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   VG Stuttgart, 20.12.2002 - 3 K 5371/02   

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https://dejure.org/2002,14173
VG Stuttgart, 20.12.2002 - 3 K 5371/02 (https://dejure.org/2002,14173)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2002 - 3 K 5371/02 (https://dejure.org/2002,14173)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 3 K 5371/02 (https://dejure.org/2002,14173)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.12.2002 - 3 K 5371/02
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Problematik von Fahreignung und Cannabiskonsum (1 BvR 2002/96; Beschluss vom 20.06.2002, NJW 2002, 2378) kann allein der Nachweis von Cannabis im Blut eines Kraftfahrers nicht ausreichen, um ohne Gutachtensanordnung nach § 11 Abs. 3 FeV die Fahreignung zu verneinen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 20.6.2002 (1 BvR 2062/96) einerseits betont, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben es gebieten, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen.

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.12.2002 - 3 K 5371/02
    Es trägt dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Angemessenheit der eingreifenden Maßnahme im Verhältnis zum Anlass des Einschreitens auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, wenn das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung davon ausgeht, dass der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr nicht als hinreichendes Verdachtselement zu bewerten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98

    Fahrerlaubnisentziehung: Zweifel an der Kraftfahreignung bei Cannabiskonsum -

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.12.2002 - 3 K 5371/02
    Ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung wegen mangelnder Fahreignung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dann vor, wenn gegenwärtig die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Betreffenden die zum Führen eines Kraftfahrzeugs unumgängliche körperliche und geistige Eignung fehlt und somit ernstlich zu befürchten ist, dass er bereits vor einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 6.7.1998 - 10 S 639/98 - und vom 29.9.1994 - 10 S 2383/94 - m.w.N.).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.12.2002 - 3 K 5371/02
    Die Beschränkungen sind nur angemessen, wenn die Behörde im Zuge der Ausübung der gesetzlichen Ermächtigung zur Fahreignungsüberprüfung hinreichend konkrete Verdachtsmomente feststellt, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 89, 69, 85 f.).
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