Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 10.12.2010

Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 11.03.2011 - 3 K 96/10   

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VG Chemnitz, 11.03.2011 - 3 K 96/10 (https://dejure.org/2011,36997)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 11.03.2011 - 3 K 96/10 (https://dejure.org/2011,36997)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 11. März 2011 - 3 K 96/10 (https://dejure.org/2011,36997)
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 10.12.2010 - 3 K 96/10   

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https://dejure.org/2010,35309
FG Hamburg, 10.12.2010 - 3 K 96/10 (https://dejure.org/2010,35309)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2010 - 3 K 96/10 (https://dejure.org/2010,35309)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - 3 K 96/10 (https://dejure.org/2010,35309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Finanzgerichtsordnung: Nach Urteil keine Verfahrensaussetzung/keine Rubrumsberichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 74; FGO § 107
    Nach Urteil keine Verfahrensaussetzung / keine Rubrumsberichtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nach Urteil keine Verfahrensaussetzung / keine Rubrumsberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines nach Urteilsverkündung gestellten Antrages auf Aussetzung des Klageverfahrens; Berichtigung einer Anschrift im Aktivrubrum des Urteils bei einer erst nach dem Urteil mitgeteilten Anschriftenänderung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09

    Angebliche Falschbezeichnung des Verurteilten; Urteilsberichtigung (Rubrum;

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2010 - 3 K 96/10
    Diese wäre gemäß § 107 FGO nur bei einer offenbare Unrichtigkeit möglich, die für die Prozessbeteiligten aus der Urteilsurkunde oder aus anderen Verfahrensvorgängen offenkundig gewesen sein müsste (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- vom 10. September 2010 2 BvR 2242/09, Juris), wie bei einer Abweichung vom Aktivrubrum der Klageschrift (vgl. Verwaltungsgericht --VG-- Bremen vom 31. Mai 2010 S 4 E 230/10, Juris).
  • OVG Hamburg, 14.10.1999 - 3 Bf 196/98
    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2010 - 3 K 96/10
    Keine offenbare Unrichtigkeit liegt vor, wenn das Gericht - wie hier - erst nach seiner Entscheidung von der Anschriftenänderung eines Beteiligten erfährt (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht --OVG-- vom 14. Oktober 1999 3 Bf 196/98, Hamburgisches Justiz- und Verwaltungsblatt --HmbJVBl-- 2000, 33).
  • VG Bremen, 31.05.2010 - S 4 E 230/10
    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2010 - 3 K 96/10
    Diese wäre gemäß § 107 FGO nur bei einer offenbare Unrichtigkeit möglich, die für die Prozessbeteiligten aus der Urteilsurkunde oder aus anderen Verfahrensvorgängen offenkundig gewesen sein müsste (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- vom 10. September 2010 2 BvR 2242/09, Juris), wie bei einer Abweichung vom Aktivrubrum der Klageschrift (vgl. Verwaltungsgericht --VG-- Bremen vom 31. Mai 2010 S 4 E 230/10, Juris).
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