09.09.1996 - 3 S 213/94 - Urteil vom 24.09.1999 - 5 S 823/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1993 - 3 S 1655/93

    Befreiung nach BauGB § 31 nur bei Erforderlichkeit der Abweichung vom

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1995 - 8 S 1806/94

    Ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans; Unbeachtlichkeit von

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1997 - 5 S 1564/95

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96

    Abstandsflächenberechnung bei Dachgauben

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 S 2534/99

    Erforderlichkeit der Bauleitplanung - vorgeschobene Motive

  • OVG Bremen, 20.02.1996 - 1 BA 53/95

    Reihenhauszeile; Hintere Baugrenze; Nachbarschutz; Befreiung vom Bebauungsplan;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien; eine Garage ist keine

  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Ob von dieser Einschränkung im Einzelfall bei engräumiger Doppelhausbebauung im Hinblick auf die mit jeder Veränderung eines der Doppelhäuser entstehenden städtebauliche Spannungen eine Ausnahme zu machen ist mit der Folge, dass sich der Doppelhaus-Nachbar auch auf rückwärtige Baugrenzen berufen kann (so OVG Bremen, Urteil vom 20.02.1996 - 1 BA 53/95 -, juris; ähnlich auch VG Stuttgart, Urteil vom 08.11.2002 - 3 K 4103/01 -, juris, allerdings unter Verweis auf die konkreten örtlichen Verhältnisse und aufgehoben durch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 -, juris; offengelassen von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -, juris), kann offen bleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03

    Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz -

    Auf die Berufungen der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. November 2002 - 3 K 4103/01 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. November 2002 - 3 K 4103/01 - zu ändern und auch die Klage des Klägers abzuweisen.

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