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   FG Niedersachsen, 16.11.2005 - 3 K 47/04   

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https://dejure.org/2005,9484
FG Niedersachsen, 16.11.2005 - 3 K 47/04 (https://dejure.org/2005,9484)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.11.2005 - 3 K 47/04 (https://dejure.org/2005,9484)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. November 2005 - 3 K 47/04 (https://dejure.org/2005,9484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen aus einer Risikolebensversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG; § 166 Abs. 2 VVG
    Erbschaftsteuerveranlagung einer Risikolebensversicherungzahlung; Stellung des Bezugsberechtigten vor Eintritt des Versicherungsfalls bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als die eines Versicherungsnehmers; Erwerb des Anspruchs auf Auskehrung der ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4
    Risiko-Lebensversicherung; Erbschaftsteuer - Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen aus einer Risikolebensversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen aus einer Risikolebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer fällt auch bei eigener Prämienzahlung an

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Erbschaftsteuer fällt auch bei eigener Prämienzahlung an

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbschaftsteuerveranlagung einer Risikolebensversicherungzahlung; Stellung des Bezugsberechtigten vor Eintritt des Versicherungsfalls bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als die eines Versicherungsnehmers; Erwerb des Anspruchs auf Auskehrung der ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbschaftsteuer - Leistung aus der Risikolebensversicherung

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 910
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.06.1953 - III 19/52 S

    Steuerrechtliche und zivilrechtliche Beurteilung der Begünstigung eines Dritten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2005 - 3 K 47/04
    Dem durch eine Todesfallversicherung begünstigten Dritten fällt deshalb grundsätzlich der Erwerb in Gestalt des vollen Wertes der Versicherungssumme auch dann erst mit dem Tode des Versicherungsnehmers an, wenn dieser die Zahlung der Prämien übernommen hat (BFH Urteil vom 12. Juni 1953 III 19/52 S BStBl. III 1953, 247; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11. April 1989 X 182-183/82, EFG 1989, 518).
  • BFH, 18.09.2013 - II R 29/11

    Teilweise Rückzahlung des von einem Ehegatten gezahlten Einmalbeitrags für eine

    Vielmehr kommt es nach der --zutreffenden-- Ansicht der Finanzverwaltung lediglich darauf an, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die versicherte Person oder der Bezugsberechtigte die Versicherungsbeiträge gezahlt hat (ebenso Urteile des FG München vom 26. Juli 2006  4 K 4359/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1921; des FG Nürnberg vom 9. Februar 1967 II 308/65, EFG 1967, 354, und des FG Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 1993  4 K 1130/93, EFG 1994, 665; Fischer in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 4. Aufl., § 3 Rz 520; Weinmann in Moench/Weinmann, § 3 ErbStG Rz 163; Geck in Kapp/Ebeling, § 3 ErbStG Rz 269.1; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 3 Rz 293; a.A. Urteile des Hessischen FG vom 11. April 1989 X 182-183/82 u.a., EFG 1989, 518, und des Niedersächsischen FG vom 24. Februar 1999 III 334/94, EFG 1999, 1141, sowie vom 16. November 2005  3 K 47/04, EFG 2006, 910).
  • FG Düsseldorf, 23.03.2011 - 4 K 2354/08

    Erbschaftsteuer auf selbstfinanzierte Versicherungsleistung

    Für eine Lückenfüllung mangelt es deshalb an der erforderlichen unbewussten Gesetzeslücke (im Ergebnis wie hier: Finanzgericht (FG) Niedersachen, Urteil vom 16. November 2005 3 K 47/04, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2006, 910; Hessisches FG, Urteil vom 2. April 2009 1 K 2778/07, EFG 2009, 1408; anderer Ansicht: FG München, Urteil vom 26. Juli 2006 4 K 4359/03, EFG 2006, 1921; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 1993 4 K 1130/93, EFG 1994, 665; Meincke, ErbStG, 15. Auflage, § 3 Rz. 80; Kapp/Ebeling, ErbStG, a.a.O. § 3 Rz. 269.1).

    Ein Erwerb von Todes wegen schiede unter diesen Umständen nämlich nur dann aus, wenn die Bezugsberechtigung sowohl für den Erlebens- als auch für den Todesfall unwiderruflich dem Prämienzahler, mithin dem Erben, zustünde (vgl. FG Niedersachen, Urteil vom 16. November 2005 3 K 47/04 a. a. O.; Meincke a. a. O., § 3 Rz. 80).

  • OLG Jena, 15.12.2008 - 1 SchH 3/08
    Dem Antragsteller steht jedoch als Miterbe ein selbständiges Klagerecht für Nachlassforderungen zu, Leistung an alle Miterben zu fordern (gesetzliche Prozessstandschaft für die Erbengemeinschaft; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 5.4. 2006 - IV ZR 139/05, ZEV 2006, 375).
  • FG München, 26.07.2006 - 4 K 4359/03

    Erwerb eines widerruflich Bezugsberechtigten bei einer Lebensversicherung bei

    Dass der Klägerin das Bezugsrecht entsprechend § 166 VVG nur widerruflich eingeräumt war, ändert daran nach Auffassung des Senats im Gegensatz zur Auffassung der Finanzverwaltung in R 10 Abs. 2, S. 4 ErbStR 2003 sowie dem Urteil des Niedersächsischem Finanzgerichts vom 16.11.2005, Aktenzeichen 3 K 47/04, EFG 2006, S. 910 , nichts.
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