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   LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08   

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https://dejure.org/2011,1883
LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08 (https://dejure.org/2011,1883)
LG Augsburg, Entscheidung vom 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08 (https://dejure.org/2011,1883)
LG Augsburg, Entscheidung vom 01. April 2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08 (https://dejure.org/2011,1883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Nochmals: Augsburger Puppenkiste… Schlusspunkt (?) im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg

  • lto.de (Pressebericht, 02.04.2011)

    Anwalt freigesprochen: Kein "Hau den Lucas" in Augsburg

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 01.04.2011)

    Prozess gegen TV-Anwalt Lucas: Fehler nicht absichtlich begangen

  • spiegel.de (Pressebericht, 01.04.2011)

    Streit um Absprache: Gericht spricht angeklagten Anwalt frei

  • lto.de (Pressemeldung, 01.04.2011)

    Stephan Lucas freigesprochen

  • strafrecht-online.de PDF (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Augsburger Puppenkiste

  • augsburger-allgemeine.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.02.2011)

    Zeugin entlastet TV-Anwalt Lucas

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ein generöses Angebot (DER SPIEGEL 10/2011; 05.03.2011)

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.02.2009)

    Streit um angeblichen Deal: Ein Rechtsanwalt auf der Anklagebank

  • augsburger-allgemeine.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.01.2009)

    TV-Staatsanwalt muss vor Gericht

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.03.2011)

    Anwalt droht Urteil wegen Strafvereitelung

Besprechungen u.ä. (4)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsanmerkung)

    Der Fall Lucas, der zu einem Fall Junggeburth wurde

  • tobiasrudolph.de (Entscheidungsbesprechung)

    Können Richter irren? Strafprozess gegen einen Verteidiger bei "Aussage gegen Aussage"

  • sueddeutsche.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.03.2011)

    Streit um TV-Staatsanwalt: "Ich hoffe, es gibt noch Richter in Augsburg"

  • strafverteidigertag.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Abschied von der Wahrheitssuche (RA Dr. Klaus Malek)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Stephan Lucas

Sonstiges (5)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08
    Die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung nimmt für zulässiges Verteidigerhandeln einen Tatbestandsausschluss an (sog. Tatbestandslösung , vgl. BGHSt 46, 53, 54f.; OLG Düsseldorf, NJW 1991, 996).

    Verteidigerhandlungen sind unter dem Gesichtspunkt der Strafvereitelung in erster Linie danach zu beurteilen, ob sie mit dem prozessualen Recht, auf welches die Vorschrift des § 258 StGB sachgedanklich verweist, vereinbar sind und darüber hinaus, ob sie den Maßgaben eines am Rechtsstaatsgedanken orientierten Verfahren entsprechen (BGH NStZ 2001, 145, 146; OLG Frankfurt, NStZ 1981, 144, 145; MünchKomm-StGB, Cramer § 258 Rn. 10).

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1990 - 1 Ws 1096/90
    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08
    Um eine effektive Verteidigung des Mandanten zu gewährleisten, hat in dem Konflikt zwischen der Stellung des Verteidigers als Organ der Rechtspflege einerseits und als Beistand für den Mandanten andererseits im Zweifel die Beistandsfunktion den Vorrang (OLG Düsseldorf, NJW 1991, 996; OLG Frankfurt, NStZ 1981, 144, 145).

    Die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung nimmt für zulässiges Verteidigerhandeln einen Tatbestandsausschluss an (sog. Tatbestandslösung , vgl. BGHSt 46, 53, 54f.; OLG Düsseldorf, NJW 1991, 996).

  • BGH, 15.04.2008 - 1 StR 104/08

    Missbräuchliches Verteidigerverhalten (Aufgabe der Verteidigung; falscher

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08
    In diesem Fall kommt es für die Strafbarkeit des Verteidigerverhaltens nicht darauf an, ob der Bundesgerichtshof oder ein Oberlandesgericht seinen Vortrag beanstandet oder gar "mit Befremden zur Kenntnis nimmt" (BGH 1 StR 104/08).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08
    Mit Rücksicht auf die Aufgabe und Verpflichtung des Strafverteidigers, die Rechte seines Mandanten umfassend wahrzunehmen, ist daher in der Regel davon auszugehen, dass das Verhalten der Verteidigung der sachgerechten Wahrnehmung der Beschuldigteninteressen dienen soll (MünchKomm-StGB, Cramer, § 258 Rn. 40, BGHSt 38, 345, 350 f.).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99

    Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08
    Der Verteidiger als Organ der Rechtspflege (BGHSt 46, 36, 43) wird einerseits im öffentlichen Interesse daran, dass der Strafprozess seine Ziele erreicht, tätig, anderseits darf und soll er parteiisch zugunsten seines Mandanten handeln, um diesem eine effektive Strafverteidigung zu ermöglichen.
  • BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58

    Befugnis eines Verteidigers ohne Vertretungsvollmacht zur Stellung eines Antrags

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08
    Er beinhaltet die Aufgabe der Verteidigung, dem Mandanten im Strafprozess beizustehen, die Rechte allseitig zu wahren und zur Beachtung aller ihm günstigen tatsächlichen und rechtlichen Umstände beizutragen (MünchKomm-StGB, Cramer § 258 Rn. 10; BGHSt 12, 367, 369).
  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93

    Bindungswirkung von Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung -

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08
    Die Kammer hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt, dass der wahre Inhalt einer Absprache außerhalb verfahrensförmigen Geschehens nicht zweifelsfrei feststellbar ist, wenn die beiden einzigen Teilnehmer an dieser Absprache unter Berufung auf "Standesrecht" einerseits und "Dienstpflicht" andererseits hierzu miteinander unvereinbare Angaben machen (BGH 1 StR 662/93).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

    Auszug aus LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08
    - Soweit die Rechtsanwälte Dr. W... und Prof. Dr. Z... von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben, waren ihre Angaben gegenüber dem Verteidiger RA W... nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unverwertbar (BGH Urteil v. 10.02.2000 - 4 StR 616/99), da der Verteidiger bei einer solchen Anhörung einseitig die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen hat, während die Strafverfolgungsorgane nach § 160 Abs. 2 StPO sowohl die belastenden als auch die entlastenden Umstände zu ermitteln haben.
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