Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 29.07.2019 - 3 K 4871/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22327
VG Karlsruhe, 29.07.2019 - 3 K 4871/19 (https://dejure.org/2019,22327)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.2019 - 3 K 4871/19 (https://dejure.org/2019,22327)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - 3 K 4871/19 (https://dejure.org/2019,22327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,22327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Pflegeheimbetreiberin bei beabsichtigter Schließung des Heims gegenüber Bewohnern weiterhin verpflichtet

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Beabsichtigte Pflegeheimschließung - Verwaltungsgericht entlässt Betreiberin nicht aus der Pflicht

  • datev.de (Pressemitteilung)

    Beabsichtigte Pflegeheimschließung - Betreiberin weiterhin in der Pflicht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 9 S 2526/03

    Approbation: kein vorbeugender Rechtsschutz gegen angekündigte Ruhensanordnung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.07.2019 - 3 K 4871/19
    Die Verwaltungsgerichtsordnung stellt als Rechtsbehelfe sowohl gegen die Anordnung des Sofortvollzugs als auch gegen deren Ablehnung keine Klagemöglichkeit, sondern nur die Vorgehensweise nach § 80, § 80a VwGO zur Verfügung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2003 - 9 S 2526/03 - juris, Rn. 2).

    Dies wäre vorbeugender Rechtsschutz, der im Grundsatz dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren fremd ist; die Verwaltungsgerichtsordnung hält grundsätzlich nachträglichen Rechtsschutz für angemessen und ausreichend (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2003 - 9 S 2526/03 - juris, Rn. 3 m.w.N.).

    Vorbeugender Rechtsschutz kommt nur dann in Betracht, wenn ein besonders qualifiziertes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse vorhanden ist, wenn also aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) dem Betroffenen schlechthin nicht angesonnen werden kann, den belastenden Verwaltungsakt abzuwarten und sich hiergegen mittels Widerspruch und Klage zu wehren und im Falle der Anordnung der sofortigen Vollziehung Eilrechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu suchen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2003 - 9 S 2526/03 - juris, Rn. 3).

    Einen solchen "Hängebeschluss" kann die Antragstellerin auch zusammen mit ihrem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beantragen oder anregen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2003 - 9 S 2526/03 - juris, Rn. 4).

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81

    Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.07.2019 - 3 K 4871/19
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist demnach kein Raum, wenn und soweit der Betroffene im konkreten Fall zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BVerwG, Urteil vom 08.09.1972 - IV C 17.71 - juris, Rn. 29; Urteil vom 03.06.1983 - 8 C 43.81 - juris, Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.121993 - 1 S 2702/93 - juris, Rn. 1 f.).

    So liegt es bei der Abwehr von Vollzugsmaßnahmen insbesondere dann, wenn vor Einleitung solcher Maßnahmen erst noch ein Verwaltungsakt ergehen muss (oder erwirkt werden kann), wenn der im Zusammenhang mit diesem Verwaltungsakt eröffnete ("normale") Rechtsschutz den Betroffenen hinreichend sichert, und wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die Behörde über die dafür einschlägigen Vorschriften hinwegzusetzen gedenkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.1983 - 8 C 43.81 - juris, Rn. 24).

  • OLG Hamburg, 20.09.2016 - 14 U 172/16

    Kündigung eines Heimvertrags wegen Betriebseinstellung: Fortsetzung der Pflege-

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.07.2019 - 3 K 4871/19
    Welche Pflichten der Unternehmer nach der Beendigung des Vertrages oder im Zusammenhang mit dieser hat, ist vielmehr abschließend in § 13 WBVG geregelt (BeckOGK/Drasdo, 01.07.2019, WBVG § 12 Rn. 17; OLG Hamburg, Beschluss vom 20.09.2016 - 14 U 172/16 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 1 S 2702/93

    Kein vorbeugender Rechtsschutz gegen befürchtete Umsetzung eines Obdachlosen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.07.2019 - 3 K 4871/19
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist demnach kein Raum, wenn und soweit der Betroffene im konkreten Fall zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BVerwG, Urteil vom 08.09.1972 - IV C 17.71 - juris, Rn. 29; Urteil vom 03.06.1983 - 8 C 43.81 - juris, Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.121993 - 1 S 2702/93 - juris, Rn. 1 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2014 - 10 S 1451/14

    Zur Zulässigkeit der Verweisung eines Rechtsstreits - zum Rechtsweg für die Klage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.07.2019 - 3 K 4871/19
    Die Rechtsgrundlage, auf die sich der Antragsteller stützt, darf nur nicht ganz offensichtlich nicht für den vorgetragenen Sachverhalt in Betracht kommen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.09.2014 - 10 S 1451/14 - juris, Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 40 Rn. 6a).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.07.2019 - 3 K 4871/19
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist demnach kein Raum, wenn und soweit der Betroffene im konkreten Fall zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BVerwG, Urteil vom 08.09.1972 - IV C 17.71 - juris, Rn. 29; Urteil vom 03.06.1983 - 8 C 43.81 - juris, Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.121993 - 1 S 2702/93 - juris, Rn. 1 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht