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   OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16 (V)   

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https://dejure.org/2018,57144
OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16 (V) (https://dejure.org/2018,57144)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.01.2018 - 3 Kart 125/16 (V) (https://dejure.org/2018,57144)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 3 Kart 125/16 (V) (https://dejure.org/2018,57144)
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  • OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15

    Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen eines Verteilernetzbetreibers in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16
    Die Bundesnetzagentur verteidigt den angefochtenen Beschluss unter Heranziehung der Ausführungen in der Senatsentscheidung vom 26.04.2017, Az.: VI-3 Kart 215/15 (V), mit der der Senat eine analoge Anwendung des § 23 Abs. 7 ARegV auf Umstrukturierungsinvestitionen eines Verteilernetzbetreibers in die Höchstspannungsebene und die Umspannebene Hochspannung/Höchstspannung abgelehnt hat.

    Insoweit geht es der Beschwerdeführerin auch vorliegend - vergleichbar mit der vom Senat entschiedenen Fallgestaltung in dem Verfahren VI-3 Kart 215/15 (V) - um wirtschaftliche Erwägungen.

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16
    Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. dazu BGHZ 149, 165, 174; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 ff.; Canaris, Festschrift für Bydlinski, 2002, S. 47, 82 ff.) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zuletzt BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, ZIP 2003, 1204 unter II 2 b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140, 143; 110, 183, 193; 120, 239, 252; 135, 298, 300).

    Auch die Entscheidung des BGH vom 13.11.2001, Az.: X ZR 134/00, enthält keine zusätzlichen Argumente, die auf den vorliegenden Fall übertragen für eine analoge Anwendung des § 23 Abs. 7 ARegV auf die abgelehnte Teilinvestition in die Höchstspannungsebene und die Umspannebene Höchstspannung- Hochspannung sprächen.

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2016 - 3 Kart 174/14

    Voraussetzungen der Genehmigung des Netzanschlusses eines Gaskraftwerks durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16
    Die von der Beschwerdeführerin zitierte Entscheidung des dritten Kartellsenats vom 18.05.2016, Az. VI-3 Kart 174/14 (V), sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

    Die in der Entscheidung des Senats vom 18.05.2016, Az.: VI-3 Kart 174/14 (V) für eine Regelungslücke sprechenden Argumente sind auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • BGH, 17.12.2013 - EnVR 18/12

    Anreizregulierung im Bereich des Ausbaus eines Höchstspannungsnetzes:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16
    Unter den Begriff der Umstrukturierungsinvestition kann nach der Rechtsprechung des BGH jede Maßnahme subsumiert werden, mit der technische Parameter verändert werden, die für den Netzbetrieb erheblich sind (BGH, Beschluss v. 17.12.2013, Az.: EnVR 18/12, Rn. 14 (juris)).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung schließt sich diesen Begrifflichkeiten an und versteht unter dem Begriff der Höchstspannung ebenfalls eine Spannungsebene von 220 kV und mehr und unter dem der Hochspannung eine solche von 110 kV (BVerwG, Urteil vom 21.01.2016, Az.: 4 A 5/14; BGH, Beschluss vom 09.10.2012, EnVR 88/10).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16
    Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. dazu BGHZ 149, 165, 174; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 ff.; Canaris, Festschrift für Bydlinski, 2002, S. 47, 82 ff.) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zuletzt BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, ZIP 2003, 1204 unter II 2 b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140, 143; 110, 183, 193; 120, 239, 252; 135, 298, 300).
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 280/88

    Rechtsnatur einer Wiederverkaufsvereinbarung zwischen Leasinggeber und Lieferant

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16
    Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. dazu BGHZ 149, 165, 174; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 ff.; Canaris, Festschrift für Bydlinski, 2002, S. 47, 82 ff.) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zuletzt BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, ZIP 2003, 1204 unter II 2 b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140, 143; 110, 183, 193; 120, 239, 252; 135, 298, 300).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16
    Eine "Regelungslücke" muss sich aus einem unbeabsichtigten Abweichen des Gesetzgebers von seinem - dem konkreten Gesetzgebungsvorhaben zugrundeliegenden - Regelungsplan ergeben (BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 274/02 -, BGHZ 155, 380-392, Rn. 22).
  • BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96

    "Drahtbiegemaschine"; Inanspruchnahme der Priorität der früheren Anmeldung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16
    Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. dazu BGHZ 149, 165, 174; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 ff.; Canaris, Festschrift für Bydlinski, 2002, S. 47, 82 ff.) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zuletzt BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, ZIP 2003, 1204 unter II 2 b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140, 143; 110, 183, 193; 120, 239, 252; 135, 298, 300).
  • BGH, 09.10.2012 - EnVR 88/10

    SWM Infrastruktur GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung schließt sich diesen Begrifflichkeiten an und versteht unter dem Begriff der Höchstspannung ebenfalls eine Spannungsebene von 220 kV und mehr und unter dem der Hochspannung eine solche von 110 kV (BVerwG, Urteil vom 21.01.2016, Az.: 4 A 5/14; BGH, Beschluss vom 09.10.2012, EnVR 88/10).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

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