Rechtsprechung
   FG Thüringen, 30.11.2011 - 3 K 581/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,64233
FG Thüringen, 30.11.2011 - 3 K 581/09 (https://dejure.org/2011,64233)
FG Thüringen, Entscheidung vom 30.11.2011 - 3 K 581/09 (https://dejure.org/2011,64233)
FG Thüringen, Entscheidung vom 30. November 2011 - 3 K 581/09 (https://dejure.org/2011,64233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,64233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verspätungszuschlag gegen einen Insolvenzverwalter wegen Nichtabgabe einer Steuererklärung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Übertragung der BFH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung nach Insolvenzeröffnung vereinnahmter Entgelte auf die Einkommensteuer

  • Justiz Thüringen

    § 152 Abs 1 AO, § 11 Abs 1 EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002, EStG VZ 2006, § 55 Abs 1 InsO
    Verspätungszuschlag gegen Insolvenzverwalter - Einkommensteueranspruch auf nach Insolvenzeröffnung erzielten Arbeitslohn - Anwendbarkeit der zum Bereich der Umsatzsteuer ergangenen BFH-Rechtsprechung auch auf Fälle, in denen es darum geht, ob eine Einkommensteuerschuld ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegen Insolvenzverwalter festgesetzter Verspätungszuschlag bei vom Insolvenzschuldner verursachter Nichtabgabe der Steuererklärung unzulässig Einkommensteuer auf nach Insolvenzeröffnung erzielten Arbeitslohn keine Masseverbindlichkeit keine Masseverbindlichkeiten durch ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gegen Insolvenzverwalter festgesetzter Verspätungszuschlag bei vom Insolvenzschuldner verursachter Nichtabgabe der Steuererklärung unzulässig - Einkommensteuer auf nach Insolvenzeröffnung erzielten Arbeitslohn keine Masseverbindlichkeit - keine Masseverbindlichkeiten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 790
  • EFG 2013, 317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 18.05.2010 - X R 60/08

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der

    Auszug aus FG Thüringen, 30.11.2011 - 3 K 581/09
    Unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 60/08, BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429) sind Masseverbindlichkeiten auch die Einkommensteuerschulden, die sich aus "echten" Überschüssen aus Vermietung und Verpachtung der jeweiligen Grundstücksgemeinschaft ergeben (vgl. auch Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 251 AO Rz 72; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 6. Aufl., S. 138); in diesem Fall kommt der gegen die Gemeinschaft gerichtete Anspruch am Überschuss unmittelbar der Insolvenzmasse zugute.

    Soweit der BFH in seinem o. a. Urteil vom 18. Mai 2010 X R 60/08, a.a.O. zwar nur unmittelbar entschieden hat, dass zu den Masseverbindlichkeiten auch die Einkommensteuerschulden gehören, die sich daraus ergeben, dass bei Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft durch Auflösung einer Rückstellung auf der Ebene der Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) ein Gewinn entsteht, sind nach Auffassung des erkennenden Senats die dort dargelegten Grundsätze auf die im Streitfall vorliegenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an den Grundstücksgemeinschaften entsprechend anwendbar.

    Allein maßgeblich ist, dass der Überschuss steuerrechtlich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 60/08, BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429).

    Die Entstehung der Steuerverbindlichkeit hat ihre Ursache in den (zur Masse gehörenden) Beteiligungen des Insolvenzschuldners an den Grundstücksgemeinschaften und die daraus entstehende Teilhabe an deren Ergebnissen (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 60/08, a.a.O.).

    Ferner ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob die zu einer mitunternehmerischen Personengesellschaft ergangene Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 60/08, BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429) auch anwendbar ist, wenn es - wie vorliegend - um nach Insolvenzeröffnung erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer Grundstücksgemeinschaft geht, an der der Insolvenzschuldner beteiligt ist.

  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    Auszug aus FG Thüringen, 30.11.2011 - 3 K 581/09
    In Anlehnung an das BFH-Urteil V R 22/10 vom 09.12.2010 werde davon ausgegangen, dass erst mit dem Zufluss des Veräußerungserlöses der Besteuerungstatbestand verwirklicht sei und dieser somit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liege.

    Ob es sich bei einem Steueranspruch um eine Insolvenzforderung oder um eine Masseverbindlichkeit handelt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der den Steueranspruch begründende Tatbestand vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996; vom 13. November 1986 V R 59/79, BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226; vom 9. April 1987 V R 23/80, BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527, und vom 21. Dezember 1988 V R 29/86, BFHE 155, 475, BStBl II 1989, 434).

    Es ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob die zum Bereich der Umsatzsteuer ergangene BFH-Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996) auch auf Fälle anwendbar ist, in denen es darum geht, ob eine Einkommensteuerschuld Masseverbindlichkeit ist.

  • BFH, 29.03.1984 - IV R 271/83

    Konkursverwalter - Veräußerungsgewinne - Einkommensteuerschuld

    Auszug aus FG Thüringen, 30.11.2011 - 3 K 581/09
    Unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 29.03.1984 (IV R 271/83) sei die Festsetzung der Einkommensteuer gegen die Masse auf den Betrag zu beschränken, der im vorliegenden Fall einer Massemehrung entspreche.

    Da die Einkünfte aus der Vermietung aber nachweislich nicht in die Insolvenzmasse geflossen seien, könne insofern - unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29. März 1984 (IV R 271/83) - ebenfalls keine Einkommensteuer gegen die Masse festgesetzt werden.

    Unerheblich ist demgegenüber der Zeitpunkt der Steuerentstehung (vgl. auch BFH-Urteil vom 29. März 1984 IV R 271/83, BFHE 141, 2, BStBl II 1984, 602; BFH-Beschlüsse vom 30. April 2007 VII B 252/06, BFHE 217, 212, BFH/NV 2007, 1395; vom 1. April 2008 X B 201/07, BFH/NV 2008, 925, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus FG Thüringen, 30.11.2011 - 3 K 581/09
    Diese Einschränkungen gelten jedoch nicht für Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO, die durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen sind und die der Insolvenzverwalter nach § 34 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 AO aus der Insolvenzmasse zu bezahlen hat (BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 4/07, BFHE 218, 435, BFH/NV 2007, 2429).

    Welche Anforderungen im Einzelnen an die somit erforderliche vollständige Tatbestandsverwirklichung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu stellen sind, richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften des Steuerrechts, nicht nach dem Insolvenzrecht (vgl. BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 4/07, BFHE 218, 435, BFH/NV 2007, 2429).

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus FG Thüringen, 30.11.2011 - 3 K 581/09
    Denn der vorläufige Insolvenzverwalter mit begleitendem Verfügungsverbot soll nicht etwa kraft Gesetzes der Regelfall jeder vorläufigen Insolvenzverwaltung sein (BGH-Urteil vom 18. Juli 2002 IX ZR 195/01, BGHZ 151, 353).

    Es ist bereits fraglich, ob und unter welchen Voraussetzungen § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO bei einem vorläufigen Insolvenzverwalter mit begleitendem Zustimmungsvorbehalt aufgrund insolvenzgerichtlicher Einzelanordnungen analog angewendet werden kann (vgl. BGH-Urteil vom 18. Juli 2002 IX ZR 195/01, BGHZ 151, 353).

  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - 1 K 105/06

    Verfolgung von Insolvenzforderungen durch die Insolvenzgläubiger gegen einen

    Auszug aus FG Thüringen, 30.11.2011 - 3 K 581/09
    Das Finanzgericht Baden-Württemberg habe mit Urteil vom 27.05.2009 entschieden, dass die analoge Anwendung von § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO gerade nicht in Betracht komme, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ohne ein allgemeines Verfügungsverbot nur mit einem Zustellungsvorbehalt bestellt werde (FG Baden- Württemberg, 1 K 105/06).

    Geht man davon aus, dass nach § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO Masseverbindlichkeiten nicht nur durch eine gerichtliche Anordnung gemäß § 22 Abs. 1 InsO, sondern auch durch eine Einzelermächtigung begründet werden können, muss die gerichtliche Anordnung inhaltlich zum Schutz der Verfahrensbeteiligten sowie aus Gründen der Rechtsklarheit so bestimmt sein, dass sie die damit begründbaren Masseverbindlichkeiten eindeutig bezeichnet (vgl. hierzu auch Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27.05.2009 1 K 105/06, EFG 2009, 1585).

  • BFH, 01.04.2004 - V R 24/03

    Organschaft im Insolvenzfall

    Auszug aus FG Thüringen, 30.11.2011 - 3 K 581/09
    Dagegen bewirkt der Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO) nur, dass der vorläufige Insolvenzverwalter wirksame rechtsgeschäftliche Verfügungen des Schuldners zu verhindern vermag (vgl. BFH-Urteil vom 1. April 2004 V R 24/03, BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905).
  • BFH, 13.11.1986 - V R 59/79

    Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist

    Auszug aus FG Thüringen, 30.11.2011 - 3 K 581/09
    Ob es sich bei einem Steueranspruch um eine Insolvenzforderung oder um eine Masseverbindlichkeit handelt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der den Steueranspruch begründende Tatbestand vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996; vom 13. November 1986 V R 59/79, BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226; vom 9. April 1987 V R 23/80, BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527, und vom 21. Dezember 1988 V R 29/86, BFHE 155, 475, BStBl II 1989, 434).
  • BFH, 09.04.1987 - V R 23/80

    Der Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15 a UStG zählt zu den

    Auszug aus FG Thüringen, 30.11.2011 - 3 K 581/09
    Ob es sich bei einem Steueranspruch um eine Insolvenzforderung oder um eine Masseverbindlichkeit handelt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der den Steueranspruch begründende Tatbestand vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996; vom 13. November 1986 V R 59/79, BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226; vom 9. April 1987 V R 23/80, BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527, und vom 21. Dezember 1988 V R 29/86, BFHE 155, 475, BStBl II 1989, 434).
  • BFH, 21.12.1988 - V R 29/86

    Die während der Sequestration bis zur Konkurseröffnung begründeten

    Auszug aus FG Thüringen, 30.11.2011 - 3 K 581/09
    Ob es sich bei einem Steueranspruch um eine Insolvenzforderung oder um eine Masseverbindlichkeit handelt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der den Steueranspruch begründende Tatbestand vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996; vom 13. November 1986 V R 59/79, BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226; vom 9. April 1987 V R 23/80, BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527, und vom 21. Dezember 1988 V R 29/86, BFHE 155, 475, BStBl II 1989, 434).
  • BFH, 11.11.1993 - XI R 73/92

    Einkommensteuerforderungen gegen den Gemeinschuldner im Konkurs als

  • BFH, 21.07.1994 - V R 114/91

    Eine Vereinbarung, nach der der Sicherungsgeber unter Verzicht auf sein

  • BFH, 24.08.1995 - V R 55/94

    1. Vorsteuerberichtigungsanspruch im Konkurs bei Kündigung eines

  • BFH, 11.05.1999 - IX R 72/96

    Ergänzungsbescheid

  • BFH, 10.06.1999 - IV R 25/98

    Feststellung von Betriebsausgaben als Grundlagenbescheid

  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 40/99

    Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG; Bruchteilsbetrachtung

  • BFH, 07.06.2006 - VII B 329/05

    Aufrechnung des FA in der Insolvenz gegen Einkommensteuererstattungsanspruch, der

  • BFH, 30.04.2007 - VII B 252/06

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Erstattungszinsen im Insolvenzverfahren -

  • BFH, 05.03.2008 - X R 60/04

    Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens

  • BFH, 01.04.2008 - X B 201/07

    Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

  • FG München, 20.01.2005 - 3 K 4519/01

    Vorläufige Vollstreckbarkeit einer finanzgerichtlichen Kostenentscheidung nach §

  • BFH, 12.11.1992 - IV B 83/91

    Kein Rechtsanspruch auf Zwangsmittelanwendung gegen den Konkursverwalter

  • BFH, 23.08.1994 - VII R 143/92

    1. Ein Konkursverwalter ist nicht zur Abgabe der Erklärung zur gesonderten

  • BFH, 24.02.2011 - VI R 21/10

    Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

  • VG Aachen, 07.05.2009 - 1 K 1166/07
  • BFH, 09.12.2014 - X R 12/12

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 30. November 2011  3 K 581/09 aufgehoben.

    Das FG wies die Klage mit Urteil vom 30. November 2011  3 K 581/09 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 317) ab, soweit sie die Einkommensteuer betraf.

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    Bezogen auf die Einkommensteuer kommt es für die insolvenzrechtliche Begründung der Steuerforderung folglich darauf an, ob der einzelne (unselbständige) Besteuerungstatbestand --insbesondere die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 EStG-- vor oder nach Insolvenzeröffnung verwirklicht wurde (so auch Urteil des Thüringer FG vom 30. November 2011  3 K 581/09, EFG 2013, 317, unter III.1.b, Revision anhängig unter Az. X R 12/12).
  • VG Düsseldorf, 13.05.2015 - 20 K 4304/14

    Beitragspflicht zur Industrie- und Handelskammer als Masseverbindlichkeit

    vgl. BFH, Urteil vom 29. August 2007 - IX R 4/07 - Urteil vom 9. Dezember 2010 - V R 22/10 - Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 30. November 2011 - 3 K 581/09 - zitiert nach juris.

    Anders als im Steuerrecht, dessen Tatbestände sich - wie etwa im Umsatz- oder Einkommenssteuerrecht - auf verschiedene, zeitlich nachgelagerte Tatbestandsmerkmale erstreckt, deren vollständige Verwirklichung im Rahmen des § 55 Abs. 1 InsO jeweils gesondert zu überprüfen ist, vgl. Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 30. November 2011 - 3 K 581/09 - zitiert nach juris, ist die Fälligkeit der streitgegenständlichen Beitragsforderung der Beklagten und damit deren tatbestandliche Verwirklichung gemäß § 17 BO ausschließlich von dem Zugang des Beitragsbescheides abhängig.

  • FG Thüringen, 18.11.2015 - 3 K 198/15

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens -

    Das Finanzgericht wies die Klage mit Urteil vom 30. November 2011 3 K 581/09 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 317) ab, soweit sie die Einkommensteuer betraf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht