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   VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 864/07.MZ   

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VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 864/07.MZ (https://dejure.org/2008,21873)
VG Mainz, Entscheidung vom 11.11.2008 - 3 K 864/07.MZ (https://dejure.org/2008,21873)
VG Mainz, Entscheidung vom 11. November 2008 - 3 K 864/07.MZ (https://dejure.org/2008,21873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines typisierten Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben in einem Gewerbegebiet; Rechtfertigung eines solchen Ausschlusses aus besonderen städtebaulichen Gründen; Zulässigkeit des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten zentrenrelevanten ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06

    Kein Lebensmitteldiscounter 'An der Krimm' in Mainz-Gonsenheim

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 864/07
    Ihnen muss jedoch - zum Schutz der verfassungsrechtlich gewährleisteten Bau- und Gewerbefreiheit (Art. 14 Abs. 1, 12 Abs. 1 Grundgesetz - GG -) - ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen ist (vgl. zu alledem OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2007 - 8 A 11311/06.OVG -, juris [Rdnr. 19]).

    (aa) Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt dem in Ziffer 1.1 der textlichen Festsetzungen enthaltenen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Sortimenten zunächst ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2007, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2005 - 8 S 2831/03 -, NVwZ-RR 2006, 11, 12).

    Die Sicherung der verbrauchernahen, fußläufig erreichbaren Versorgung sowie der Erhalt und die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen wie dem Stadtteilzentrum M.-H. stellen jedoch besondere städtebauliche Gründe dar, die den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Sortimenten rechtfertigen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2007, a.a.O. S. 10 des Umdrucks).

  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 864/07
    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt insoweit spezielle Gründe für eine gegenüber § 1 Abs. 5 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen bzw. unzulässigen Nutzung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 2004 - 4 BN 33.04 -, BRS 67 Nr. 18).

    Wenn sie für innerstädtische Randlagen Sortimentsbeschränkungen beschließt, um die innerstädtische Kernzone zu stärken, ist das ein legitimes städtebauliches Ziel (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 2004, a.a.O.).

    Bei dem Begriff der "Zentrenrelevanz" handelt sich in Fällen von Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels um einen in Praxis und Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 2004, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. August 2000 - 1 C 11457/99.OVG -, NVwZ-RR 2001, 221, 224) mittlerweile gängigen Begriff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - 7 D 24/06
    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 864/07
    Will die Gemeinde in einem Gewerbegebiet bestimmte Nutzungen (hier: Einzelhandel) mit dem Ziel ausschließen, die Gewerbeflächen für Handwerksbetriebe und Betriebe des produzierenden Gewerbes freizuhalten, kann sie sich auf den Ausschluss solcher Nutzungen beschränken, zu deren Regelung aktueller Handlungsbedarf besteht (wie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07. Mai 2007 - 7 D 24/06.NE -).

    Sie kann sich vielmehr darauf beschränken, den Ausschluss nur auf solche Nutzungen zu beziehen, bei denen aktueller Handlungsbedarf deshalb besteht, weil bestimmte Nutzungsarten - wie bei Einzelhandelsbetrieben, die sich bevorzugt in nichtintegrierten Lagen etwa in Gewerbegebieten ansiedeln - die angeführte Gefahr der Verdrängung der Leitnutzung konkret heraufbeschwören (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07. Mai 2007 - 7 D 24/06.NE -, juris [Rdnr. 47]; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2005, a.a.O. S. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 2831/03

    Nutzungsausschlüsse nur bei schlüssigem Plankonzept

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 864/07
    (aa) Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt dem in Ziffer 1.1 der textlichen Festsetzungen enthaltenen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Sortimenten zunächst ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2007, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2005 - 8 S 2831/03 -, NVwZ-RR 2006, 11, 12).

    Sie kann sich vielmehr darauf beschränken, den Ausschluss nur auf solche Nutzungen zu beziehen, bei denen aktueller Handlungsbedarf deshalb besteht, weil bestimmte Nutzungsarten - wie bei Einzelhandelsbetrieben, die sich bevorzugt in nichtintegrierten Lagen etwa in Gewerbegebieten ansiedeln - die angeführte Gefahr der Verdrängung der Leitnutzung konkret heraufbeschwören (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07. Mai 2007 - 7 D 24/06.NE -, juris [Rdnr. 47]; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2005, a.a.O. S. 12).

  • VGH Hessen, 28.04.2005 - 9 UE 372/04

    Dacheindeckung; Festsetzung der Dachpfannenfarbe; gestalterische Festsetzung

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 864/07
    Den unbestimmten Rechtsbegriffen ist immanent, dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall nur im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist (vgl. Hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01. Oktober 2008 - 1 A 10362/07.OVG - Hessischer VGH, Urteil vom 28. April 2005 - 9 UE 372/04 -, BRS 69 Nr. 150).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 864/07
    Aus der Nichtigkeit einzelner Vorschriften folgt vielmehr die Nichtigkeit des ganzen Gesetzes nur dann, wenn sich aus dem objektiven Sinn des Gesetzes ergibt, dass die übrigen mit der Verfassung zu vereinbarenden Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben (vgl. schon BVerfG, Beschluss vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56, 26/56, 40/56, 1/57 und 7/57 -, BVerfGE 8, 274, 301).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 864/07
    Das Gebot der Klarheit und Bestimmtheit der Norm erfordert lediglich die Erkennbarkeit des vom Normgeber gewollten Regelungsinhalts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 4 NB 3.95 -, NVwZ-RR 1995, 311, 312).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 864/07
    Im Bereich des Bauleitplanungsrechts führen Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Unwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 4 B 5.08 -, juris [Rdnr. 8]; Urteil vom 19. September 2002 - 4 CN 1.02 -, BRS 65 Nr. 20).
  • BVerwG, 22.01.2008 - 4 B 5.08

    Erfüllung der Kriterien eines bestimmten Anlagentyps durch Festsetzung einer

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 864/07
    Im Bereich des Bauleitplanungsrechts führen Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Unwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 4 B 5.08 -, juris [Rdnr. 8]; Urteil vom 19. September 2002 - 4 CN 1.02 -, BRS 65 Nr. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2006 - 10 A 3413/03

    Gewerbegebiet: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 864/07
    Soweit die Klägerin ein solches unter Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Januar 2006 -10 A 3413/03 - (NVwZ-RR 2006, 592, 595) mit der Begründung verneint, die Beklagte habe den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Sortimenten mit dem Ziel der Freihaltung der Flächen für Handwerksbetriebe und Betriebe des produzierenden Gewerbes gerechtfertigt, aber alle sämtliche anderen Betriebe des Einzel- und Großhandels ebenso wie Dienstleistungsbetriebe, Lagerhäuser, Speditionen usw. zugelassen, so dass die betreffende Festsetzung zur Erreichung dieses Ziels ungeeignet sei (vgl. S. 4 der Klagebegründung, Bl. 44 der Gerichtsakten), vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 10156/06

    Bebauungsplan darf Eigentümerrechte nicht ohne Grund einschränken

  • VG Neustadt, 29.06.2000 - 2 K 124/99
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2007 - 5 S 2484/05

    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2000 - 1 C 11457/99

    Zusammensetzung eines Sondergebiets)

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

  • VG Hamburg, 17.02.2010 - 19 K 2230/08

    Rechtmäßigkeit eines allgemeinen Einzelhandelsausschlusses in einem Industrie-

    Vielmehr kann er sich zunächst auf den Ausschluss solcher Nutzungen beschränken, zu deren Regelung aktueller Handlungsbedarf besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 07.05.2007, 7 D 24/06.NE, Juris Rn. 47; VG Mainz, Urt. v. 11.11.2008, 3 K 864/07.MZ, Juris Rn. 22; a.A. VG Neustadt, Urt. v. 23.03.2006, 4 K 1726/05, Juris Rn. 27).
  • VG Augsburg, 22.06.2012 - Au 4 K 11.1474

    Antrag auf Baugenehmigung für Textilmarkt in einem Gewerbegebiet (abgelehnt)

    Lediglich in dem Fall, in dem der Plangeber einzelne Nutzungen oder Anlagen herausgreift, um sie einer Sonderbehandlung abweichend von den grundsätzlichen Regeln der BauNVO zu unterziehen, muss er bestimmte, klar abgrenzbare Nutzungs- oder Anlagetypen wählen (VG Mainz vom 11.11.2008, Az. 3 K 864/07.MZ, juris - Rdnr. 17), was jedoch angesichts der o.g. Definition des Einzelhandels der Fall ist.
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Rechtsprechung
   FG Hessen, 26.10.2007 - 3 K 864/07   

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FG Hessen, 26.10.2007 - 3 K 864/07 (https://dejure.org/2007,64833)
FG Hessen, Entscheidung vom 26.10.2007 - 3 K 864/07 (https://dejure.org/2007,64833)
FG Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 3 K 864/07 (https://dejure.org/2007,64833)
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