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Rechtsprechung
   FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16   

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FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16 (https://dejure.org/2019,25620)
FG Köln, Entscheidung vom 27.03.2019 - 3 K 769/16 (https://dejure.org/2019,25620)
FG Köln, Entscheidung vom 27. März 2019 - 3 K 769/16 (https://dejure.org/2019,25620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Ertragsteuerliche Behandlung von Edelmetall-Pensionsgeschäften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3
    Berücksichtigung der Wechselkursschwankungen für Besteuerung von Edelmetall-Pensionsgeschäften in US-Dollar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonstige Einkünfte | Qualifizierung und Ermittlung von Einkünften aus Edelmetall-Pensionsgeschäften

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Edelmetall-Pensionsgeschäften

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Edelmetall-Pensionsgeschäfte führen zu sonstigen Einkünften

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sonstige Einkünfte - Fremdwährung-Edelmetall-Pensionsgeschäfte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 13.02.2008 - IX R 68/07

    Barausgleich (cash-settlement) keine Werbungskosten bei dem Stillhaltergeschäft

    Auszug aus FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16
    Bei diesem Differenz- oder Barausgleich handelt es sich aber um einen Verlust aus dem privaten Basisgeschäft, also aus einem privaten Veräußerungsgeschäft, der gemäß § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG nicht mit den Einkünften aus dem Stillhaltergeschäft verrechnet werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 13.02.2008 IX R 68/07, BStBl. II 2008, 522).

    Dies sei das auslösende Moment für diese Ausgaben und deshalb seien diese dem steuerbaren Bereich zuzuordnen (vgl. BFH-Urteile vom 17.04.2007 IX R 23/06, BStBl. II 2007, 606 sowie vom 13.02.2008 IX R 68/07, BStBl. II 2008, 522).

  • BFH, 17.04.2007 - IX R 40/06

    Keine Änderung der Besteuerungsgrundsätze bei Optionsgeschäften

    Auszug aus FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16
    a) Stillhalterprämien im Rahmen von sogenannten Stillhaltergeschäften wurden vor der Einführung der Abgeltungsteuer den Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG zugerechnet (vgl. BFH-Urteil vom 17.04.2007 IX R 40/06, BStBl. II 2007, 608).

    b) Zunächst einmal unterscheidet der BFH nach der von ihm entwickelten Trennungstheorie zwischen dem Stillhalter- und dem Basisgeschäft (vgl. BFH-Urteil vom 17.04.2007 IX R 40/06, BStBl. II 2007, 608).

  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07

    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von

    Auszug aus FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16
    Zur Steuerbarkeit von Währungsschwankungen bei Fremdwährungsguthaben im Privatvermögen habe der BFH mit Urteil vom 30.11.2010 (VIII R 58/07, BStBl. II 2011, 491) entschieden, dass diese bis zur Einführung der Abgeltungssteuer steuerlich unbeachtlich seien, da sie wirtschaftlich nicht durch die Erzielung von Kapitaleinkünften, sondern durch die private Vermögenssphäre veranlasst seien.

    Insbesondere stellt die Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens keine Anschaffung und seine Tilgung keine Veräußerung eines Wirtschaftsguts im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.210 VIII R 58/07, BStBl. II 2011, 491).

  • BFH, 14.04.2015 - IX R 35/13

    Vergütung für die Verpfändung eines GmbH-Anteils zur Sicherung eines Darlehens in

    Auszug aus FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16
    Von § 22 Nr. 3 EStG werden entgeltliche Leistungen im Privatbereich erfasst, die keine den Regelungen der §§ 17, 20 Abs. 2 und 23 EStG zugeordneten Veräußerungen darstellen und auch keinen veräußerungsähnlichen Charakter aufweisen (vgl. BFH-Urteile vom 19.02.2013 IX R 35/13, BStBl. II 2013, 578; vom 19.02.2013 IX R 65/10, BFH/NV 2013, 1085).

    Die Gegenleistung muss vielmehr durch das Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöst sein (vgl. BFH-Urteil vom 14.04.2015 IX R 35/13, BStBl. II 2015, 795).

  • BFH, 21.01.2014 - IX R 11/13

    Fremdwährungsgeschäfte

    Auszug aus FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16
    Alle wertbildenden Faktoren des jeweiligen Wirtschaftsgutes seien deshalb zum Zeitpunkt der Anschaffung und Veräußerung zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 21.01.2014 IX R 11/13, BStBl. II 2014, 385).
  • BFH, 18.08.2015 - I R 38/12

    Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer -

    Auszug aus FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16
    Darüber hinaus sind in diesem Fall in Abweichung und als Ausnahme von § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG die im Rahmen des Glattstellungsgeschäftes entstandenen Werbungskosten - in Gestalt der Optionsprämie - dem Veranlagungszeitraum des Stillhaltergeschäftes und der dort vereinnahmten Stillhalterprämie zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 18.08.2015 I R 38/12, BFH/NV 2016, 378).
  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 80/02

    Erwerb von Fremdwährungsanleihen nach einem von vornherein festgeselgten Kurs;

    Auszug aus FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16
    Etwas anderes könne sich nur dann ergeben, wenn der Kurs für den Rückkauf im Anlagezeitpunkt vertraglich festgelegt und von der tatsächlichen Kursentwicklung unabhängig sei, um den Anleger im Sinne einer Festgeldgarantie von jedem Risiko zu befreien (Hinweis auf BFH-Urteil vom 19.04.2005 VIII R 80/02, juris).
  • BFH, 20.10.2016 - VIII R 55/13

    Berücksichtigung des Barausgleichs des Stillhalters bei Optionsgeschäften als

    Auszug aus FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16
    Dass mit der Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 der vom Stillhalter zu leistende Barausgleich als Verlust aus einem Termingeschäft gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG berücksichtigungsfähig ist (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2016 VIII R 55/13, BStBl. II 2017, 264), beruht auf der ab diesem Zeitpunkt geltenden dogmatischen Zuordnung der Stillhalterprämie zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und hat somit für den Streitfall, für den die Rechtslage im Jahre 2004 maßgeblich ist, keine Bedeutung.
  • BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10

    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung;

    Auszug aus FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16
    Dies verlange zugleich die Umrechnung des Veräußerungspreises im Zeitpunkt des Entstehens des Veräußerungsgewinns (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2012 IX R 62/10, BStBl. II 2012, 564).
  • BFH, 17.04.2007 - IX R 23/06

    Keine Änderung der Besteuerungsgrundsätze bei Optionsgeschäften

    Auszug aus FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16
    Dies sei das auslösende Moment für diese Ausgaben und deshalb seien diese dem steuerbaren Bereich zuzuordnen (vgl. BFH-Urteile vom 17.04.2007 IX R 23/06, BStBl. II 2007, 606 sowie vom 13.02.2008 IX R 68/07, BStBl. II 2008, 522).
  • BFH, 23.11.1983 - I R 147/78

    Abführungsverpflichtung Dauerschuld; bei Pensionsgeschäften über

  • BFH, 11.02.2014 - IX R 25/13

    Abgrenzung zwischen Nutzungsüberlassung und Veräußerung beim "Kaufvertrag" über

  • BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16

    Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung nicht steuerbar

  • BFH, 19.03.2013 - IX R 65/10

    Abgrenzung zwischen nichtsteuerbarer Vermögensentschädigung und steuerbarem

  • BFH, 19.02.2013 - IX R 35/12

    Anwartschaften im Rahmen des § 17 EStG

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

  • BFH, 11.04.2017 - IX R 46/15

    Poolvereinbarung und Veräußerung einer Beteiligung - Abgrenzung zwischen

  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93

    Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche

  • BFH, 22.06.2011 - I R 103/10

    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer - Ermittlung ausländischer

  • FG Düsseldorf, 31.08.1995 - 15 K 7256/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebseinnahmen; Anforderungen an die

  • BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19

    Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.03.2019 - 3 K 769/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Köln vom 27.03.2019 - 3 K 769/16 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 07.01.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.02.2016 dahingehend zu ändern, dass sonstige Einkünfte aus Edelmetallgeschäften --vor Verlustverrechnung-- in Höhe von 3.818.463,61 EUR berücksichtigt werden.

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   VG Berlin, 23.02.2018 - 3 K 769.16 V   

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VG Berlin, 23.02.2018 - 3 K 769.16 V (https://dejure.org/2018,16333)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.02.2018 - 3 K 769.16 V (https://dejure.org/2018,16333)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 3 K 769.16 V (https://dejure.org/2018,16333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Berlin, 28.09.2016 - 8 K 100.16
    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2018 - 3 K 769.16
    Unter "wirtschaftlichem Interesse" ist mit Blick auf den in § 1 Abs. 1 AufenthG dargelegten Zweck des Aufenthaltsgesetzes das (volks-)wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Interesse der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen (vgl. hierzu sowie zum Folgenden VG Berlin, Urteil vom 28. September 2016 - VG 8 K 100.16 V -, juris, Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - 11 N 34.14

    Erteilung eines Visums zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2018 - 3 K 769.16
    Hierzu gehört insbesondere auch die hinreichende Darlegung der beabsichtigten selbständigen Tätigkeit unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - OVG 11 N 34.14 -, juris, Rn. 14).
  • VG Berlin, 06.06.2019 - 35 K 240.18

    Visum zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

    Unter einem wirtschaftlichen Interesse ist hier mit Blick auf den in § 1 Abs. 1 AufenthG dargelegten Zweck des Aufenthaltsgesetzes, nämlich die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern, das (volks-)wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Interesse der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen (vgl. hierzu sowie zum Folgenden: VG Berlin, Urteile vom 23. Februar 2018 - VG 3 K 769.16 V -, juris, Rn. 21, und 28. September 2016 - VG 8 K 100.16 V -, juris, Rn. 21).
  • VG Berlin, 11.09.2020 - 31 K 462.19
    (1) Unter "wirtschaftlichem Interesse" ist mit Blick auf den in § 1 Abs. 1 AufenthG dargelegten Zweck des Aufenthaltsgesetzes das (volks-)wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Interesse der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen (vgl. hierzu sowie zum Folgenden VG Berlin, Urteile vom 23. Februar 2018 - VG 3 K 769.16 V -, juris Rn. 21, vom 29. November 2018 - VG 31 K 282.18 V -, EA S. 8 ff. und vom 6. Juni 2019 - VG 35 K 240.18 V -, juris Rn. 24).
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