Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 29.04.2004 - 3 K 953/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Baugenehmigung für ein türkisches Konsulat und Nachbarschutz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- VG Karlsruhe (Pressemitteilung)
Anwohnerin unterliegt vor Verwaltungsgericht
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 29.04.2004 - 3 K 953/04
- VG Karlsruhe, 10.05.2004 - 3 K 953/04
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.2004 - 5 S 1263/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Berlin, 20.05.1999 - 13 A 245.98
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.04.2004 - 3 K 953/04
Anderen Gefahren und Beeinträchtigungen, die unabhängig von einem konkreten Bauvorhaben und vor allem unabhängig von einem bestimmten Baugebiet jederzeit und überall eintreten können, kann nicht mit Mitteln des Baurechts, sondern nur im jeweiligen Einzelfall mit denen des Polizei- und Ordnungsrechts begegnet werden (so auch: VG Berlin, Urt. v. 20.05.1999 - 13 A 245/98 -, LKV 1999, 412).Solche von Dritten veranlassten Gefahren sind aber keine bodenrechtlich relevanten Folgewirkungen (so auch VG Berlin, Urt. v. 20.05.1999, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 2014/99
Nachbarschutz - Grenzbebauung
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.04.2004 - 3 K 953/04
Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus den §§ 13 Abs. 1, 20 Abs. 3 GKG (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.10.1999 - 5 S 2014/99 -; Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i.d.F. vom Januar 1996, Ziff. 2 7.6.1). - VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95
Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.04.2004 - 3 K 953/04
Es entspricht der Billigkeit, die der notwendig beigeladenen Bauherrin entstandenen außergerichtlichen Kosten dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.07.1996 - 3 S 2895/95 -).
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05
Nachbarschutz bei Furcht vor terroristischen Anschlägen auf Nachbargrundstücke, …
Mit Beschluss vom 29.04.2004 - 3 K 953/04 - lehnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Antrag eines Mitglieds der Eigentümergemeinschaft auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Baugenehmigung vom 27.01.2004 eingelegten Widerspruchs ab. - VG Karlsruhe, 25.07.2005 - 3 K 3540/04
Verwaltungsgericht weist Klagen der Anwohner gegen Baugenehmigung für neues …
Mit Beschluss vom 29.04.2004 - 3 K 953/04 - lehnte die Kammer den Antrag der Klägerin zu 1 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruches gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung unter anderem mit der Begründung ab, dass bei der Bewertung von Gefahren und Beeinträchtigungen nachbarlicher Interessen im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 31 Abs. 1 BauGB nur solche Störungen berücksichtigt werden könnten, die typischerweise bei der bestimmungsgemäßen Nutzung des Vorhabens auftreten würden und von bodenrechtlicher Relevanz seien.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze und auf die Akte der Beklagten sowie die Widerspruchsakte des Regierungspräsidiums Karlsruhe und die Akten des Eilverfahrens 3 K 953/04 verwiesen.
Dass und warum die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Betriebsgebäudes in ein türkisches Konsulat mit drei Betriebswohnungen auf dem Grundstück FIst.Nr. 12028/1, XXX in Karlsruhe die Kläger nicht in ihren Rechten verletzt, haben die Kammer in ihrem Beschluss vom 29.04.2004 - 3 K 953/04 - und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss v. 22.06.2004 - 5 S 1263/04 - ausführlich dargelegt.
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.2004 - 5 S 1263/04
Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in ein türkisches Konsulat - Nachbarschutz
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. April 2004 - 3 K 953/04 - wird zurückgewiesen.
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VG Karlsruhe, 10.05.2004 - 3 K 953/04 |
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 29.04.2004 - 3 K 953/04
- VG Karlsruhe, 10.05.2004 - 3 K 953/04
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.2004 - 5 S 1263/04