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   FG Thüringen, 01.12.2009 - 3 K 965/08   

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FG Thüringen, 01.12.2009 - 3 K 965/08 (https://dejure.org/2009,28474)
FG Thüringen, Entscheidung vom 01.12.2009 - 3 K 965/08 (https://dejure.org/2009,28474)
FG Thüringen, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 3 K 965/08 (https://dejure.org/2009,28474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Verlusten aus Gewerbebetrieb i.R.d. Berechnung von nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2
    Steuerbegünstigung einer Abfindungszahlung; keine Kürzung um gewerbliche Verluste

  • rechtsportal.de

    EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2
    Steuerbegünstigung einer Abfindungszahlung; keine Kürzung um gewerbliche Verluste

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbegünstigung einer Abfindungszahlung - keine Kürzung um gewerbliche Verluste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1789
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.08.2003 - XI R 27/03

    Verlustverrechnung mit außerordentlichen Einkünften

    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2009 - 3 K 965/08
    Der sachliche Umfang der außerordentlichen Einkünfte, die in § 34 Abs. 2 EStG i.V.m. den darin aufgeführten Normen definiert werden, ist für sich gesondert entsprechend den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 4 bis 7k EStG bzw. §§ 8 bis 9a EStG zu ermitteln (BFH, Urteil vom 13.08.2003, XI R 27/03).

    Um eine weitestgehende Wirkung zu erzielen, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH, Urteil vom 13.08.2003 XI R 27/03 zu § 2 Abs. 3 EStG a.F.) bei den der ermäßigten Besteuerung des § 34 EStG unterliegenden außerordentlichen Einkünften z. B. ein Verlustausgleich in der Regel nicht vorzunehmen, solange hierfür tariflich voll zu besteuernde Einkünfte zur Verfügung stehen.

  • BFH, 27.01.2010 - IX R 31/09

    Maßstäbe für die Zusammenballung von Einkünften nach § 34 EStG

    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2009 - 3 K 965/08
    Der Senat lässt die Revision schon im Hinblick auf das anhängige Verfahren IX R 31/09 zu.
  • BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S

    Steuervergünstigung für eine Entschädigung - Entschädigung, die an die Stelle

    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2009 - 3 K 965/08
    Bereits im Urteil vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S (BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72) wird im einzelnen dargelegt, dass eine Tarifermäßigung nach § 34 EStG nur gerechtfertigt ist, wenn die Besteuerung der Entschädigung ungünstiger wäre als die Besteuerung der entgehenden Einnahmen, an deren Stelle sie tritt.
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 63/97

    Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei außerordentlichen Einkünften

    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2009 - 3 K 965/08
    Die nach § 34 EStG begünstigten Einkünfte stellen innerhalb der Summe der Einkünfte bzw. der jeweiligen Einkunftsart eine "besondere Abteilung" dar (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 29. Juli 1966 IV 299/65, BFHE 86, 486, BStBl II 1966, 544; vom 29. Oktober 1998 XI R 63/97, BFHE 188, 143, BStBl II 1999, 588; vom 26.01.1995 IV R 23/93).
  • BFH, 04.03.1998 - XI R 46/97

    Tarifbegünstigung von Abfindungen

    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2009 - 3 K 965/08
    Zur Beurteilung von Einkünften als außerordentlich kommt es auf die gesamten Bezüge an, die dem Steuerpflichtigen im Steuerjahr zufließen, also nicht nur auf den Entschädigungsbetrag (so BFH, Urteil vom 04.03.1998, XI R 46/97).
  • BFH, 29.07.1966 - IV 299/65
    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2009 - 3 K 965/08
    Die nach § 34 EStG begünstigten Einkünfte stellen innerhalb der Summe der Einkünfte bzw. der jeweiligen Einkunftsart eine "besondere Abteilung" dar (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 29. Juli 1966 IV 299/65, BFHE 86, 486, BStBl II 1966, 544; vom 29. Oktober 1998 XI R 63/97, BFHE 188, 143, BStBl II 1999, 588; vom 26.01.1995 IV R 23/93).
  • FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 257/06

    Abfindung als außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 des Einkommensteuergesetzes

    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2009 - 3 K 965/08
    Für etwa durch Tantiemezahlungen stark schwankende Einkünfte und demzufolge eine Bildung von Durchschnittswerten (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.2.2009 15 K 257/06, Rev. anhängig IX 31/09) gibt es im Streitfall keinen Anhaltspunkt.
  • BFH, 26.01.1995 - IV R 23/93

    Bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten ist von

    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2009 - 3 K 965/08
    Die nach § 34 EStG begünstigten Einkünfte stellen innerhalb der Summe der Einkünfte bzw. der jeweiligen Einkunftsart eine "besondere Abteilung" dar (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 29. Juli 1966 IV 299/65, BFHE 86, 486, BStBl II 1966, 544; vom 29. Oktober 1998 XI R 63/97, BFHE 188, 143, BStBl II 1999, 588; vom 26.01.1995 IV R 23/93).
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2009 - 3 K 965/08
    Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG bezweckt, die Härten auszugleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung der Entschädigung ergeben (vgl. BFH/NV 1993, 23).
  • FG Niedersachsen, 12.11.2013 - 13 K 199/13

    Einkommensteuerrechtliche Zusammenballung von Einkünften durch eine Abfindung

    ddd) Eine solche Sichtweise ergibt sich auch aus dem Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 1. Dezember 2009 (3 K 965/08, EFG 2010, 1789).

    Nach dem neuen BMF-Schreiben vom 1. November 2013 (IV C 4 - S 2290/13/10002) werden die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Lohnersatzleistungen ebenfalls in die Vergleichsberechnung einbezogen (Tz. 11 Satz 11 und Beispiel 2 bis 4; vgl. auch das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 1. Dezember 2009 3 K 965/08, EFG 2010, 1789).

  • BFH, 09.03.2011 - IX R 9/10

    Beitritts-Aufforderung BMF: außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung,

    Das Finanzgericht gab der Klage statt (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1789).
  • FG Niedersachsen, 20.03.2014 - 1 K 130/13

    Durchführung der Vergleichsberechnung ohne steuerfreie Lohnersatzleistungen;

    Zur Begründung wird angeführt, das Arbeitslosengeld substituiere die entgangenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (vgl. Urteil des Thüringer Finanzgerichtes vom 1. Dezember 2009 3 K 965/08, EFG 2010, 1789) und diese steuerfreien Bezüge gemäß § 32 b Abs. 1 Nr. 1 a EStG unterlägen dem Progressionsvorbehalt, führten also zu einer Erhöhung des Steuersatzes (vgl. Urteil des Finanzgerichtes Köln vom 15. März 2005 15 K 4753/04, EFG 2005, 962; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 5. August 2010 4 K 41/08, juris und Urteil des Sächsischen Finanzgerichtes vom 24. April 2013 1 K 1836/09, EFG 2013, 1922).
  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 1836/09

    Ermäßigte Besteuerung einer Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Grund für die Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes ist, dass es die entgangenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit substituiert (Urteil des Thüringer FG - 3 K 965/08, EFG 2010, 1789 Rz. 19) bzw. dass der Bezug des Arbeitslosengeldes zu einer Erhöhung des Steuersatzes durch den Progressionsvorbehalt führt (Urteil des FG Köln vom 15. März 2005 - 15 K 4753/04, EFG 2005, 962; Horn in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 34 Rz. 54; Seitz, DStR 1998, 1377 [1378]).
  • VG Mainz, 02.05.2012 - 3 K 1526/11

    Privilegierung des Altenteilerhauses im Außenbereich - Widerspruch zu den

    Voraussetzung ist jedoch, dass ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang mit der land- oder forstwirtschaftlichen Hofstelle besteht (vgl. Urteil der Kammer vom 1. April 2009 - 3 K 965/08.MZ [m.w.N.]) und es dem notwendigen Generationenwechsel zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, a.a.O. S. 183 = juris [Rdnr. 10]).
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