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   VG Mainz, 02.09.2008 - 3 K 929/07.MZ   

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https://dejure.org/2008,18871
VG Mainz, 02.09.2008 - 3 K 929/07.MZ (https://dejure.org/2008,18871)
VG Mainz, Entscheidung vom 02.09.2008 - 3 K 929/07.MZ (https://dejure.org/2008,18871)
VG Mainz, Entscheidung vom 02. September 2008 - 3 K 929/07.MZ (https://dejure.org/2008,18871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff und Bedeutung des Bauvorbescheids; Berücksichtigung eines bereits vorhandenen Lebensmitteldiscountmarktes als ein die Umgebung prägendes Vorhaben bei der Frage des Einfügens eines weiteren Bauvorhabens im Innenbereich; Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VG Mainz, 02.09.2008 - 3 K 929/07
    Dabei ist eine schädliche Auswirkungen hervorrufende Funktionsstörung dann anzunehmen, wenn ein Zustand der Unausgewogenheit hervorgerufen wird, der zur Folge hat, dass der Versorgungsbereich seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substantieller Weise wahrnehmen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, NVwZ 2008, 308, 309).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Auswirkungen mehr als nur geringfügig sind, wobei allein die Schwelle der Unzumutbarkeit nicht überschritten sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007, a.a.O. S. 309).

    Soweit die Klägerin dem unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 11. Oktober 2007 (a.a.O.) mit der Begründung entgegentritt, dass zum einen im Rahmen von § 34 Abs. 3 BauGB auf die konkreten Auswirkungen des Vorhabens abzustellen sei und zum anderen geltend macht, das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung die Kriterien benannt, wie die Auswirkungen von Einzelhandelsbetrieben auf zentrale Versorgungsbereiche zu beurteilen sind, ohne dabei auf das Regelungssystem des § 11 Abs. 3 BauNVO zurückzugreifen (vgl. S. 3 des Schriftsatzes vom 24. April 2008, Bl. 64 der Gerichtsakten), vermag dies nicht zu überzeugen.

    Dieses Indiz wird ferner durch einen Vergleich der Verkaufsflächen bestätigt, der auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2007, a.a.O.) zur Quantifizierung eines erwarteten Kaufkraftabflusses herangezogen werden kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2006 - 7 A 964/05

    Ausweisung "für nicht citytypische Sortimente" unwirksam

    Auszug aus VG Mainz, 02.09.2008 - 3 K 929/07
    Diese Funktion besteht darin, die Versorgung des Gemeindegebiets oder eines Teilbereichs umfassend oder eingeschränkt mit einem auf den Einzugsbereich abgestimmten Spektrum an Waren des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs funktionsgerecht sicherzustellen (vgl. OVG NW, Urteile vom 11. Dezember 2006, NVwZ 2007, 727, 730, und vom 13. Juni 2007 - 10 A 2439/06 -, juris [Rdnr. 47]).

    Mit dem Begriff der "schädlichen Auswirkungen" will der Gesetzgeber diejenigen Auswirkungen erfassen, die auf den betreffenden Versorgungsbereich negativ einwirken, was namentlich dann der Fall sein soll, wenn sie seine Funktionsfähigkeit beachtlich beeinträchtigen (vgl. OVG NW, Urteil v. 11. Dezember 2006, a.a.O. S. 732).

    Hinzu kommt, dass das Bundesverwaltungsgericht mit keinem Wort zu erkennen gegeben hat, dass der Kriterienkatalog, den das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem dem Revisionsurteil vom 11. Oktober 2007 zugrunde liegenden Urteil vom 11. Dezember 2006 (a.a.O.) aufgestellt hat, und auf den es Bezug nimmt, abschließenden Charakter hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 7 A 1392/07

    Unterschied zwischen Discountern und Vollsortimentern?

    Auszug aus VG Mainz, 02.09.2008 - 3 K 929/07
    Dies würde jedoch einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, wie sie der Gesetzgeber gerade auch durch § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. a) BauGB definiert, und damit dem Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB, der mit dem Schutz zentraler Versorgungsbereiche gerade auch den Schutz einer verbrauchernahen (Grund-)versorgung umfasst (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2008 - 7 A 1392/07 -, juris [Rdnr. 65], s. auch BT-DrS 16/2496, S. 10) zuwiderlaufen.

    Für schädliche Auswirkungen spricht auch ein weiteres, von der Rechtsprechung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2008, a.a.O. Rdnr. 100) entwickeltes Kriterium.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - 10 A 3914/04

    Festsetzung von absoluter Verkaufsflächenobergrenze

    Auszug aus VG Mainz, 02.09.2008 - 3 K 929/07
    Dem Gesetzgeber kam es mit der Einfügung des Absatzes 3 in § 34 BauGB maßgeblich darauf an, bei Zulassungsentscheidungen nach § 34 BauGB über die nähere Umgebung hinausgehende Fernwirkungen namentlich im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO zu berücksichtigen; um die Gewährung von Schutz vor Konkurrenz geht es dagegen nicht (vgl. OVG NW, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 10 A 3914/04 -, juris [Rdnr. 71]).

    Denn die Vorschrift lässt sich nach ihrer Zielsetzung auch solchen Vorhaben entgegen halten, die ein noch vorhandenes städtebaulich vertretbares Gleichgewicht unterschiedlicher Einzelhandelsangebote durch die Verstärkung des nicht integrierten Standortes zerstört (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 2007, a.a.O. Rdnr. 75).

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus VG Mainz, 02.09.2008 - 3 K 929/07
    Ebenso wie bei einer Nutzungsänderung die bauliche Anlage in ihrer etwa geänderten Funktion als Einheit zu prüfen ist, muss bei der Änderung einer baulichen Anlage das Gesamtvorhaben in seiner durch die Erweiterung geänderten Gestalt geprüft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 -, NVwZ 1994, 294, 295).
  • BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05

    Einzelhandelsbetrieb, großflächiger -; Erweiterung; Änderung; Vorhaben;

    Auszug aus VG Mainz, 02.09.2008 - 3 K 929/07
    Dementsprechend stellt die Rechtsprechung auch bei der Frage, ob von der Erweiterung eines Einzelhandelsbetriebs Auswirkungen i.S. von § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO ausgehen, auf das Vorhaben in seiner Gesamtheit ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2005 - 4 B 72.05 -, NVwZ 2006, 340; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Juli 2004 - 5 S 1205/03 -, juris [Rdnr. 23]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2004 - 5 S 1205/03

    Großflächigkeit eines Einzelhandels auch nach Erweiterung

    Auszug aus VG Mainz, 02.09.2008 - 3 K 929/07
    Dementsprechend stellt die Rechtsprechung auch bei der Frage, ob von der Erweiterung eines Einzelhandelsbetriebs Auswirkungen i.S. von § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO ausgehen, auf das Vorhaben in seiner Gesamtheit ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2005 - 4 B 72.05 -, NVwZ 2006, 340; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Juli 2004 - 5 S 1205/03 -, juris [Rdnr. 23]).
  • VG Düsseldorf, 19.04.2007 - 9 K 6272/06

    Verwaltungsgericht lehnt Klagen auf Erweiterung von zwei Lebensmittelmärkten in

    Auszug aus VG Mainz, 02.09.2008 - 3 K 929/07
    Zunächst ist festzuhalten, dass vorliegend entgegen der Auffassung der Klägerin mit Vorhaben i.S. von § 34 Abs. 3 BauGB das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt und nicht nur die Erweiterungsfläche gemeint ist (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2007 - 9 K 6272/06 -, juris [Rdnr. 45]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1993 - 1 L 105/92

    Fremdkörper; Fabrikgebäude

    Auszug aus VG Mainz, 02.09.2008 - 3 K 929/07
    Insoweit gilt es zum einen zu berücksichtigen, dass der bereits vorhandene Lebensmitteldiscountmarkt der Klägerin als die Umgebung prägendes Vorhaben bei der Frage des Einfügens Berücksichtigung finden muss (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. November 1992 - 1 L 105/92 -, juris [Rdnr. 34]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 A 10351/07

    Festlegung eines zentralen Versorgungsbereichs i.S.v. § 34 Abs 3 BauGB durch ein

    Auszug aus VG Mainz, 02.09.2008 - 3 K 929/07
    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben grundsätzlich auch auf die Wertungen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Vorschrift des § 11 Abs. 3 BauNVO zurückgegriffen werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05. November 2007 - 1 A 10351/07.OVG - Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O § 34 Rdnr 86 b).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 10 A 2439/06

    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 BauGB auf und Sachverhaltsermittlung bei nicht

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