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   VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09   

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https://dejure.org/2013,7263
VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09 (https://dejure.org/2013,7263)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25.03.2013 - 3 K 767/09 (https://dejure.org/2013,7263)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25. März 2013 - 3 K 767/09 (https://dejure.org/2013,7263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 127 BauGB, § ... 242 Abs 9 BauGB, § 141 Abs 3 KomVerf BB, § 3 Abs 4 KomVerf BB, § 48 Abs 7 S 1 StrG BB, Erschließungsbeitragssatzung Frankfurt (Oder), Erschließungsbeitragssatzung Frankfurt (Oder), Zweites Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben
    Straßenbaubeitragsrecht; Erschließungsbeitragsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09
    Der Begriff der "Erschließungsanlage" im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB entspricht inhaltlich dem Begriff der Erschließungsanlage i.S.v. § 127 Abs. 2 BauGB (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - http://www.bverwg.de Rn. 16; so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 09. März 2010 - 4 L 127/10 - zitiert nach Juris); bei der Anwendung dieses Begriffes ist aber auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, die in dem Zeitpunkt bestanden, in dem Straßenbaumaßnahmen im Bereich der heute abzurechnenden Anlage stattfanden.

    Die sich hiernach stellende Frage nach der räumlichen Ausdehnung einer "Erschließungsanlage" im Sinne von § 242 Abs. 9 BauGB ist inhaltlich nach den zum Begriff der Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB entwickelten Grundsätzen zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - http://www.bverwg.de Rn. 16; so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 09. März 2010 - 4 L 127/10 - zitiert nach Juris).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt eine Erschließungsanlage erst dann als "bereits hergestellt" im Sinne des § 242 Abs. 9 Sätze 1 und 2 BauGB, wenn sie auf ihrer ganzen Länge mit allen ihren Teileinrichtungen vor dem 03. Oktober 1990 entsprechend einem Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten fertig gestellt war (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 -, zitiert nach http://www.bverwg.de, Rdnr. 15).

    Unter "Teilen" im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB sind danach nicht Teilstrecken im Sinne von Abschnitten zu verstehen, sondern solche Teile der Erschließungsanlage, die sich regelmäßig durch deren ganze Länge ziehen, also Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, Beleuchtung und Entwässerung (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rn. 37 Abs. 2 m.w.N. sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Seite 4 des Beschlussabdrucks zu § 246a Abs. 4 BauGB a.F.; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 -, a.a.O. Rn. 15; OVG Thüringen, Urteil vom 14. Februar 2011 - 4 KO 514/08 -, http://www.thovg.thueringen.de).

    So kommt zunächst in Betracht, dass eine Erschließungsanlage unabhängig von der bei einer heutigen natürlichen Betrachtungsweise maßgebenden Ausdehnung auf einer Teilstrecke im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn deswegen fertiggestellt war, weil sie nur in dieser Länge überhaupt vorhanden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - http://www.bverwg.de Rn. 16).

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09
    Zu prüfen ist insoweit der gesamte Zeitraum vor dem 03. Oktober 1990, gleichgültig, ob die infrage stehende Fertigstellung zu Zeiten der DDR oder zu noch früheren Zeiten erfolgt sein soll (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 5.06 -, zitiert nach http://www.bverwg.de, Rn. 29).

    Erforderlich ist in jedem Fall ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung, nämlich das Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn (wofür z.B. auch eine Schotterdecke genügen kann), einer wenn auch primitiven Form von Straßenentwässerung (ein bloßes Versickernlassen wäre dagegen nicht ausreichend) sowie einer eigenen Straßenbeleuchtung, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 5.06 -, zitiert nach http://www.bverwg.de, Rn. 40; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - OVG 10 B 10.07 - Urteil der Kammer vom 5. September 2012 - 3 K 456/09 -, zur Veröffentlichung auf http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de vorgesehen).

    Dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2007 (a.a.O. Rn. 40 ) zufolge ist eine - wenn auch primitive - Form der Straßenentwässerung erforderlich, für die ein bloßes Versickernlassen des Niederschlagswassers nicht genügt.

    Selbst wenn man die vorstehend erörterte Frage, ob die Straße ... - die frühere Selbstständigkeit des in früheren Zeiten ausgebauten Bereichs hier unterstellt - für ungeklärt halten würde, ergäbe sich daraus nichts anderes, weil dann der Beklagte die materielle Beweislast dafür trüge, dass die Anlage vor der im vorliegenden Verfahren umstrittenen Maßnahme nicht bereits endgültig hergestellt war (vgl. das bereits mehrfach zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2007, a.a.O. Rn. 53 ), sie hierzu aber keine Angaben machen konnte.

  • VG Frankfurt/Oder, 05.09.2012 - 3 K 456/09

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Bestimmung der räumlichen Ausdehnung einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09
    aa) Die Prüfung, ob eine Erschließungsanlage oder Teile von ihr vor dem 03. Oktober 1990 "bereits hergestellt" im Sinne des § 242 Abs. 9 Sätze 1 und 2 BauGB waren, setzt in einem ersten Schritt die genaue Bestimmung und Abgrenzung der maßgebenden Erschließungsanlage voraus (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 5. September 2012 - 3 K 456/09 -, zur Veröffentlichung auf http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de vorgesehen).

    cc) Ein in der ersten Tatbestandsalternative des § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB weiter vorausgesetztes technisches Ausbauprogramm für die Baumaßnahmen in dem gepflasterten Bereich der Straße ... ist - trotz Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten - nicht ersichtlich und scheidet deshalb als Prüfungsmaßstab von vornherein aus (vgl. Urteil der Kammer vom 5. September 2012 - 3 K 456/09 -, zur Veröffentlichung auf http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de vorgesehen).

    Erforderlich ist in jedem Fall ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung, nämlich das Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn (wofür z.B. auch eine Schotterdecke genügen kann), einer wenn auch primitiven Form von Straßenentwässerung (ein bloßes Versickernlassen wäre dagegen nicht ausreichend) sowie einer eigenen Straßenbeleuchtung, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 5.06 -, zitiert nach http://www.bverwg.de, Rn. 40; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - OVG 10 B 10.07 - Urteil der Kammer vom 5. September 2012 - 3 K 456/09 -, zur Veröffentlichung auf http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de vorgesehen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 15 A 1809/05

    Möglichkeit der Festsetzung einer Beitragsforderung nach Eintritt der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09
    Er knüpft damit in der Regel an die durch die Bauabnahme markierte technische Verwirklichung des Bauprogramms an (Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2002 - 2 A 682/01.Z -, zitiert nach http://beck-online.beck.de; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. April 2008 - 15 A 1809/05 -, Rn. 41, zitiert nach http://www.justiz.nrw.de).

    Daher wird in der - soweit ersichtlich - übereinstimmenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2010 -, a.a.O. Rn. 8 ; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 4 ZKO 313/09 -, http://www.thovg.thueringen.de; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. August 2003 - 9 ME 421/02 , zitiert nach http://www.dbovg.niedersachsen.de; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. April 2008, a.a.O. Rn. 45, 48) verlangt, dass in Fällen, in denen der Grundstückserwerb Herstellungsmerkmal der Straße sein soll, gerade dies klar und deutlich im Bauprogramm zum Ausdruck gebracht wird, falls es nicht schon satzungsmäßig so bestimmt ist.

    Wegen der damit verbundenen Entfernung vom Wortlaut des § 8 Abs. 7 Satz 1 KAG und mit Blick auf das Erfordernis von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bedarf es dazu aber entweder einer entsprechenden Satzungsregelung oder einer eindeutigen Festlegung im Bauprogramm für die konkrete Anlage (vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. April 2008 - 15 A 1809/05 - juris, m. w. N.; Driehaus a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10

    Zur räumlichen Ausdehnung einer Erschließungsanlage i.S.v. § 242 Abs 9 BauGB

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09
    Der Begriff der "Erschließungsanlage" im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB entspricht inhaltlich dem Begriff der Erschließungsanlage i.S.v. § 127 Abs. 2 BauGB (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - http://www.bverwg.de Rn. 16; so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 09. März 2010 - 4 L 127/10 - zitiert nach Juris); bei der Anwendung dieses Begriffes ist aber auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, die in dem Zeitpunkt bestanden, in dem Straßenbaumaßnahmen im Bereich der heute abzurechnenden Anlage stattfanden.

    Die sich hiernach stellende Frage nach der räumlichen Ausdehnung einer "Erschließungsanlage" im Sinne von § 242 Abs. 9 BauGB ist inhaltlich nach den zum Begriff der Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB entwickelten Grundsätzen zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - http://www.bverwg.de Rn. 16; so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 09. März 2010 - 4 L 127/10 - zitiert nach Juris).

  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 514/08

    Erschließungsbeitrag für Teileinrichtung - Gehweg

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09
    Diese Betrachtungsweise ist auch geboten, wenn zu entscheiden ist, wie weit die (Straßen-)Fläche einer bestimmten Anbaustraße reicht (BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1991 - 8 C 56.89 - vom 22. März 1996 - 8 C 17.94 - und vom 07. Juni 1996 - 8 C 30.94 - alle zitiert nach juris; vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 14. Februar 2011 - 4 KO 514/08 -, http://www.thovg.thueringen.de).

    Unter "Teilen" im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB sind danach nicht Teilstrecken im Sinne von Abschnitten zu verstehen, sondern solche Teile der Erschließungsanlage, die sich regelmäßig durch deren ganze Länge ziehen, also Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, Beleuchtung und Entwässerung (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rn. 37 Abs. 2 m.w.N. sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Seite 4 des Beschlussabdrucks zu § 246a Abs. 4 BauGB a.F.; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 -, a.a.O. Rn. 15; OVG Thüringen, Urteil vom 14. Februar 2011 - 4 KO 514/08 -, http://www.thovg.thueringen.de).

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09
    Dies ist ohne Umdeutung möglich, weil es sich insoweit lediglich um einen Austausch der rechtlichen Begründung handelt, während die Festsetzung selbst unverändert bleibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 -, Juris Rn. 11 ff.; vom 18. November 2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, http://www.bverwg.de; Urteil der 7. Kammer des erkennenden Gerichts vom 31. März 2008 - 7 K 1504/03 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rn. 64 m.w.N.).

    War nach der soeben angestellten Alternativbetrachtung der gepflasterte Teil der Straße ... eine selbstständige Erschließungsanlage und ferner hinsichtlich der Fahrbahn, der Straßenentwässerung und der Beleuchtung fertig hergestellt, kommt die Erhebung von Erschließungsbeiträgen auch für erstmals hinzugefügte Teilanlagen nicht in Betracht (BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, http://www.bverwg.de).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 9 N 121.08

    Straßenausbau; sachliche Beitragspflicht; Entstehung; endgültige Herstellung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09
    Nach der im Land Brandenburg gültigen Rechtslage müssen die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung eines Straßenbaubeitrags bereits im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht vorliegen oder - gegebenenfalls durch rückwirkende Inkraftsetzung - hergestellt werden (Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. November 2004 - 2 A 269/04 -, Juris Rn. 57; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2010 - OVG 9 N 121.08 -, zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 7).

    Daher wird in der - soweit ersichtlich - übereinstimmenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2010 -, a.a.O. Rn. 8 ; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 4 ZKO 313/09 -, http://www.thovg.thueringen.de; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. August 2003 - 9 ME 421/02 , zitiert nach http://www.dbovg.niedersachsen.de; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. April 2008, a.a.O. Rn. 45, 48) verlangt, dass in Fällen, in denen der Grundstückserwerb Herstellungsmerkmal der Straße sein soll, gerade dies klar und deutlich im Bauprogramm zum Ausdruck gebracht wird, falls es nicht schon satzungsmäßig so bestimmt ist.

  • OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04

    Zur Berücksichtigung rückwirkender satzungsrechtlicher Rechtsänderungen, die nach

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09
    Nach der im Land Brandenburg gültigen Rechtslage müssen die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung eines Straßenbaubeitrags bereits im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht vorliegen oder - gegebenenfalls durch rückwirkende Inkraftsetzung - hergestellt werden (Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. November 2004 - 2 A 269/04 -, Juris Rn. 57; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2010 - OVG 9 N 121.08 -, zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 7).

    Das nämlich erforderte § 2 Abs. 1 KAG in der vor dem Inkrafttreten des "Zweiten Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben" vom 17. Dezember 2003 (GVBl. I S. 294) geltenden Fassung und bedeutete in Fällen, in denen - wie hier - eine Satzung auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen einwirkte, die vor dem Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung entstanden waren, die satzungsrechtlichen Regelungen noch an der alten Fassung des Kommunalabgabengesetzes zu messen waren (Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. November 2004 - 2 A 269/04 -, Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09
    Die Versickerung als solche, etwa in seitlichen Mulden, ist deshalb für sich betrachtet nicht zu beanstanden, sofern sie ihr Ziel, die Straßenentwässerung, erreicht (a.A. wohl Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. September 2008 - 4 L 572/04 -, Juris Rn. 32).
  • BVerfG, 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

  • BVerwG, 18.07.1996 - 2 B 53.96

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sog.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 B 10.07
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

  • OVG Brandenburg, 02.08.2002 - 2 A 682/01

    Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis unmittelbar mit Verwirklichung des die

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2003 - 9 ME 421/02

    Bestimmung der Beendigung der beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme nach dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1990 - 2 A 1952/87

    Herstellung der Anlage; Erwerb der Grundflächen; Beendigung der Ausbaumaßnahmen;

  • OVG Thüringen, 16.06.2010 - 4 ZKO 313/09

    Grunderwerb als Voraussetzung für das Entstehen einer sachlichen

  • VG Frankfurt/Oder, 25.09.2013 - 3 K 885/12

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung

    Ob ein von einer Erschließungsanlage abzweigender Stichweg eine eigenständige Verkehrsanlage oder unselbstständiges "Anhängsel" ist, bemisst sich auf der Grundlage des erschließungsbeitragsrechtlichen engen Anlagenbegriffs im Einklang mit der Rechtsprechung der Kammer nach dem Gesamteindruck, der sich nach den tatsächlichen Verhältnissen einem unbefangenen Beobachter bietet, vor allem unter Berücksichtigung von Länge und Breite des Abzweigs, der Beschaffenheit seines Ausbaus, der Zahl der durch ihn erschlossenen Grundstücke sowie dem damit verbundenen Maß der Abhängigkeit vom Hauptzug (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 21. Dezember 2011 - 3 K 1105/07 -, Seite 8 ff. und das Urteil der Kammer vom 25. März 2013 - VG 3 K 767/09 -, Seite 13 des Urteilsabdrucks; OVG Münster, Urteil vom 29. Juni 1992, - 2 A 2580/91 -, NVwBl 1993, S. 219 ff.; VG Potsdam, Urteil vom 27. November 2009 - 12 K 2549/06 -, Seite 6 des Urteilsabdrucks; im Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1995 - 8 C 30/93 -, DVBl. 1995, S. 1137 ff.; Driehaus a. a. O., § 35 Rn. 27 mit Verweis auf § 12 Rn. 14).

    In der Regel wird bei einem bis zu 100 m langen, nicht verzweigenden bzw. nicht rechtwinklig abknickenden und nicht durch eine seitliche massive Bebauung gekennzeichneten Weg alles für eine fehlende Selbstständigkeit sprechen (vgl. zusammenfassend etwa Driehaus, a.a.O., § 12 Rn. 15 m.w.N. auch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und das Urteil der Kammer vom 25. März 2013 - VG 3 K 767/09 -).

  • VG Frankfurt/Oder, 16.12.2020 - 3 K 1358/17

    Erschließungsbeitragsrecht; Straßenbaubeitragsrecht

    Die Prüfung, ob eine Erschließungsanlage oder Teile von ihr vor dem 03. Oktober 1990 "bereits hergestellt" im Sinne des § 242 Abs. 9 Sätze 1 und 2 BauGB waren, setzt in einem ersten Schritt die genaue Bestimmung und Abgrenzung der maßgebenden Erschließungsanlage voraus (hierzu a); vgl. insgesamt hierzu Urteile der Kammer vom 5. September 2012 - 3 K 456/09 -, Rn. 81; vom 25. März 2013 - 3 K 767/09 -, Rn. 42, jeweils zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de), in einem weiteren Schritt, ob die so bestimmte Anlage öffentlich im Sinne des Gesetzes ist (b)).

    existierte in den Zeiten der DDR oder noch früher nicht, dass ist zwischen den Beteiligten nicht umstritten (vgl. auch Urteile der Kammer vom 5. September 2012 - 3 K 456/09 - vom 25. März 2013 - VG 3 K 767/09 -, jeweils http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

  • VG Frankfurt/Oder, 19.08.2014 - 3 K 852/11
    In diesem Fall sind prägend für den maßgeblichen Gesamteindruck vor allem die Länge und Breite des Abzweigs, die Beschaffenheit seines Ausbaus, die Zahl der durch ihn erschlossenen Grundstücke sowie das damit verbundene Maß der Abhängigkeit vom Hauptzug (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 21. Dezember 2011 - 3 K 1105/07 -, Seite 8 ff. und das Urteil der Kammer vom 25. März 2013 - VG 3 K 767/09 -, Seite 13 des Urteilsabdrucks; OVG Münster, Urteil vom 29. Juni 1992, - 2 A 2580/91 -, NVwBl 1993, S. 219 ff.; VG Potsdam, Urteil vom 27. November 2009 - 12 K 2549/06 -, Seite 6 des Urteilsabdrucks; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 35 Rn. 27 mit Verweis auf § 12 Rn. 14).

    In der Regel wird bei einem bis zu 100 m langen, nicht verzweigenden bzw. nicht rechtwinklig abknickenden und nicht durch eine seitliche massive Bebauung gekennzeichneten Weg alles für eine fehlende Selbstständigkeit sprechen (vgl. zusammenfassend etwa Driehaus, a.a.O., § 12 Rn. 15 m.w.N. auch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die Urteile der Kammer vom 25. März 2013 - VG 3 K 767/09 - und vom 25. September 2013 - VG 3 K 885/12 -, Seite 24 ff. des Urteilsabdrucks).

  • VG Frankfurt/Oder, 20.09.2013 - 7 L 138/13

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Nachbarwiderspruch,

    Ebenso trifft es zu, dass die frühere Hauptsatzung der Stadt Frankfurt (Oder) vom 15. Dezember 1994, zuletzt geändert durch die Satzung vom 5. Juni 2001, unwirksam war (VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 5 L 843/01 - Urteil vom 25. März 2013 - VG 3 K 767/09 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 3 B 10.12

    Zuwendungen für den ökologischen Landbau; KULAP 2000; FP 773; Grünlandnutzung;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte (3 Bände) und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (5 Aktenordner, 2 Hefte) sowie der Verfahrensakten der Verfahren OVG 3 N 56.12 (VG Potsdam, 3 K 23/04), OVG 3 N 58.12 (VG Potsdam 3 K 171/04), OVG 3 N 71.12 (VG Potsdam 3 K 415/06), OVG 3 N 118.12 (VG Potsdam 3 K 767/09) nebst Beiakten und der beigezogenen Gerichtsakten des Verfahrens OVG 11 B 13.10 (VG Potsdam 3 K 984/03) Bezug genommen, die - soweit entscheidungserheblich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
  • VG Frankfurt/Oder, 14.01.2020 - 3 K 1195/14

    Straßenausbaubeitrag

    Davon sind bereits verschiedene Kammern des erkennenden Gerichts ausgegangen (vgl. etwa die Darstellung in dem vom Kläger zitierten Urteil der Kammer vom 25. März 2013 - VG 3 K 767/09 -, http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 39).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.03.2023 - 3 K 2008/16
    Davon sind bereits verschiedene Kammern des erkennenden Gerichts ausgegangen (vgl. etwa die Darstellung in dem vom Kläger zitierten Urteil der Kammer vom 25. März 2013 - VG 3 K 767/09 -, juris Rn. 39), und das wird auch vom Beklagten nicht in Abrede gestellt.
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