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   VG Trier, 04.03.2008 - 3 K 888/07.TR   

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https://dejure.org/2008,26731
VG Trier, 04.03.2008 - 3 K 888/07.TR (https://dejure.org/2008,26731)
VG Trier, Entscheidung vom 04.03.2008 - 3 K 888/07.TR (https://dejure.org/2008,26731)
VG Trier, Entscheidung vom 04. März 2008 - 3 K 888/07.TR (https://dejure.org/2008,26731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Veruntreuens von dienstlich anvertrauter Gelder unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung des Vertrauens seines Dienstherrn und der Allgemeinheit; Nichtaussetzung eines Disziplinarverfahrens bei Zusammentreffen mit einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 680
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02

    Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2008 - 3 K 888/07
    Wiederholte Zugriffshandlungen über einen längeren Zeitraum - wie hier - erfüllen diese Voraussetzungen nicht, selbst wenn sie auf einen Zustand mit Krankheitswert (z.B. psychische Dauerbelastung, Alkoholabhängigkeit) zurückzuführen sein sollten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 D 6.02 - sowie Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 D 5.02 -).

    In einem solchen Fall muss im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, dass er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstand gegen strafbares Verhalten aufbietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 D 5.02 - JURIS).

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2008 - 3 K 888/07
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Geltungsbereich des Bundesdisziplinargesetzes im Rahmen der Auslegung des § 13 BDG (hier: § 11 LDG) die Auffassung vertritt, dass der Kanon der bei Zugriffsdelikten anerkannten Milderungsgründe nicht abschließend sei, sondern vielmehr auch nach Entlastungsgründen vergleichbaren Gewichts zu fragen sei, die ein Restvertrauen rechtfertigen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 -, JURIS), führt auch dieser Gesichtspunkt vorliegend nicht zu einer anderen Bewertung des Dienstvergehens und der hierfür erforderlichen Maßnahme.

    Hierbei gilt generell, dass das Gewicht von entlastenden Gesichtspunkten umso größer sein muss, je schwerer das Zugriffsdelikt aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von Begleitdelikten und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelfall wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2008 - 3 K 888/07
    Des weiteren ist die Höchstmaßnahme in einem solchen Fall auch deshalb geboten, weil sie über ihren engeren Zweck hinaus auch pflichtenmahnende Wirkung auf andere Kollegen hat, denen durch die Entfernung nachhaltig die Schwere der Verfehlung vor Augen geführt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. Mai 2003 - 2 WD 29.02 - BVerwGE 118, 161 ff.).
  • BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02

    Alkoholabhängiger Postobersekretär; Briefberaubungen (15 Fälle in etwa 10

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2008 - 3 K 888/07
    Wiederholte Zugriffshandlungen über einen längeren Zeitraum - wie hier - erfüllen diese Voraussetzungen nicht, selbst wenn sie auf einen Zustand mit Krankheitswert (z.B. psychische Dauerbelastung, Alkoholabhängigkeit) zurückzuführen sein sollten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 D 6.02 - sowie Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 D 5.02 -).
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2008 - 3 K 888/07
    Der Zugriff auf dienstlich anvertraute Gelder ist nach ständiger Rechtsprechung in der Regel geeignet, das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit zu zerstören und führt damit grundsätzlich zur Verhängung der Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 2005, Az.: 1 D 15.04, vom 24. November 1998, Az.: 1 D 36.97 m.w.N).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 36.97

    Veruntreuung von Vereinsgeldern als Kassierer einer Karnevalsgesellschaft sowie

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2008 - 3 K 888/07
    Der Zugriff auf dienstlich anvertraute Gelder ist nach ständiger Rechtsprechung in der Regel geeignet, das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit zu zerstören und führt damit grundsätzlich zur Verhängung der Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 2005, Az.: 1 D 15.04, vom 24. November 1998, Az.: 1 D 36.97 m.w.N).
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