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   FG Sachsen, 09.01.2018 - 3 K 511/17   

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https://dejure.org/2018,16217
FG Sachsen, 09.01.2018 - 3 K 511/17 (https://dejure.org/2018,16217)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09.01.2018 - 3 K 511/17 (https://dejure.org/2018,16217)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - 3 K 511/17 (https://dejure.org/2018,16217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zufluss von Arbeitslohn bei Tankgutscheinen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Steuertipp: Tankgutschein als steuerfreier Arbeitslohn

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Benzingutscheine immer nur monatsweise übergeben

  • weka.de (Kurzinformation)

    Wie kann man sich bei der Ausgabe von Tankgutscheinen steuerlich absichern?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zufluss des Arbeitslohns bei Erhalt von Tankgutscheinen vom Arbeitgeber für mehrere Monate im Voraus

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.04.2007 - VI R 89/04

    Zufluss von Arbeitslohn durch Überlassung einer Jahresnetzkarte

    Auszug aus FG Sachsen, 09.01.2018 - 3 K 511/17
    Dies unterscheide den Streitfall zum Urteil des BFH zu den Jahresnetzkarten (BFH-Urteil VI R 89/04), bei dem den Arbeitnehmern die Nutzungsmöglichkeiten einer entsprechenden Jahresnetzkarte ohne betragsmäßige Limitierung eingeräumt worden seien.

    Der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. mwN BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 89/04, BStBl. II 2007, S. 719).

    In diesen Fällen tritt ein Zufluss grundsätzlich erst mit Einlösung des Gutscheines ein (vgl. mwN BFH-Urteile vom 12. April 2007 VI R 89/04, BStBl. II 2007, S. 719 - Jahresnetzkarte; BFH-Urteil vom 21. August 2012 IX R 55/10, BFH/NV 2013, S. 126 ).

    Dabei hat der BFH es im Urteil VI R 89/04 (aaO) allerdings als bereits für den Zufluss ausreichend angesehen, dass der Begünstigte mit der Jahresnetzkarte ein verbrieftes Recht über den Beförderungsanspruch erhalten hatte und einzelne Fahrten weder anzeigen noch hierfür einen gesonderten Fahrschein lösen musste.

  • BFH, 21.08.2012 - IX R 55/10

    Zufluss von Pachtzahlungen in Geldeswert

    Auszug aus FG Sachsen, 09.01.2018 - 3 K 511/17
    In diesen Fällen tritt ein Zufluss grundsätzlich erst mit Einlösung des Gutscheines ein (vgl. mwN BFH-Urteile vom 12. April 2007 VI R 89/04, BStBl. II 2007, S. 719 - Jahresnetzkarte; BFH-Urteil vom 21. August 2012 IX R 55/10, BFH/NV 2013, S. 126 ).

    In der Entscheidung IX R 55/10 hat der BFH ausgeführt, dass der Zufluss möglicherweise anders zu beurteilen sei, wenn ein Dreipersonenverhältnis vorliegt, die Gutscheine also nicht beim Arbeitgeber einzulösen sind.

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 27/09

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG jede nicht in Geld bestehende Einnahme

    Auszug aus FG Sachsen, 09.01.2018 - 3 K 511/17
    Bei Tankgutscheinen handelt es sich - zwischen den Beteiligten unstreitig - um Sachbezüge in diesem Sinne (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 2010 VI R 26/08, BFH/NV 2011, 589 ; vom 11. November 2010 VI R 27/09, BStBl. II 2011, 386).
  • BFH, 19.09.2012 - VI R 55/11

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Erholungsbeihilfen - Mindestmaß

    Auszug aus FG Sachsen, 09.01.2018 - 3 K 511/17
    In diesen Fällen tritt ein Zufluss grundsätzlich erst mit Einlösung des Gutscheines ein (vgl. mwN BFH-Urteile vom 12. April 2007 VI R 89/04, BStBl. II 2007, S. 719 - Jahresnetzkarte; BFH-Urteil vom 21. August 2012 IX R 55/10, BFH/NV 2013, S. 126 ).
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 26/08

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Warenbezug aus allen

    Auszug aus FG Sachsen, 09.01.2018 - 3 K 511/17
    Bei Tankgutscheinen handelt es sich - zwischen den Beteiligten unstreitig - um Sachbezüge in diesem Sinne (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 2010 VI R 26/08, BFH/NV 2011, 589 ; vom 11. November 2010 VI R 27/09, BStBl. II 2011, 386).
  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2022 - 10 K 262/22

    Zufluss der vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zu einer

    ff) Das Sächsische Finanzgericht entschied mit Urteil vom 9. Januar 2018 - 3 K 511/17, EFG 2018, 1259, dass bei der Hingabe von Gutscheinen für bei einem Dritten zu beziehende Güter (Kraftstoff) der Zufluss beim Arbeitnehmer bereits mit Hingabe des Gutscheines erfolge, da der Arbeitnehmer bereits in diesem Zeitpunkt über den Gutschein verfügen könne, ohne dass der Arbeitgeber hierauf noch eine Einflussmöglichkeit habe.
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