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   OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - VI-3 Kart 101/09 (V)   

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https://dejure.org/2013,24673
OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - VI-3 Kart 101/09 (V) (https://dejure.org/2013,24673)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2013 - VI-3 Kart 101/09 (V) (https://dejure.org/2013,24673)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - VI-3 Kart 101/09 (V) (https://dejure.org/2013,24673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Besonderheit der Versorgungsaufgaben i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARegV § 15 Abs. 1 S. 1
    Begriff der Besonderheiten der Versorgungsaufgabe im Sinne von § 15 Abs. 1 S. 1 ARegV; Mehrkosten durch den bereits erfolgten und noch erforderlichen Austausch von Graugussleitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2012 - EnVR 88/10

    SWM Infrastruktur GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - 3 Kart 101/09
    Den sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 2012, EnVR 88/10, ergebenden Vorgaben zum Nachweis derjenigen Mehrkosten, die gerade dadurch entstehen, dass die Anzahl der Messstellen pro Ausspeisepunkt über dem Durchschnitt liegt, genügt der Netzbetreiber, indem er bei den Kosten für Messstellenbetrieb und Messung mengenabhängige (variable) und mengen-unabhängige (fixe) Kosten unterscheidet und die Mehrkosten ausschließlich auf der Basis der mengenabhängigen Kosten unter Zugrundelegung des konkreten Mengengerüstes berechnet.

    Dies sind nicht nur die in § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 3 ARegV ausdrücklich aufgeführten Parameter, sondern auch alle anderen Rahmenbedingungen, mit denen sich der Netzbetreiber beim Betrieb des Netzes konfrontiert sieht und auf die er keinen unmittelbaren Einfluss hat (vgl. BGH, Beschl. v. 09.12.2012, EnVR 88/10, Rz. 59).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine über dem Durchschnitt der Netzbetreiber liegende Anzahl von Zählpunkten eine nach § 15 Abs. 1 S 1 ARegV relevante Besonderheit darstellt (vgl. BGH, Beschl. v. 09.10.2012, EnVR 88/10, Rz. 73).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 182/09

    Feststellung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenzen eines Netzbetreibers im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - 3 Kart 101/09
    Wie der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 21. Juli 2010 ( VI-3 Kart 182/09 (V), S. 14 ff.), vom 15. Dezember 2010 (VI-3 Kart 204/09 (V), S. 31 f.) und in den Verfahren VI-3 Kart 132/09 (V), VI-3 Kart 178/09 (V), VI-3 Kart 115/09 (V) ausgeführt hat, muss eine Berechnung des bereinigten Effizienzwerts ohne die - nachzuweisenden - Mehrkosten ermöglicht werden.
  • BGH, 09.10.2012 - EnVR 86/10

    Festlegung der Erlösobergrenzen für ein Elektrizitätsverteilernetz: Bestimmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - 3 Kart 101/09
    Diese Vorgaben hat die Betroffene durch die ihr bisheriges Vorbringen ergänzenden Ausführungen in ihrem Schriftsatz vom 3. Mai 2013, deren Berücksichtigung im Beschwerdeverfahren zulässig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 09.10.2012, EnVR 86/10; Rz. 30) methodisch korrekt sowie rechnerisch plausibel umgesetzt und Mehrkosten in Höhe von .
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 3 Kart 204/09

    Genehmigung von Höchstnetzentgelte für ein Stromverteilernetz durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - 3 Kart 101/09
    Wie der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 21. Juli 2010 ( VI-3 Kart 182/09 (V), S. 14 ff.), vom 15. Dezember 2010 (VI-3 Kart 204/09 (V), S. 31 f.) und in den Verfahren VI-3 Kart 132/09 (V), VI-3 Kart 178/09 (V), VI-3 Kart 115/09 (V) ausgeführt hat, muss eine Berechnung des bereinigten Effizienzwerts ohne die - nachzuweisenden - Mehrkosten ermöglicht werden.
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 3 Kart 269/07

    Maßgebliche Preisindizes bei der Ermittlung der Tagesneuwerte nach § 6 Abs. 3

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - 3 Kart 101/09
    Die in der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 17. Oktober 2007 gebildeten Indexreihen seien aus den in dem Beschwerdeverfahren VI-3 Kart 269/07 im Einzelnen dargestellten Erwägungen rechtswidrig und sachfremd.
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2016 - 3 Kart 174/14

    Voraussetzungen der Genehmigung des Netzanschlusses eines Gaskraftwerks durch

    Es entspricht der höchstrichterlich bestätigten Rechtsprechung des Senats, dass nach Eintritt der Bestandskraft die Entscheidungen der Bundesnetzagentur einer gerichtlichen Kontrolle entzogen sind (vgl. Senat, Beschl. v. 20.02.2013, VI-3 Kart 123/12; 17.07.2013, VI-3 Kart 101/09), so dass bei der Rechtmäßigkeitskontrolle einer Entscheidung der Bundesnetzagentur, eine bestandskräftige Festlegung anzuwenden, die Rechtmäßigkeit dieser Festlegung nicht zu überprüfen ist.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 16.12.2014 (EnVR 54/13) die Entscheidung des Senats vom 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09) bestätigt, wonach die dortige Beschwerdeführerin sich zur Begründung der Rechtswidrigkeit der Festlegung der Erlösobergrenzen nicht auf die Rechtswidrigkeit der Festlegung zur Ermittlung der Tagesneuwerte berufen konnte, weil sie ihre Beschwerde gegen die letztgenannte Festlegung zurückgenommen hatte und diese ihr gegenüber in Bestandskraft erwachsen war.

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09

    Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Zählpunkten bei der

    Die in dem Beschluss des Bundesrats dargestellten Auslegungsgrundsätze können allenfalls in der zweiten Regulierungsperiode relevant werden (vgl. Senat, Beschl. v. 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) und 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09).

    Vielmehr hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) und 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09) darauf abgestellt, dass eine Vermutung des Inhalts, wonach Synergie-Effekte bei den Kosten für Messung und Ablesung zwingend auftreten, nicht bestehe und es insbesondere abgelehnt, derartige Synergieeffekte pauschal auf die Annahme zu stützen, dass die Zählerablesung in Sammelterminen geschehe.

    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) und 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09) ausgeführt hat, eine Ablesung durch "Sammeltermine" entspreche nicht den üblichen tatsächlichen Verhältnissen entspreche, folgt daraus nicht, dass derartige Sammeltermine nicht im Einzelfall durchgeführt werden und zu Kostensenkungen führen können.

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2017 - 3 Kart 16/16

    Anwendung der Festlegung BK4-12/656 auf eine genehmigte Investitionsmaßnahme

    Es entspricht der höchstrichterlich bestätigten Rechtsprechung des Senats, dass nach Eintritt der Bestandskraft die Entscheidungen der Bundesnetzagentur einer gerichtlichen Kontrolle entzogen sind (vgl. Senat, Beschl. v. 20.02.2013, VI-3 Kart 123/12; 17.07.2013, VI-3 Kart 101/09), so dass bei der Rechtmäßigkeitskontrolle einer Entscheidung der Bundesnetzagentur, eine bestandskräftige Festlegung anzuwenden, die Rechtmäßigkeit dieser Festlegung nicht zu überprüfen ist.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 16.12.2014 (EnVR 54/13) die Entscheidung des Senats vom 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09) bestätigt, wonach die dortige Beschwerdeführerin sich zur Begründung der Rechtswidrigkeit der Festlegung der Erlösobergrenzen nicht auf die Rechtswidrigkeit der Festlegung zur Ermittlung der Tagesneuwerte berufen konnte, weil sie ihre Beschwerde gegen die letztgenannte Festlegung zurückgenommen hatte und diese ihr gegenüber in Bestandskraft erwachsen war.

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 11/14

    Anpassung der Erlösobergrenze des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass nach Eintritt der Bestandskraft die Entscheidungen der Bundesnetzagentur einer gerichtlichen Kontrolle entzogen sind (vgl. Senat, Beschl. v. 20.02.2013, VI-3 Kart 123/12; 17.07.2013, VI-3 Kart 101/09).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 3 Kart 92/09

    Berücksichtigung der Kosten für die Vorhaltung eines Netzpuffers durch ein

    Wie der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 17.07.2013, VI-3 Kart 101/09 (V), 21.07.2010, VI-3 Kart 182/09 (V), 15.12.2010, VI-3 Kart 204/09 (V) und den Verfahren VI-3 Kart 132/09 (V), VI-3 Kart 178/09 (V), VI-3 Kart 115/09 (V) ausgeführt hat, muss eine Berechnung des bereinigten Effizienzwerts ohne die - nachzuweisenden - Mehrkosten ermöglicht werden.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 49/09

    Berücksichtigung eines hohen Anteils an Transportleitungen und einer hohen Anzahl

    Entgegen der Ansicht der Betroffenen hat der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 17. Juli 2013 (VI-3 Kart 101/09 (V)) nicht den Durchschnittswert i.H.v. 1,2 Messstellen pro Ausspeisepunkt als zutreffend anerkannt.
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