Weitere Entscheidung unten: VG Neustadt, 25.01.2016

Rechtsprechung
   FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25134
FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15 (https://dejure.org/2016,25134)
FG Thüringen, Entscheidung vom 24.02.2016 - 3 K 756/15 (https://dejure.org/2016,25134)
FG Thüringen, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 3 K 756/15 (https://dejure.org/2016,25134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,25134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuerklärung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

  • Justiz Thüringen

    § 150 Abs 8 AO, § 18 Abs 3 UStG 2005, UStG VZ 2013, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Zur Zumutbarkeit der elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuerjahreserklärung bei einem Rechtsanwalt - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuerklärung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

  • rechtsportal.de

    AO § 150 Abs. 8 ; UStG § 18 Abs. 3
    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuerklärung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur elektronische Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuerklärung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1497
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Auszug aus FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15
    Auch unter Berücksichtigung der durch den Kläger vorgetragenen allgemeinen Sicherheitsbedenken bzw. des behaupteten geringeren Schutzes des Steuergeheimnisses ist die gesetzliche Formvorgabe in § 18 Abs. 3 UStG i.V.m. § 150 Abs. 8 AO verfassungsgemäß, wie der BFH bereits zutreffend zur vergleichbaren Regelung des § 18 Abs. 1 UStG zur elektronischen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen entschieden hat (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.2012 XI R 33/09, BFHE 236, 283.

    BStBl II 2012, 477, II. 2. der Gründe, BFH-Beschluss vom 14.04.2015 V B 158/14, BFH/NV 2015, 1115, 2. der Gründe; vgl. auch FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.10.2015 7 V 7195/15, EFG 2015, 2158).

    d) Gründe, aus denen sich ein Befreiungsanspruch ergeben, können insbesondere nicht aus allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit der von § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG vorgeschriebenen elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch eine Datenübertragung nach Maßgabe StDÜV hergeleitet werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 14.03.2012 XI R 33/09, a.a.O.).

    Ein etwaiges trotz Anwendung der zur Verfügung stehenden technischen Sicherungsmöglichkeiten verbleibendes Risiko eines "Hacker-Angriffs" auf die gespeicherten oder übermittelten Daten ist im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.2012 XI R 33/09, a. a. O., II. 3. c) der Gründe).

    Da die Voraussetzungen der "Befreiungsvorschrift" des § 150 Abs. 8 AO für einen Anspruch des Klägers, die Umsatzsteuerjahreserklärung für 2013 weiterhin in Papierform abgeben zu dürfen, nicht gegeben sind, verbleibt es bei seinem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag gemäß § 18 Abs. 3 Satz 3 UStG, auf die elektronische Übermittlung zur Vermeidung unbilliger Härten zu verzichten (vgl. vgl. BFH-Urteil vom 14.03.2012 XI R 33/09, a.a.O.; Heuermann in HHSp, § 150 AO Rz 53 f.; Schmid in Offerhaus/ Söhn/Lange, § 18 UStG Rz 24).

  • BFH, 18.01.2012 - II R 49/10

    Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit

    Auszug aus FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15
    Ein etwaiges trotz Anwendung der zur Verfügung stehenden technischen Sicherungsmöglichkeiten verbleibendes Risiko eines "Hacker-Angriffs" auf die gespeicherten oder übermittelten Daten sei im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 235, 151, unter ll.C4.c- Rz102-).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich sowohl bei der Sicherstellung der von Art. 3 Abs. 1 GG verlangten Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steuervollzugs (vgl. Urteile des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 27.06.1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654; vom 09.03.2004 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, 115, BStBl II 2005, 56) als auch bei der Gewährleistung einer effektiven, möglichst wirtschaftlichen und einfachen Verwaltung (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) um gewichtige öffentliche Belange handelt (vgl. BFH-Urteile vom 16.11.2011 X R 18/09, BStBl II 2012, 129, unter B.II.1.C cc (3) - Rz 67-; vom 18.01.2012 II R 49/10, BFHE 235, 151, unter II.C.3.C aa - Rz 47 - und II.C.3.C bb ggg - Rz. 96-).

  • BFH, 14.04.2015 - V B 158/14

    Pflicht zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist

    Auszug aus FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15
    BStBl II 2012, 477, II. 2. der Gründe, BFH-Beschluss vom 14.04.2015 V B 158/14, BFH/NV 2015, 1115, 2. der Gründe; vgl. auch FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.10.2015 7 V 7195/15, EFG 2015, 2158).
  • BFH, 25.08.2010 - X B 149/09

    Gerichtliche Überprüfung einer ablehnenden Ermessensentscheidung - Pflicht des FA

    Auszug aus FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15
    Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, dass die Behörde ihre Entscheidung anhand eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts trifft und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 22.05.2001 VII R 79/00, BFH/NV 2001, 1369, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 25.08.2010 X B 149/09, BFH/NV 2011, 266, unter II.2.b, m.w.N.; Wernsmann in HHSp, § 5 AO Rz 122; Kruse in Tipke/ Kruse, a.a.O., § 102 FGO Rz 1a, m.w.N.; Lange in HHSp, § 102 FGO Rz 87, 97 ff., m.w.N.).
  • FG Hamburg, 09.11.2009 - 2 K 65/08

    Abgabenordnung/Umsatzsteuergesetz: Elektronische Umsatzsteuervoranmeldung

    Auszug aus FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15
    Entgegen der Ansicht des Klägers sei die Regelung in § 18 Abs. 3 UStG i.V.m. § 150 Abs. 8 AO verfassungsgemäß (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 17. März 2009 5 K 303/08, EFG 2009, 1069, rkr.; FG Hamburg, Urteil vom 9. November 2009 2 K 65/08, nicht veröffentlicht -n.v.-, rkr.).
  • FG Niedersachsen, 17.03.2009 - 5 K 303/08

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei

    Auszug aus FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15
    Entgegen der Ansicht des Klägers sei die Regelung in § 18 Abs. 3 UStG i.V.m. § 150 Abs. 8 AO verfassungsgemäß (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 17. März 2009 5 K 303/08, EFG 2009, 1069, rkr.; FG Hamburg, Urteil vom 9. November 2009 2 K 65/08, nicht veröffentlicht -n.v.-, rkr.).
  • BFH, 16.11.2011 - X R 18/09

    Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR - keine neue Form der Gewinnermittlung -

    Auszug aus FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich sowohl bei der Sicherstellung der von Art. 3 Abs. 1 GG verlangten Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steuervollzugs (vgl. Urteile des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 27.06.1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654; vom 09.03.2004 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, 115, BStBl II 2005, 56) als auch bei der Gewährleistung einer effektiven, möglichst wirtschaftlichen und einfachen Verwaltung (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) um gewichtige öffentliche Belange handelt (vgl. BFH-Urteile vom 16.11.2011 X R 18/09, BStBl II 2012, 129, unter B.II.1.C cc (3) - Rz 67-; vom 18.01.2012 II R 49/10, BFHE 235, 151, unter II.C.3.C aa - Rz 47 - und II.C.3.C bb ggg - Rz. 96-).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich sowohl bei der Sicherstellung der von Art. 3 Abs. 1 GG verlangten Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steuervollzugs (vgl. Urteile des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 27.06.1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654; vom 09.03.2004 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, 115, BStBl II 2005, 56) als auch bei der Gewährleistung einer effektiven, möglichst wirtschaftlichen und einfachen Verwaltung (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) um gewichtige öffentliche Belange handelt (vgl. BFH-Urteile vom 16.11.2011 X R 18/09, BStBl II 2012, 129, unter B.II.1.C cc (3) - Rz 67-; vom 18.01.2012 II R 49/10, BFHE 235, 151, unter II.C.3.C aa - Rz 47 - und II.C.3.C bb ggg - Rz. 96-).
  • BFH, 22.05.2001 - VII R 79/00

    Durchsetzung einer Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen;

    Auszug aus FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15
    Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, dass die Behörde ihre Entscheidung anhand eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts trifft und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 22.05.2001 VII R 79/00, BFH/NV 2001, 1369, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 25.08.2010 X B 149/09, BFH/NV 2011, 266, unter II.2.b, m.w.N.; Wernsmann in HHSp, § 5 AO Rz 122; Kruse in Tipke/ Kruse, a.a.O., § 102 FGO Rz 1a, m.w.N.; Lange in HHSp, § 102 FGO Rz 87, 97 ff., m.w.N.).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus FG Thüringen, 24.02.2016 - 3 K 756/15
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich sowohl bei der Sicherstellung der von Art. 3 Abs. 1 GG verlangten Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steuervollzugs (vgl. Urteile des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 27.06.1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654; vom 09.03.2004 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, 115, BStBl II 2005, 56) als auch bei der Gewährleistung einer effektiven, möglichst wirtschaftlichen und einfachen Verwaltung (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) um gewichtige öffentliche Belange handelt (vgl. BFH-Urteile vom 16.11.2011 X R 18/09, BStBl II 2012, 129, unter B.II.1.C cc (3) - Rz 67-; vom 18.01.2012 II R 49/10, BFHE 235, 151, unter II.C.3.C aa - Rz 47 - und II.C.3.C bb ggg - Rz. 96-).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 7 V 7195/15

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Festsetzung eines

  • FG München, 25.01.2021 - 7 K 2456/19

    Verspätungszuschlag zur Körperschaftsteuer - gesonderte Feststellung von

    Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt dabei voraus, dass die Behörde ihre Entscheidung anhand eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts trifft und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. Thüringer FG-Urteil vom 24. Februar 2016 3 K 756/15, EFG 2016, 1497, Rn. 33 m.w.N. rkr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 756/15.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,532
VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 756/15.NW (https://dejure.org/2016,532)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25.01.2016 - 3 K 756/15.NW (https://dejure.org/2016,532)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25. Januar 2016 - 3 K 756/15.NW (https://dejure.org/2016,532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • esovgrp.de

    FeV § 7,FeV § 28,FeV § 28 Abs 4,FeV § 28 Abs 4 S 1,FeV § 28 Abs 4 S 1 Nr 2
    Anerkennung, Aussteller, Ausstellermitgliedsstaat, Ausstellung, Ausstellungsmitgliedsstaat, EU-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisrecht, Information, Mitgliedsstaat, Umstand, unbestreitbare Information, Wohnsitz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Informationen von Ausstellerstaat müssen nicht bereits vollen Beweis über fiktiven Wohnsitz erbringen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Informationen von Ausstellerstaat müssen nicht bereits vollen Beweis über fiktiven Wohnsitz erbringen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Neustadt, 10.09.2014 - 3 L 767/14

    Tschechische Fahrerlaubnis wird Deutschem bei Verkehrskontrolle zum Verhängnis

    Auszug aus VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 756/15
    Die Vorschrift des § 3 Abs. 3 StVG sei somit nicht einschlägig, da die ausländische EU-Fahrerlaubnis des Klägers unabhängig von dem dem Strafverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt in der Bundesrepublik Deutschland ungültig sei (VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 10. September 2014 - 3 L 767/14.NW -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte 3 L 767/14.NW sowie die zur Gerichtsakte 3 K 756/15.NW gereichten Schriftsätze nebst Anlagen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, und die Niederschrift vom 25. Januar 2016 verwiesen.

    Die Kammer verweist insoweit zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO auf den Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses des Beklagten vom 23. Juni/11. August 2015 , die Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 10. September 2014 - 3 L 767/14.NW - sowie in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2014 - 10 B 10880/14.OVG - und macht sich die darin dargelegte summarische Rechtsauffassung endgültig auch unter Würdigung der rechtlichen Ausführungen des Klägerbevollmächtigten, insbesondere zur Rechtsprechung des EuGH im Klageverfahren mit folgenden Ergänzungen zu eigen.

    Es wird insoweit wiederum auf die Ausführungen in dem Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses des Beklagten vom 23. Juni/11. August 2015 und die Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 10. September 2014 - 3 L 767/14.NW - (dort S. 6 bis 7) verwiesen, die sich die Kammer endgültig zu eigen macht.

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 756/15
    Das ergebe sich beinahe aus jeder Entscheidung des EuGH zum deutschen Fahrerlaubnisrecht, insbesondere aber besonders deutlich aus dem Urteil vom 1. März 2012 in der Rechtssache C-467/10 ("B. A."):.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 1. März 2012 - Rs C-467/10 - Akyüz - (Rn. 75) zu "vom Ausstellerstaat herrührenden Informationen' ausgeführt:.

    Berücksichtigt man neben der vom tschechischen Verkehrsministerium in dessen Schreiben vom 12. März 2014 herrührenden Information gemäß dem Urteil des EuGH vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10 - Akyüz - (Rn. 75) alle Umstände des hier anhängigen Verfahrens, so steht fest, dass der Kläger in T., Tschechien, keinen ordnungsgemäßen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 FeV und Art. 7 Abs. 1 RL 91/439/EWG sowie Art. 7 Nr. 1 Buchst. e RL2006/126/EG begründet hatte.

  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 756/15
    Der Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis kann sich also nicht nur aus der Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im Führerschein - hier nicht der Fall - ergeben, sondern kann auch in anderer Weise "eingeräumt' werden, soweit diese Informationen vom Ausstellerstaat des Führerscheins herrühren und "unbestreitbar' sind ( zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit EU-Recht: EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - Rs C-184/10 - Grasser -, Rn. 23 m. w. Nachw.; Urteil vom 30. Juni 2011 - Rs C-224/10 - Appelt -, Rn. 59 m. w. Nachw. ) sind.
  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 756/15
    Der Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis kann sich also nicht nur aus der Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im Führerschein - hier nicht der Fall - ergeben, sondern kann auch in anderer Weise "eingeräumt' werden, soweit diese Informationen vom Ausstellerstaat des Führerscheins herrühren und "unbestreitbar' sind ( zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit EU-Recht: EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - Rs C-184/10 - Grasser -, Rn. 23 m. w. Nachw.; Urteil vom 30. Juni 2011 - Rs C-224/10 - Appelt -, Rn. 59 m. w. Nachw. ) sind.
  • VG München, 27.07.2016 - M 26 S 16.2187

    Keine deutsche Fahrberechtigung nach tschechischer EU-Fahrerlaubnis ohne

    Zumindest bei EU-Mitgliedstaaten, die wie die Tschechische Republik nicht nur über ein Ausländerregister, sondern auch über ein Einwohnermelderegister verfügen, kann diese Mitteilung nur dahingehend zu verstehen sein, dass der Antragsteller in der Tschechischen Republik keinen gemeldeten Wohnsitz hatte (VG Neustadt, U.v. 25.1.2016 - 3 K 756/15.NW; in diese Richtung tendierend auch BayVGH, B.v. 8.9.2015 - 11 CS 15.1634).
  • VG Bayreuth, 27.08.2019 - B 1 K 18.1047

    Kein Anspruch auf Umschreibung der tschechischen Fahrerlaubnis in eine

    Entgegen der Ansicht des früheren Klägerbevollmächtigten sind diese Informationen des tschechischen Verkehrsministeriums nach Ansicht des Gerichts als unbestreitbare Informationen anzusehen (vgl. BayVGH, Anmerkung zum U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - ZfSch 2018, 414; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 31.3.2016 - 10 A 10231/16 - juris Rn. 7 f., VG Neustadt, U.v. 25.1.2016 - 3 K 756/15.NW - juris Rn. 46).
  • VG Bayreuth, 24.07.2019 - B 1 K 18.366

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Diese Informationen des tschechischen Verkehrsministeriums sind nach Ansicht des Gerichts als unbestreitbare Informationen anzusehen (vgl. BayVGH, Anmerkung zum U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - ZfSch 2018, 414; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 31.3.2016 - 10 A 10231/16 - juris Rn. 7 f., VG Neustadt, U.v. 25.1.2016 - 3 K 756/15.NW - juris Rn. 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht