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   FG Brandenburg, 07.02.1995 - 3 K 776/94 E, Solz, U   

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https://dejure.org/1995,16588
FG Brandenburg, 07.02.1995 - 3 K 776/94 E, Solz, U (https://dejure.org/1995,16588)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.1995 - 3 K 776/94 E, Solz, U (https://dejure.org/1995,16588)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 1995 - 3 K 776/94 E, Solz, U (https://dejure.org/1995,16588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristgerechte Einlegung eines Einspruchs gegen einen Einkommensteuerbescheid; Fristgerechte Einlegung eines Einspruchs gegen einen Umsatzsteuerbescheid; Anforderungen an die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 680
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.07.1976 - I R 66/75

    Finanzamt - Unzulässige Abweisung - Einspruch - Prüfung einer nachgereichten

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  • BFH, 15.09.1994 - XI R 31/94

    Keine Beweiserleichterung zugunsten des FA für den Fall, daß der Zugang bei

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  • BFH, 20.02.1992 - V R 39/88

    Umfang der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde

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  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 83/96

    Beweiskraft des Eingangsstempels des FA

    Demgegenüber läßt die Kritik der Vorinstanz (vgl. auch Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 7. Februar 1995 3 K 776/94 E, Solz, U, EFG 1995, 680) und des Schrifttums (z.B. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 108 AO 1977 Rz. 11; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 82 FGO Rz. 227; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 108 AO 1977 Rz. 71) keinerlei neue, bisher nicht berücksichtigte Gesichtspunkte erkennen, die eine Änderung der Rechtsprechung rechtfertigen könnten.
  • BFH, 12.03.1998 - III B 9/97

    Gesetzliche Vermutung für die Richtigkeit der im Eingangsstempel als öffentliche

    Es hält zugleich an seinem Urteil vom 7. Februar 1995 3 K 776/94 E, Solz, U (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1995, 680, 681, rechtskräftig) fest, wonach der Gegenbeweis nach § 418 Abs. 2 ZPO den vollen Nachweis der Unrichtigkeit erfordere, jedoch im Rahmen richterlicher Überzeugungsbildung nicht alle, auch nur denkmöglichen anderen Umstände berücksichtigt werden könnten bzw. müßten.
  • FG Brandenburg, 18.10.1995 - 2 K 366/95

    Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus

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