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   VG Düsseldorf, 09.05.2000 - 3 K 4329/99   

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VG Düsseldorf, 09.05.2000 - 3 K 4329/99 (https://dejure.org/2000,12382)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.05.2000 - 3 K 4329/99 (https://dejure.org/2000,12382)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - 3 K 4329/99 (https://dejure.org/2000,12382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Fortsetzungsfeststellungsklage im Verwaltungsprozess; Immissionsschutzrechtliche Ausgestaltung der Genehmigungspflichtigkeit einer Containerstation; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Aufstellung von Altpapiercontainer sowie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 23
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1992 - 7 A 2237/91

    Altglascontainer; Aufstellung von Altglascontainern in Wohngebieten;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.05.2000 - 3 K 4329/99
    Im übrigen würde aber auch die Auffassung, daß eine konkrete Standortentscheidung zu beanstanden ist, wenn sich ein anderer Standort unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte als besser geeignet anbietet, vgl. in diesem Zusammenhang OVG NW, Urteil vom 23. September 1994 - 21 A 443/94 -, S. 13 und 16 des Urteilsabdrucks einerseits und OVG NW, Urteil vom 20. August 1992 - 7 A 2237/91 -, S. 9 des Urteilsabdrucks andererseits, nicht zu einem anderen Ergebnis führen.
  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.05.2000 - 3 K 4329/99
    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 7 C 25/91 -, BVerwGE 90, 163 = DVBl. 1992, 1234.
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.05.2000 - 3 K 4329/99
    Jedenfalls sind etwaige trotz der Bemühungen der Beigeladenen verbleibende Verunreinigungen angesichts der gerade auch in Wohngebieten gegebenen sozialen Adäquanz von Sammelcontainern der Klägerin aber zuzumuten, wobei angesichts der Identität des Zumutbarkeitsmaßstabes, vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 1988 - 7 C 33.87 -, BRS 48 Nr. 99, und vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 -, BRS 49 Nr. 203, offen bleiben kann, ob es sich bei den Scherben und beim Papier um Immissionen i.S. des § 3 Abs. BImSchG handelt oder ob insoweit auf § 906 BGB (analog) zurückzugreifen ist.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.05.2000 - 3 K 4329/99
    Jedenfalls sind etwaige trotz der Bemühungen der Beigeladenen verbleibende Verunreinigungen angesichts der gerade auch in Wohngebieten gegebenen sozialen Adäquanz von Sammelcontainern der Klägerin aber zuzumuten, wobei angesichts der Identität des Zumutbarkeitsmaßstabes, vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 1988 - 7 C 33.87 -, BRS 48 Nr. 99, und vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 -, BRS 49 Nr. 203, offen bleiben kann, ob es sich bei den Scherben und beim Papier um Immissionen i.S. des § 3 Abs. BImSchG handelt oder ob insoweit auf § 906 BGB (analog) zurückzugreifen ist.
  • VG Aachen, 15.12.2011 - 6 K 2346/09

    Aufstellen von Altglascontainern in einem reinen Wohngebiet

    Anknüpfend daran sind selbst in einem reinen Wohngebiet die durch das Einwerfen von Altglas in einen Sammelbehälter entstehenden und je nach den Umständen des Einzelfalls nach der Höhe des Schallpegels und den spezifischen Eigenarten der einzelnen Schallereignisse - Splittern, Klirren, Dröhnen - auch überraschenden, impulsartig auftretenden und in ihrer Häufigkeit deutlich bemerkbaren bis sehr lästigen Geräusche von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dasselbe gilt für die üblichen Begleitgeräusche bei der Anlieferung von Altglas mit Kraftfahrzeugen und die Geräusche der Entleerung des in den Behältern befindlichen Altglases in Entsorgungsfahrzeuge, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O., der auch darauf hinweist, dass das Aufstellen der Container zum Einsammeln der Einwegflaschen oder -gläser der abfallwirtschaftlichen Zielsetzung der Wiederverwertung von Verpackungsabfällen dient und das mit dieser Zielsetzung eingeführte Duale System zwingend auf ein flächendeckendes Sammelsystem angewiesen ist; siehe dazu auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. Mai 1998 - 6 L 1223/97 -, und Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, beide .

    Beruft sich ein Kläger auf einen solchen, so muss er zu dessen Geeignetheit und auch Verfügbarkeit substantiiert vortragen, vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.; siehe aber auch VG Gießen, Urteil vom 11. Mai 2005 - 8 E 5132/02 -, , dem zufolge auch eine rechtswidrige Standortwahl nicht zum Erfolg der Klage führe, weil die Frage des geeigneten Standortes kein für den Folgenbeseitigungsanpruch relevanter Umstand sei; so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - 21 B 1889/00

    Lärmbelästigung durch Altglas-Container

    vgl. auch zur Aufstellung von Wertstoffsammelbehältern in Wohngebieten und zum Abwehranspruch von Nachbarn BVerwG, Beschlüsse vom 3. Mai 1996 - 4 B 50.96 -, NVwZ 1996, S. 1001, und vom 13. Oktober 1998 - 4 B 93.98 -, NVwZ 1999, S. 298; VGH München, Urteil vom 27. November 1995 - 20 B 95.436 -, NVwZ 1996, S. 1031; VGH Kassel, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, NVwZ-RR 2000, S. 668; VG Köln, Urteil vom 2. Juli 1992 - 4 K 2071/89 -, NVwZ 1993, S. 401; VG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2000 - 12 A 112/97 -, NVwZ-RR 2001, S. 22; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, NVwZ-RR 2001, S. 23.
  • VG Aachen, 05.06.2013 - 6 K 1362/12

    Antrag auf Umsetzung zweier Altglassammelcontainer des Typs Schäfer-System

    Anknüpfend daran sind selbst in einem reinen Wohngebiet die durch das Einwerfen von Altglas in einen Sammelbehälter entstehenden und je nach den Umständen des Einzelfalls nach der Höhe des Schallpegels und den spezifischen Eigenarten der einzelnen Schallereignisse - Splittern, Klirren, Dröhnen - auch überraschenden, impulsartig auftretenden und in ihrer Häufigkeit deutlich bemerkbaren bis sehr lästigen Geräusche von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dasselbe gilt für die üblichen Begleitgeräusche bei der Anlieferung von Altglas mit Kraftfahrzeugen und die Geräusche der Entleerung des in den Behältern befindlichen Altglases in Entsorgungsfahrzeuge, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O., der auch darauf hinweist, dass das Aufstellen der Container zum Einsammeln der Einwegflaschen oder -gläser der abfallwirtschaftlichen Zielsetzung der Wiederverwertung von Verpackungsabfällen dient und das mit dieser Zielsetzung eingeführte Duale System zwingend auf ein flächendeckendes Sammelsystem angewiesen ist; siehe dazu auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. Mai 1998 - 6 L 1223/97 -, und Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, beide .

    Beruft sich ein Kläger auf einen solchen, so muss er zu dessen Geeignetheit und auch Verfügbarkeit substantiiert vortragen, vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.; siehe aber auch VG Gießen, Urteil vom 11. Mai 2005 - 8 E 5132/02 -, , dem zufolge auch eine rechtswidrige Standortwahl nicht zum Erfolg der Klage führe, weil die Frage des geeigneten Standortes kein für den Folgenbeseitigungsanspruch relevanter Umstand sei; so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, a.a.O.

  • VG Gießen, 11.05.2005 - 8 E 5132/02

    Glascontainer - Lärmimmission

    Vielmehr muss eine wertende Gesamtbetrachtung aller Umstände vorgenommen werden (vgl. Hess.VGH, a.a.O.; VG Schleswig, a.a.O., jew. unter Hinweis auf BVerwG), in die auch einzustellen ist, dass die vom Gesetzgeber angestrebte umfassende Abfallverwertung verbrauchernahe Standorte erfordert (Hess.VGH, a.a.O.; VG Osnabrück, a.a.O.; VG Schleswig, a.a.O., S. 23 l. Sp.; Koch, a.a.O., S. 277 l. Sp.), und deshalb Wertstoffcontainer zu den selbst in Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmenden sozialadäquaten Anlagen gehören (OVG NRW, B. v. 28.02.2001 - 21 B 1889/00 -, NVwZ 2001, 1181; Hess.VGH, a.a.O., S. 669 f.; Bayer. VGH, U. v. 27.11.1995 - 20 B 95.436 -, NVwZ 1996, 1031, 1032 r. Sp.; VG Osnabrück, a.a.O.; VG Schleswig, a.a.O.; VG Düsseldorf, U. v. 09.05.2000 - 4 K 4329/99 -, NVwZ-RR 2001, 23, 24 l. Sp.; VG Gießen, a.a.O., S. 39 r. Sp.).

    Die rechtswidrige Standortwahl führt im vorliegenden Fall aber nicht zum Erfolg der Klage, denn die Frage des geeigneten Standortes ist kein für den Folgebeseitigungsanspruch relevanter Umstand (vgl. VG Düsseldorf, U. v. 09.05.2000 - 3 K 4329/99 -, NVwZ-RR 2001, 23, 24 r. Sp.).

  • VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01

    Nutzung eines Containerstandplatzes; Zumutbare Belästigungen - Gerüche, Geräusche

    Angesichts dessen und vor dem Hintergrund, dass es zur Erreichung des Ziels der Abfallverwertung (mit der notwendigen Vorstufe des getrennten Einsammelns der verschiedenen Abfallarten) in größeren Städten wie E. praktisch unvermeidbar ist, entsprechende Container in ausreichender Anzahl und flächendeckend, d.h. verteilt auf die einzelnen Stadteile, aufzustellen, damit sie - in ihrem jeweiligen Einzugsbereich - möglichst zentral gelegen und sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Fußgänger gut erreichbar sind (vgl. dazu Nds. OVG, B. v. 15.01.1996 - 7 M 5407/95 -), sind die mit der (bestimmungsgemäßen) Nutzung derartiger Anlagen notwendigerweise verbundenen Lärmbelästigungen auch in Wohngebieten von den dort lebenden Anwohnern grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dies gilt sowohl für die Geräuscheinwirkungen, die beispielsweise durch das Einwerfen von Altglas in die Container entstehen, als auch für diejenigen, die mit dem An- und Abfahren der Anlieferfahrzeuge oder mit dem Leeren der Container durch entsprechende Entsorgungsunternehmen verbunden sind (vgl. OVG Münster, B. v. 28.02.2001 - 21 B 1889/00 -, NVwZ 2001, 1181; VGH Kassel, U. v. 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 -, NVwZ-RR 2000, 668; VGH München, U. v. 27.11.1995 - 20 B 95.436 -, NVwZ 1996, 1031; VG Düsseldorf, U. v. 09.05.2000 - 3 K 4329/99 -, NVwZ-RR 2001, 23; VG Schleswig, U. v. 17.02.2000 - 12 A 112/97 -, NVwZ-RR 2001, 22).
  • OVG Sachsen, 29.03.2001 - 1 B 64/01
    Dies gilt auch für die von Wertstoffsammelbehältern ausgehenden Lärmbelastungen, bei denen eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen ist (Gebietscharakter, Einhaltung von Mindestabständen, Funktionsfähigkeit der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Vorhandensein geeigneter Alternativstandorte, Vor- und Gesamtbelastung der Umgebung, vgl. BVerwG aaO; HessVGH aaO; VG Düsseldorf, Urt. v. 9.5.2000, NVwZ-RR 2001, 23; VG Schleswig, Urt. v. 17.2.2000, NVwZ-RR 2001, 22).
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