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   VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09.KO   

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VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09.KO (https://dejure.org/2010,16075)
VG Koblenz, Entscheidung vom 11.01.2010 - 3 K 74/09.KO (https://dejure.org/2010,16075)
VG Koblenz, Entscheidung vom 11. Januar 2010 - 3 K 74/09.KO (https://dejure.org/2010,16075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 104a AufenthG 2004, § 104b AufenthG 2004, § 23 Abs 1 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 S 3 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 S 4 AufenthG 2004
    Ausreisepflicht in Deutschland geborener und aufgewachsener minderjähriger Ausländer; aufenthaltsrechtliches Schicksal der Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsweise Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht in Deutschland geborener und aufgewachsener minderjähriger Kinder; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 23 Abs. 1, AufenthG § 104a, AufenthG § 25 Abs. 5, GG Art. 6, EMRK Art. 8
    Aufenthaltserlaubnis, Täuschung über Identität, Mitwirkungspflicht, Passbeschaffung, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Ausschlussgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2008 - 7 B 10529/08
    Auszug aus VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09
    In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthalts im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Maslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rh-Pf., Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG - BayVGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 - 10 B 09.326 -, juris).

    Dabei ist allerdings die besondere Situation von Fremden, die den größten Teil ihrer Kindheit im Gastland verbracht haben, angemessen zu berücksichtigen (EGMR a.a.O.; OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008 a.a.O., m.w.N.).

    Hieraus folgt, dass nicht in erster Linie die bloße Dauer des Aufenthaltes als solche dem Ausländer schon eine in gesteigertem Maße schutzwürdige Position vermittelt (vgl. aber auch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008, a.a.O.), sondern dass es maßgeblich darauf ankommt, in welchem Umfang die persönliche Entwicklung und Identität des Ausländers durch den Aufenthalt in Deutschland geprägt und wie intensiv seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen sozialen Beziehungen hier sind.

    Dabei liegt es auf der Hand, dass bei zunehmender Dauer des Aufenthaltes diese Umstände mehr und mehr an Gewicht gewinnen, so dass hier letztlich in der Regel ein Verhältnis der Wechselwirkung zwischen Aufenthaltsdauer und dem Grad der Verwurzelung festzustellen ist (so auch BVerfG, a.a.O.; vgl. aber auch OVG Rh.-Pf., a.a.O. - 7 B 10529/08.OVG -).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

    Auszug aus VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09
    Dies würde einwanderungspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland in ganz erheblichem Maße berühren und zu einer einseitigen Gewichtung der privaten Belange der betroffenen Ausländer führen (Nds. OVG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 11 LB 136/07 - m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Worte "in der Regel"

    Auszug aus VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09
    Im Lichte des Art. 6 GG kann eine Unzumutbarkeit der durch die Ausreise bedingten Trennung jedoch grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn einer der erwachsenen Familienangehörigen, mit denen der Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, aufgrund individueller Besonderheiten mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des Ausländers angewiesen ist (VGH BW, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 13 NF 1997 - NVwZ-RR 1997, 746 - 749 und BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 1997 - 1 B 256.96 - Buchholz 402.240, § 47 AuslG 1990, Nr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 13 S 1997/96

    Ausweisung eines Straftäters: Regelausweisung - Eröffnung einer

    Auszug aus VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09
    Im Lichte des Art. 6 GG kann eine Unzumutbarkeit der durch die Ausreise bedingten Trennung jedoch grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn einer der erwachsenen Familienangehörigen, mit denen der Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, aufgrund individueller Besonderheiten mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des Ausländers angewiesen ist (VGH BW, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 13 NF 1997 - NVwZ-RR 1997, 746 - 749 und BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 1997 - 1 B 256.96 - Buchholz 402.240, § 47 AuslG 1990, Nr. 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 7 A 10881/09

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation

    Auszug aus VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09
    Auch wenn davon auszugehen ist, dass der Aufenthaltsstatus nicht allein ausschlaggebend für das Entstehen der Rechte aus Art. 8 Abs. 1 EMRK ist, so hat die Erteilung von Aufenthaltstiteln über längere Zeiträume doch ein deutlich höheres Gewicht als die bloße Duldung, da mit der stetigen Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln das Vertrauen des Ausländers auf Gewährung eines Daueraufenthaltes mit fortschreitender Aufenthaltsdauer auch gesteigert schutzwürdig ist (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 4. Dezember 2009 - 7 A 10881/09.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09

    Eingriff in das Privat- und Familienleben durch Abschiebung

    Auszug aus VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09
    In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthalts im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Maslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rh-Pf., Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG - BayVGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 - 10 B 09.326 -, juris).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09
    Es handelt sich um die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Verbindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthaltes wachsende Bedeutung zukommt (BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 -, juris; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, Kommentar, Loseblattsammlung, Band 3 Nr. 481 Art. 8 EMRK, Rdnr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2008 - 8 ME 42/08

    Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09
    Die Vornahme von Täuschungshandlungen über die Identität schließt das Entstehen von Vertrauenstatbeständen in diesem Zusammenhang schon dem Grunde nach aus (Nds. OVG, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 8 ME 42/08 - m.w.N., juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 7 B 10020/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Integration, Kinder, in

    Auszug aus VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09
    In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthalts im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Maslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rh-Pf., Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG - BayVGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 - 10 B 09.326 -, juris).
  • VGH Bayern, 26.10.2009 - 10 B 09.326

    Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09
    In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthalts im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Maslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rh-Pf., Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG - BayVGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 - 10 B 09.326 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Die familien- und aufenthaltsrechtliche Stellung minderjähriger Kinder gebietet es, dass diese prinzipiell aufenthaltsrechtlich das Schicksal der Eltern teilen (zu dieser sog. familienbezogenen Gesamtbetrachtung VGH Bad.-Württ., Urteile vom 09.12.2009 - 13 S 2092/09 - juris Rn. 31, vom 22.07.2009 - 11 S 1622/07 -juris Rn. 81 und vom 27.06.2006 - 11 S 951/06 - VBlBW 2006, 442 sowie Beschlüsse vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 - juris und vom 10.05.2006 - 11 S 2354/05 - NdsOVG, Beschluss vom 16.03.2010 - 8 ME 47/10 - juris Rn. 3; VG Stuttgart, Urteile vom 20.07.2006 - 4 K 921/06 - juris Rn. 57 und vom 26.10.2006 - 4 K 1753/06 - juris Rn. 39, 47; VG Koblenz, Urteile vom 11.01.2010 - 3 K 74/09.KO - juris Rn. 64 und vom 08.02.2010 - 3 K 206/09.KO - juris Rn. 79; GK-AufenthG, § 60a Rn. 179, 192; ein dogmatisch anderer Ansatz findet sich - allerdings in anderer Konstellation - in der Rechtsprechung des EuGH, vgl. Urteil vom 19.10.2004 - Rs. C-200/02 - InfAuslR 2004, 413).
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