Rechtsprechung
FG Thüringen, 20.05.2015 - 3 K 553/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Thüringen
§ 162 AO, § 16 EStG 2002
Zulässige Schätzung bei Aufzeichnungsmängeln in einem bargeldintensiven Betrieb ohne zusätzliche Feststellung sachlich-materieller Fehler - Keine Betriebsveräußerung i.S.d. § 16 EStG bei gleichzeitigem Abschluss eines Franchisevertrages - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Geldeinwurfautomat an Videokabine eines Erotikmarkts als Kasse im Sinne des § 146 AO - Betriebsveräußerung - Firmenname und einheitliche Bezeichnung einer Kette von Erotikmärkten als wesentliche Betriebsgrundlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 20.05.2015 - 3 K 553/14
- BFH, 20.03.2017 - X R 11/16
- FG Thüringen, 13.12.2017 - 3 K 608/17
- BFH, 28.06.2019 - X B 76/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.06.2014 - VIII R 54/10
Feststellungslast bei vGA - Sinngemäße Anwendung des § 32a KStG bei Herabsetzung …
Auszug aus FG Thüringen, 20.05.2015 - 3 K 553/14
Denn in bargeldintensiven Betrieben - wie dem des Klägers - kann bereits eine formell nicht ordnungsgemäße Kassenaufzeichnung den Schluss zulassen, dass nicht alle Bareinnahmen verbucht wurden (vgl. BFH-Urteil vom 24.06.2014 VIII R 54/10, BFH/NV 2014, 1501).
- BFH, 20.03.2017 - X R 11/16
Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen, …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 20. Mai 2015 3 K 553/14 aufgehoben. - FG Thüringen, 13.12.2017 - 3 K 608/17
Zuschätzung bei gravierenden formellen und materiellen Buchführungsmängeln anhand …
Das Thüringer Finanzgericht hatte die Klage mit Urteil vom 20.05.2015 3 K 553/14 abgewiesen.Mit Urteil vom 20.03.2017 X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992 hat der Bundesfinanzhof auf die Revision des Klägers das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 20.05.2015 3 K 553/14 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen.