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   FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 3 K 475/11   

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https://dejure.org/2013,45485
FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 3 K 475/11 (https://dejure.org/2013,45485)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.08.2013 - 3 K 475/11 (https://dejure.org/2013,45485)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. August 2013 - 3 K 475/11 (https://dejure.org/2013,45485)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4
    Gewerbesteuermessbetrag: Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuermessbetrag: Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fremdvergleich bei im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses als Entgelt oder sonstige betriebliche Leistung gewährte uneingeschränkte Nutzung eines Kraftfahrzeugs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis muss für steuerliche Anerkennung Fremdvergleich standhalten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 3 K 475/11
    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses im BStBl II 1996, 34 ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteil vom 13. November 1996 IV R 322/84 BStBl II 1987, 121; vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 13.07.1994 - I B 133/93

    Verträge über geringfügige Mitarbeit von Kindern im elterlichen Betrieb

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 3 K 475/11
    Dazu bedarf es der Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände (BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 30, 31/89 BStBl II 1991, 842; BFH-Beschluss vom 13. Juli 1994 I B 133/93, BFH/NV 1994, 861).
  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84

    Einkommensteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Berücksichtigung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 3 K 475/11
    Dies ist bei Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen der Fall, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrages beschäftigt, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung erfüllt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1995, II BvR 802/90, BStBl II 1996, 35; BFH-Urteil vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759).
  • BFH, 23.06.1988 - IV R 129/86

    Zugrundelegung von Vertragsverhältnissen zwischen Kindern und ihren Eltern bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 3 K 475/11
    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses im BStBl II 1996, 34 ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteil vom 13. November 1996 IV R 322/84 BStBl II 1987, 121; vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 25.07.1991 - XI R 30/89

    Arbeitslohn - Langzeitige Nichtauszahlung - Ehegatten-Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 3 K 475/11
    Dazu bedarf es der Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände (BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 30, 31/89 BStBl II 1991, 842; BFH-Beschluss vom 13. Juli 1994 I B 133/93, BFH/NV 1994, 861).
  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 3 K 475/11
    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses im BStBl II 1996, 34 ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteil vom 13. November 1996 IV R 322/84 BStBl II 1987, 121; vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • FG Köln, 27.09.2017 - 3 K 2547/16

    Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob

    In diesem Zusammenhang hat der BFH eine Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 21.08.2013, 3 K 475/11, DStRE 2015, 385) für nachvollziehbar erachtet und bestätigt, in der die Fremdüblichkeit einer Kfz-Gestellung im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses jedenfalls für den Fall verneint wurde, in dem der Ehegatte mit einfachen Büro- und Reinigungsarbeiten - ohne jegliche Außendienst- bzw. Fahrtätigkeit - betraut war und dem hierfür neben einer geringen Barlohnvergütung die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit eines hochwertigen Kraftfahrzeugs eingeräumt worden war (vgl. BFH-Beschluss vom 21.01.2014 X B 181/13, BFH/NV 2014, 523).

    Bereits hierdurch unterscheidet sich der Streitfall wesentlich von dem vom Niedersächsischen FG mit Urteil vom 21.08.2013 entschiedenen Fall (3 K 475/11, DStRE 2015, 385), der vom BFH nachfolgend bestätigt worden ist (Beschluss vom 21.01.2014 X B 181/13, BFH/NV 2014, 523).

  • FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15

    Rechtsstreit um die steuerliche Beurteilung der Überlassung eines Pkw im Rahmen

    Unabhängig davon ist die Überlassung eines Fahrzeugs der unteren Mittelklasse an eine (nahestehende) Minijobberin auch zur privaten Nutzung anstatt des zuvor vereinbarten Barlohns von 400 EUR zumindest dann nicht fremdunüblich, wenn der Pkw wegen einer signifikanten betrieblichen Nutzung (im Streitfall: 35%) Betriebsvermögen darstellt, die Arbeitnehmerin die einzige Büroangestellte ist und der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung gemäß § 8 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ebenfalls mit 400 EUR zu bewerten ist (Abgrenzung zu Niedersächsisches FG, Urteile vom 14. August 2007, 5 K 335/06, juris; vom 31. August 2013, 3 K 475/11, DStRE 2015, 385, nachfolgend BFH Beschluss vom 21. Januar 2014, X B 181/13, BFH/NV 2014, 523, jeweils zu Pkw-Überlassungen im Rahmen von Angehörigen-Arbeitsverhältnissen).

    Im Urteil vom 31. August 2013 (3 K 475/11, DStRE 2015, 385) kam der 3. Senat des Niedersächsischen FG zu dem Ergebnis, dass eine im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses als Entgelt oder sonstige betriebliche Leistung gewährte uneingeschränkte Nutzung eines Kfz einem Fremdvergleich nicht standhalte, da hierdurch ein variables Entgelt gewährt werde, das im Belieben des Arbeitnehmers stehe.

  • FG Köln, 27.09.2017 - 3 K 2546/16

    Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses; Überlassung eines

    In diesem Zusammenhang hat der BFH eine Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 21.08.2013, 3 K 475/11, DStRE 2015, 385) für nachvollziehbar erachtet, in der die Fremdüblichkeit einer Kfz-Gestellung im Rahmen eines Ehegatte-Arbeitsverhältnisses jedenfalls für den Fall verneint wurde, in dem der Ehegatte mit einfachen Büro- und Reinigungsarbeiten - ohne jegliche Außendienst- bzw. Fahrtätigkeit - betraut war und dem hierfür neben einer geringen Barlohnvergütung die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit eines hochwertigen Kraftfahrzeugs eingeräumt worden war (vgl. BFH-Beschluss vom 21.01.2014 X B 181/13, BFH/NV 2014, 523).

    Bereits hierdurch unterscheidet sich der Streitfall wesentlich von dem vom Niedersächsischen FG mit Urteil vom 21.08.2013 entschiedenen Fall (3 K 475/11, DStRE 2015, 385), der vom BFH nachfolgend bestätigt worden ist (Beschluss vom 21.01.2014 X B 181/13, BFH/NV 2014, 523).

  • FG Münster, 20.11.2018 - 2 K 156/18

    Ansetzen des privaten Nutzungsanteils eines PKW anhand des Fahrtenbuches;

    Die Kläger tragen im Klageverfahren bezüglich des Ehegattenarbeitsverhältnisses vor, der Streitfall unterscheide sich wesentlich von dem Fall, welcher dem Urteil des FG Niedersachsen vom 1.8.2013 3 K 475/11 und zugleich dem BFH-Beschluss vom 21.1.2014 X B 181/13 über die Nichtzulassungsbeschwerde zu diesem Urteil zugrunde gelegen habe.
  • VG Saarlouis, 22.08.2011 - 3 K 609/10

    Ausbildungsförderung trotz Überschreitens der Höchstaltersgrenze (bei

    Das Verfahren wurde nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Beteiligten hinsichtlich des Bewilligungszeitraumes 10/2010 bis 09/2011 durch Beschluss der Kammer vom 27.05.2011 abgetrennt und eingestellt (-3 K 475/11-).
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