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   VG Koblenz, 06.02.2006 - 3 K 855/05.KO   

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VG Koblenz, 06.02.2006 - 3 K 855/05.KO (https://dejure.org/2006,27402)
VG Koblenz, Entscheidung vom 06.02.2006 - 3 K 855/05.KO (https://dejure.org/2006,27402)
VG Koblenz, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - 3 K 855/05.KO (https://dejure.org/2006,27402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 12 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 HeilprG, § 1 Abs 2 HeilprG, § 1 Abs 3 HeilprG, § 2 Abs 1 Buchst i HeilprGDV 1
    Keine Heilpraktikererlaubnis für einen Masseur ohne abgelegte Prüfung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus VG Koblenz, 06.02.2006 - 3 K 855/05
    Entgegen der Rechtsauffassung der Kläger lassen diese Bestimmungen, von deren Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz - GG - die Kammer im Anschluss an die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84; 1 BvR 1166/85 -) ausgeht, es nicht zu, den Klägern die begehrte Erlaubnis ohne jegliche Überprüfung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten allein mit Rücksicht auf ihre Ausbildung und berufliche Tätigkeit zu erteilen.
  • BVerwG, 10.02.1983 - 3 C 21.82

    Ausübung - Heilkunde - Erlaubnispflicht - Psychotherapie

    Auszug aus VG Koblenz, 06.02.2006 - 3 K 855/05
    Demnach soll die Überprüfung ergeben, ob mit der Ausübung der Heilkunde durch "den Betreffenden", d.h. durch die von den Klägern konkret beabsichtigte Heilkundetätigkeit, keine Gefahr für den Patienten ausgehen würde (BVerwGE 66, 367 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1997 - 9 S 558/97

    Heilpraktikererlaubnis: Beschränkung auf den Fachbereich "manuelle Therapien

    Auszug aus VG Koblenz, 06.02.2006 - 3 K 855/05
    Denn diese Frage ist in Bezug auf das mit § 2 Abs. 1 DVHeilprG verfolgte Ziel, Gefahren für die Volksgesundheit unter anderem durch etwaige falsche Diagnosestellungen zu verhindern, nicht weiterführend (a.A. VGH BW, Urteil vom 25. Juli 1997 - 9 S 558/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 9 S 1413/08

    Kein Erlaubniszwang nach HeilprG § 1 Abs 1 für Physiotherapeuten der Erlaubnis

    Die hierfür maßgeblichen Erwägung, dass sich die Psychotherapie als spezielle und eigenständige heilkundliche Tätigkeit erst nachträglich ausdifferenziert habe, lässt sich auf die vorliegende Fallgestaltung indes nicht übertragen (vgl. auch Erdle/Becker, Recht der Gesundheitsfachberufe und Heilpraktiker, Stand: Mai 2008, § 1 HeilprG RdNr. 10; VG Koblenz, Urteil vom 06.02.2006 - 3 K 855/05 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.2007 - 7 K 2003/05 - sowie Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit vom 04.12.2007, Az. 316-4334-0/1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2006 - 6 A 10271/06

    Heilpraktiker; Beschränkung der Erlaubnis auf ein Fachgebiet; Entfallen der

    Das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6. Februar 2006 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz - 3 K 855/05.KO - wird abgeändert.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 9 S 2518/08

    Masseure und medizinische Bademeister benötigen keine Heilpraktikererlaubnis,

    Die hierfür maßgeblichen Erwägung, dass sich die Psychotherapie als spezielle und eigenständige heilkundliche Tätigkeit erst nachträglich ausdifferenziert habe, lässt sich auf die vorliegende Fallgestaltung indes nicht übertragen (vgl. auch Erdle/Becker, Recht der Gesundheitsfachberufe und Heilpraktiker, Stand: Mai 2008, § 1 HeilprG RdNr. 10; VG Koblenz, Urteil vom 06.02.2006 - 3 K 855/05 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.2007 - 7 K 2003/05 - sowie Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit vom 04.12.2007, Az. 316-4334-0/1).
  • VG Ansbach, 09.07.2008 - AN 9 K 07.03319

    Prüfungsfreie beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten

    Keiner dieser Gründe ist mit dem Gesetz vereinbar (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2006 - 6 A 10271/06 - MeDR 2007, 222; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.7.1997 - 9 S 558/7 - juris; VG Stuttgart, Urteil vom 10.4.2008 - 4 K 5891/07 - juris; a.A. VG Koblenz, Urteil vom 6.2.2006 - 3 K 855/05.KO - juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.8.2007 - 7 K 2003/05 - juris; ebenso wohl, aber ohne Begründung OVG Bremen, Urteil vom 20.12.2005 - 1 A 260/04 - juris).

    Soweit gegen die Teilbarkeit der Heilpraktikererlaubnis angeführt wird, dass die Physiotherapie kein Heilberuf, sondern ein Heilhilfsberuf sei (VG Koblenz vom 6.2.2006, a.a.O.; VG Gelsenkirchen vom 22.8.2007, a.a.O.), führt dies nicht weiter.

  • VG Ansbach, 09.07.2008 - AN 9 K 08.00413

    Prüfungsfreie beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten

    Keiner dieser Gründe ist mit dem Gesetz vereinbar (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2006 - 6 A 10271/06 - MeDR 2007, 222; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.7.1997 - 9 S 558/7 - juris; VG Stuttgart, Urteil vom 10.4.2008 - 4 K 5891/07 - juris; a.A. VG Koblenz, Urteil vom 6.2.2006 - 3 K 855/05.KO - juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.8.2007 - 7 K 2003/05 - juris; ebenso wohl, aber ohne Begründung OVG Bremen, Urteil vom 20.12.2005 - 1 A 260/04 - juris).

    Soweit gegen die Teilbarkeit der Heilpraktikererlaubnis angeführt wird, dass die Physiotherapie kein Heilberuf, sondern ein Heilhilfsberuf sei (VG Koblenz vom 6.2.2006, a.a.O.; VG Gelsenkirchen vom 22.8.2007, a.a.O.), führt dies nicht weiter.

  • VG Gelsenkirchen, 22.08.2007 - 7 K 2003/05

    Heilpraktikerprüfung, eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis, Heilberuf,

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Klageverfahrens 3 K 855/05 KO des Verwaltungsgerichts Koblenz sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der Bezirksregierung B. (BA 1 bis 4).

    dazu auch die überzeugende Begründung des vom OVG Rheinland- Pfalz aufgehobenen Urteils des VG Koblenz vom 06.02.2006 - 3 K 855/05.KO.

  • VG Ansbach, 09.07.2008 - AN 9 K 08.00410

    Prüfungsfreie beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten

    Keiner dieser Gründe ist mit dem Gesetz vereinbar (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2006 - 6 A 10271/06 - MeDR 2007, 222; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.7.1997 - 9 S 558/7 - juris; VG Stuttgart, Urteil vom 10.4.2008 - 4 K 5891/07 - juris; a.A. VG Koblenz, Urteil vom 6.2.2006 - 3 K 855/05.KO - juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.8.2007 - 7 K 2003/05 - juris; ebenso wohl, aber ohne Begründung OVG Bremen, Urteil vom 20.12.2005 - 1 A 260/04 - juris).

    Soweit gegen die Teilbarkeit der Heilpraktikererlaubnis angeführt wird, dass die Physiotherapie kein Heilberuf, sondern ein Heilhilfsberuf sei (VG Koblenz vom 6.2.2006, a.a.O.; VG Gelsenkirchen vom 22.8.2007, a.a.O.), führt dies nicht weiter.

  • VG Wiesbaden, 18.03.2009 - 7 K 631/08

    Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde durch Physiotherapeuten ohne

    Desweiteren verweist die Beklagte auf das Urteil des VG Koblenz vom 06.02.2006 - 3 K 855/05.KO - wonach es ebenfalls entscheidungserheblich sei, dass ein Physiotherapeut zur Berufsgruppe der so genannten Heilhilfeberufe gehöre, die nicht befugt seien, die Heilkunde selbständig, d.h. ohne vorherige Konsultation eines Arztes auszuüben, während der Beruf des Psychotherapeuten zu den Heilberufen gehöre.
  • VG München, 17.06.2008 - M 16 K 07.5751

    Kenntnisüberprüfung der Heilpraktiker; keine Ersetzung durch staatliche

    Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2006 (Az. 3 K 855/05) zutreffend ausgeführt, dass zwar eine medizinische Ausbildung für den Heilpraktiker nicht vorgeschrieben sei, mit der Folge, dass auch keine fachliche, berufsqualifizierende Schlussprüfung stattfinde; dies rechtfertige jedoch nicht die Schlussfolgerung, dass eine Bewerberin in Ansehung dessen und aufgrund ihrer Ausbildung und erfolgreich abgeschlossenen Prüfung zur staatliche anerkannten Krankengymnastin erst Recht keine Gefahr für die Volksgesundheit begründen würde.
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