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   OVG Thüringen, 30.11.2006 - 3 KO 165/06   

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https://dejure.org/2006,18376
OVG Thüringen, 30.11.2006 - 3 KO 165/06 (https://dejure.org/2006,18376)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 30.11.2006 - 3 KO 165/06 (https://dejure.org/2006,18376)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 30. November 2006 - 3 KO 165/06 (https://dejure.org/2006,18376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 80 Abs 1; ThürVerf Art 84 Abs 1; ThürAltPflG-1.ÄndG § 25 idFv 07.07.1999; ThürAltPflAusbVVO § 3 Abs 4 idFv 16.12.1999
    Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften; Altenpflege; Ausbildungsvergütung; Umlage; Altenpflege-Ausbildungsvergütungsumlage; Verordnungsermächtigung; Ermessens- und Gestaltungsspielraum (des Verordnungsgebers)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Heranziehung einer ambulanten Einrichtung zur Umlage für die Finanzierung der Ausbildungskosten in der Altenpflege; Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers

  • Judicialis

    GG Art. 80 Abs. 1; ; ThürVerf Art 84 Abs. 1; ; ThürAltPflG-1.ÄndG § 25 i.d.F.v. 07.07.1999; ; ThürAltPflAusbVVO § 3 Abs. 4 i.d.F.v. 16.12.1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.11.2006 - 3 KO 165/06
    Mit dieser Bezeichnung der Berechnungsgrundlagen hat der Gesetzgeber klargestellt, dass einerseits die landesweit anfallenden und nach Absatz 1 zu erstattenden Aufwendungen in voller Höhe bei der Umlageerhebung einzustellen und auf die umlagepflichtigen Einrichtungen umzulegen sind und dass andererseits bei der Umlageerhebung auf das Kriterium der von den Einrichtungen betreuten (bzw. in Heimen lebenden) Personen abzuheben ist; dadurch werden andere denkbare und in der Praxis gebräuchliche (bzw. gebräuchlich gewesene) Kriterien bei der Bemessung von Umlagen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege ausgeschlossen, etwa die Anzahl des in den Einrichtungen beschäftigten Pflegepersonals (vgl. dazu nur die in der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Altenpflegeausbildungsumlage, nämlich dessen Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u. a. - [Juris, s. dort Rdn. 16 u. 38], genannten Bestimmungen des nordrhein-westfälischen und des niedersächsischen Rechts: "entsprechend der Zahl der Vollzeitstellen" [Juris, Rdn. 16], "Den Umlagemaßstab bildet der Bestand an Pflegepersonal" [Juris, Rdn. 38]) - ausgeschlossen.
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.11.2006 - 3 KO 165/06
    Nur so wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auch im Verhältnis zum Verordnunggeber gewahrt" (BVerfG, Urteil vom 13. Dezember 1961 - 1 BvR 1137/59, 1 BvR 278/60 -, BVerfGE 13, 248, Juris [s. dort Rdn. 23]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 1 BvR 216/75, 1 BvR 217/75 -, BVerfGE 46, 120, Juris [s. dort Rdn. 72]).
  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.11.2006 - 3 KO 165/06
    Nur so wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auch im Verhältnis zum Verordnunggeber gewahrt" (BVerfG, Urteil vom 13. Dezember 1961 - 1 BvR 1137/59, 1 BvR 278/60 -, BVerfGE 13, 248, Juris [s. dort Rdn. 23]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 1 BvR 216/75, 1 BvR 217/75 -, BVerfGE 46, 120, Juris [s. dort Rdn. 72]).
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 216/75
    Auszug aus OVG Thüringen, 30.11.2006 - 3 KO 165/06
    Nur so wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auch im Verhältnis zum Verordnunggeber gewahrt" (BVerfG, Urteil vom 13. Dezember 1961 - 1 BvR 1137/59, 1 BvR 278/60 -, BVerfGE 13, 248, Juris [s. dort Rdn. 23]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 1 BvR 216/75, 1 BvR 217/75 -, BVerfGE 46, 120, Juris [s. dort Rdn. 72]).
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