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   FG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 K 45/06   

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https://dejure.org/2008,14411
FG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 K 45/06 (https://dejure.org/2008,14411)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.07.2008 - 3 K 45/06 (https://dejure.org/2008,14411)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 3 K 45/06 (https://dejure.org/2008,14411)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Anerkennung von Aufwendungen für ein Magnetmatratzen-Schlafsystem als außergewöhnliche Belastung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Magnetmatratzen-Schlafsystem und für haushaltsnahen Dienstleistungen; Prüfung der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen; Typisierende Berücksichtigung von Aufwendungen für medizinische Hilfsmittel als ...

  • Judicialis

    EStG § 33; ; EStG § 35a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33; EStG § 35a Abs. 2
    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Magnetmatratzen-Schlafsystem

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Magnetmatratzen-Schlafsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.08.1991 - III R 54/90

    Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 K 45/06
    Der nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG gebotenen Prüfung der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach bedarf es dann nicht (vgl. BFH-Urteil vom 09. August 1991 III R 54/90, BFHE 165, 272, BStBl II 1991, 920, m.w.N.).

    Für die mitunter schwierige Trennung von Krankheitskosten einerseits und lediglich gesundheitsfördernden Vorbeuge- oder Folgekosten andererseits ist die Vorlage eines zeitlich vor der Aufwendung erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Attests, dem sich zweifelsfrei entnehmen lässt, dass die den Aufwendungen zu Grunde liegende Maßnahme medizinisch indiziert ist, zu fordern (vgl. BFH-Urteil vom 09. August 1991 III R 54/90, a.a.O.).

    Bei Hilfsmitteln im weiteren Sinne aber, die, wie beispielsweise Gesundheitsschuhe und -sandalen, orthopädische Stühle, Allergiematratzen und -bettzeug, Bandscheibenmatratzen etc., teilweise auch von gesunden Steuerpflichtigen aus Gründen der Vorsorge oder zur Steigerung des Lebensstandards gekauft werden, kann auf einen Nachweis der Zwangsläufigkeit der Anschaffung durch die Vorlage eines qualifizierten Attests nicht verzichtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 09. August 1991 III R 54/90 a.a.O.; BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2007 III B 178/06, BFH/NV 2008, 561; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 2004, 1 K 2625/03, DStRE 2005, 257).

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.02.2008 - 1 K 791/07

    Anerkennung von Baraufwendungen für Handwerkerleistungen i.S.v. § 35a Abs. 2 S. 2

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 K 45/06
    Dies reicht - wie eine Barzahlung (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Februar 2008, 1 K 791/07, BFH-PR 2008, 246; FG Niedersachsen, Urteil vom 22. Februar 2008, 13 K 330/07, [...]) - nicht aus, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Erfordernis der unbaren Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung sind weder von der Klägerin vorgebracht worden noch im Übrigen ersichtlich (vgl. auch FG Sachsen-Anhalt-Urteil vom 28. Februar 2008, 1 K 791/07, a.a.O.).

  • BFH, 27.10.1989 - III R 205/82

    1. Unterhaltsleistungen an den Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft nicht

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 K 45/06
    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die vorstehend aufgezählten Gründe der Zwangsläufigkeit von außen derart auf die Entscheidung eines Steuerpflichtigen einwirken, dass er ihnen nicht auszuweichen vermag (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteil vom 27. Oktober 1989 III R 205/82, BFHE 185, 431, BStBl II 1990, 294, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2007 - III B 178/06

    Anschaffung von Allergiebettzeug ohne amtsärztliches Attest - Einholung eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 K 45/06
    Bei Hilfsmitteln im weiteren Sinne aber, die, wie beispielsweise Gesundheitsschuhe und -sandalen, orthopädische Stühle, Allergiematratzen und -bettzeug, Bandscheibenmatratzen etc., teilweise auch von gesunden Steuerpflichtigen aus Gründen der Vorsorge oder zur Steigerung des Lebensstandards gekauft werden, kann auf einen Nachweis der Zwangsläufigkeit der Anschaffung durch die Vorlage eines qualifizierten Attests nicht verzichtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 09. August 1991 III R 54/90 a.a.O.; BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2007 III B 178/06, BFH/NV 2008, 561; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 2004, 1 K 2625/03, DStRE 2005, 257).
  • BFH, 11.12.1987 - III R 168/86

    Ein Erledigungsvorschlag des FA im Einspruchsverfahren stellt grundsätzlich keine

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 K 45/06
    Der Steuerpflichtige muss aufgrund der Zusage Vertrauen gebildet und daraufhin Dispositionen getroffen haben (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 168/86, BFHE 152, 29, BStBl II 1988, 232).
  • FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 13 K 330/07

    Anforderungen an den Nachweis der erfolgten Zahlung einer Handwerkerleistung als

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 K 45/06
    Dies reicht - wie eine Barzahlung (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Februar 2008, 1 K 791/07, BFH-PR 2008, 246; FG Niedersachsen, Urteil vom 22. Februar 2008, 13 K 330/07, [...]) - nicht aus, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2004 - 1 K 2625/03

    Steuerliche Berücksichtigung von Anschaffungskosten einer Bandscheibenmatratze

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 K 45/06
    Bei Hilfsmitteln im weiteren Sinne aber, die, wie beispielsweise Gesundheitsschuhe und -sandalen, orthopädische Stühle, Allergiematratzen und -bettzeug, Bandscheibenmatratzen etc., teilweise auch von gesunden Steuerpflichtigen aus Gründen der Vorsorge oder zur Steigerung des Lebensstandards gekauft werden, kann auf einen Nachweis der Zwangsläufigkeit der Anschaffung durch die Vorlage eines qualifizierten Attests nicht verzichtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 09. August 1991 III R 54/90 a.a.O.; BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2007 III B 178/06, BFH/NV 2008, 561; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 2004, 1 K 2625/03, DStRE 2005, 257).
  • FG Niedersachsen, 20.08.2010 - 15 K 514/08

    Berücksichtigung von Aufwendungen für bei einem Discounter erworbene

    Bei Hilfsmitteln im weiteren Sinne aber, die wie beispielsweise Gesundheitsschuhe und -sandalen, orthopädische Stühle, Allergiematratzen und -bettzeug, Bandscheibenmatratzen etc., teilweise auch von gesunden Steuerpflichtigen aus Gründen der Vorsorge oder zur Steigerung des Lebensstandards gekauft werden, kann auf einen Nachweis der Zwangsläufigkeit der Anschaffung durch die Vorlage eines qualifizierten Attests nicht verzichtet werden (vgl. BFH, Urteil vom 9. August 1991 III R 54/90, a. a. O.; Beschluss vom 14. Dezember 2007 III B 178/06, BFH/NV 2008, 561; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 2004 1 K 2625/03, DStRE 2005, 257; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Juli 2008 3 K 45/06; Juris Rdnr. 16).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 2140/07

    Nachweiserbringung bei dauernder Berufsunfähigkeit i.S.v. § 16 Abs. 4 EStG

    Danach ist die Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel, die sowohl von Kranken zur Linderung ihres Leidens als auch von Gesunden zur Steigerung des Lebenskomforts angeschafft werden (Hilfsmittel im weiteren Sinne), durch Vorlage eines vor dem Kauf erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Attestes nachzuweisen (BFH, Urteil vom 9. August 1991 III R 54/90, BStBl II 1991, 920 ; zuletzt Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 9. Juli 2008 3 K 45/06, juris Dok).
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