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   OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - VI-3 Kart 162/12 (V)   

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OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - VI-3 Kart 162/12 (V) (https://dejure.org/2016,8502)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2016 - VI-3 Kart 162/12 (V) (https://dejure.org/2016,8502)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - VI-3 Kart 162/12 (V) (https://dejure.org/2016,8502)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anpassung der Erlösobergrenze für den Betreiber eines Elektrizitätsverteilungsnetzes; Zulässigkeit der teilweise rückwirkenden Anpassung der individuellen Qualitätsvorgabe; Anforderungen an die Bestimmung des Qualitätselements

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Anpassung der Erlösobergrenze für den Betreiber eines Elektrizitätsverteilungsnetzes; Zulässigkeit der teilweise rückwirkenden Anpassung der individuellen Qualitätsvorgabe; Anforderungen an die Bestimmung des Qualitätselements

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Anpassung der Erlösobergrenze für den Betreiber eines Elektrizitätsverteilungsnetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2002 - 15 A 1031/01

    Aufhebung eines Kanalanschlussbeitragsbescheides durch Widerspruchsbescheid;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - 3 Kart 162/12
    Als wirksamer Verwaltungsakt entfaltet die Festlegung Tatbestandswirkung und führt damit zu einer Bindung an die getroffene Regelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1989, 8 C 82/79, Rn. 25 bei juris, OVG NW, Urteil vom 20.08.2002, 15 A 1031/01, Rn. 22 bei juris; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage, § 43 Rn. 41).

    Denn die Bindungswirkung eines Verwaltungsakts besteht nicht nur gegenüber dem Adressaten, sondern insbesondere auch gegenüber der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1989, 8 C 82/79, Rn. 25 bei juris, OVG NW, Urteil vom 20.08.2002, 15 A 1031/01, Rn. 22 bei juris; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 43 Rn. 41).

    Sofern die Behörde dennoch eine abweichende Entscheidung trifft, führt der Widerspruch zwischen den Bescheiden zur Rechtswidrigkeit des späteren Verwaltungsakts (BVerwG, Urteil vom 09.05.2012, 6 C 3/12, Rn. 16 bei juris; OVG NW, Urteil vom 20.08.2002, 15 A 1031/01, Rn. 2 bei juris; Sachs, a.a.O., § 43 Rn. 135 ff.).

  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 82.79

    Steuerbegünstigte Wohnung - Bescheinigungsbehörde - Gebührenbefreiung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - 3 Kart 162/12
    Als wirksamer Verwaltungsakt entfaltet die Festlegung Tatbestandswirkung und führt damit zu einer Bindung an die getroffene Regelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1989, 8 C 82/79, Rn. 25 bei juris, OVG NW, Urteil vom 20.08.2002, 15 A 1031/01, Rn. 22 bei juris; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage, § 43 Rn. 41).

    Denn die Bindungswirkung eines Verwaltungsakts besteht nicht nur gegenüber dem Adressaten, sondern insbesondere auch gegenüber der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1989, 8 C 82/79, Rn. 25 bei juris, OVG NW, Urteil vom 20.08.2002, 15 A 1031/01, Rn. 22 bei juris; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 43 Rn. 41).

  • BGH, 22.07.2014 - EnVR 59/12

    Anreizregulierung: Gestaltungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - 3 Kart 162/12
    Diese Festlegung hat der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 22.07.2014, EnVR 58/12 und EnVR 59/12 - Stromnetz Berlin) für rechtmäßig erachtet.

    In seiner Entscheidung (Beschluss vom 22.07.2014, EnVR 59/12 - Stromnetz Berlin, Rn. 13 ff.) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die Ausgestaltung des nach §§ 19, 20 ARegV zu bestimmenden Qualitätselements nicht in allen Details punktgenau vorgegeben ist.

  • BGH, 22.07.2014 - EnVR 58/12

    Gestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur bei der Festlegung des Beginns der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - 3 Kart 162/12
    Diese Festlegung hat der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 22.07.2014, EnVR 58/12 und EnVR 59/12 - Stromnetz Berlin) für rechtmäßig erachtet.
  • BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18

    Stromnetz Steinbach - Energiewirtschaft: Nichtigkeit des Konzessionsvertrags;

    b) Die vom Berufungsgericht offengelassene Frage, ob die Streithelferin den SAIDI-Wert bei der Bewertung der Versorgungssicherheit ohne einen Korrekturfaktor für strukturelle Unterschiede der Versorgungsgebiete anwenden durfte, bedarf daher im Streitfall keiner Entscheidung (die statistische Bedeutsamkeit des Strukturparameters Lastdichte für die Niederspannungsebene verneinend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2016 - VI-3 Kart 162/12, juris Rn. 85 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 5 Kart 33/16

    Regulierungsbehörde hat Daten der Netzbetreiber zu veröffentlichen

    Bei Daten in einer solchen Detailtiefe handelt es sich - nach der von der Betroffenen zitierten Rechtsprechung - um Geschäftsgeheimnisse (BGH, aaO Rn. 44; OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss v. 17.02.2016 - VI-3 Kart 162/12 (V), juris).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2018 - 11 U 62/17

    Vergabe von Wegerechtskonzessionen für ein Energieversorgungsnetz

    Soweit dem die Klägerin entgegenhält, das Oberlandesgericht Düsseldorf habe einen solchen Zusammenhang gerade nicht feststellen können (Beschluss vom 17.2.1016, VI-3 Kart 162/12, Tz. 77 ff. bei juris), vermag der Senat diesem Einwand nur beschränkt zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 5 Kart 24/16

    Befugnis der Regulierungsbehörden zur Veröffentlichung nicht anonymisierter

    In dem Sachverhalt, der dem Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17.02.2016 (VI-3 Kart 162/12 (V), juris) zugrunde lag, wandte sich eine Netzbetreiberin gegen die - auf der Basis der o.e. Festlegung getroffene - Bestimmung des Qualitätselements für die Jahre 2012 und 2013 durch Beschluss der Bundesnetzagentur vom 05.03.2012 (BK8-11/1132-81), die für sie zu einer Absenkung der Erlösobergrenzen führte.
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2017 - 3 Kart 11/17

    Befugnis der Regulierungsbehörden zur Veröffentlichung netzbetreiberbezogener

    In dem Sachverhalt, der dem Beschluss des erkennenden Senats vom 17.02.2016 (VI-3 Kart 162/12 (V), juris) zugrunde lag, wandte sich eine Netzbetreiberin gegen die - auf der Basis der o.e. Festlegung getroffene - Bestimmung des Qualitätselements für die Jahre 2012 und 2013 durch Beschluss der Bundesnetzagentur vom 05.03.2012 (BK8-11/1132-81), die für sie zu einer Absenkung der Erlösobergrenzen führte.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 3 Kart 11/17

    Wirksamkeit der Neuregelung der Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Gas-

    Bei Daten in einer solchen Detailtiefe handelt es sich - nach der von der Betroffenen zitierten Rechtsprechung - um Geschäftsgeheimnisse (BGH, aaO Rn. 44; Senat, Beschluss v. 17.02.2016 - VI-3 Kart 162/12 [V], juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 5 Kart 2/17

    Befugnis der Regulierungsbehörden zur Veröffentlichung nicht anonymisierter

    In dem Sachverhalt, der dem Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17.02.2016 (VI-3 Kart 162/12 (V), juris) zugrunde lag, wandte sich eine Netzbetreiberin gegen die - auf der Basis der o.e. Festlegung getroffene - Bestimmung des Qualitätselements für die Jahre 2012 und 2013 durch Beschluss der Bundesnetzagentur vom 05.03.2012 (BK8-11/1132-81), die für sie zu einer Absenkung der Erlösobergrenzen führte.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 3 Kart 16/17
    Bei Daten in einer solchen Detailtiefe handelt es sich - nach der von der Betroffenen zitierten Rechtsprechung - um Geschäftsgeheimnisse (BGH, aaO Rn. 44; Senat, Beschluss v. 17.02.2016 - VI-3 Kart 162/12 [V], juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 3 Kart 28/17

    Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung Netzbetreiber bezogener Daten durch die

    Bei Daten in einer solchen Detailtiefe handelt es sich - nach der von der Betroffenen zitierten Rechtsprechung - um Geschäftsgeheimnisse (BGH, aaO Rn. 44; Senat, Beschluss v. 17.02.2016 - VI-3 Kart 162/12 [V], juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2021 - 3 Kart 749/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Regressionsfunktion zur

    Die Eignung hierfür hat der seinerzeit sachverständig beratende Senat bereits bestätigt (Beschluss v. 17.02.2016, VI-3 Kart 162/12, BeckRS 2016, 8093, Rn. 88) und weiter ausgeführt, dass das Bestimmtheitsmaß dazu dienen könne, Zweifel an der hinreichenden Belastbarkeit eines Einflusses eines Parameters auf eine zu untersuchende Größe aufzuwerfen (oder im Gegenzug auch zu entkräften).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2021 - 3 Kart 159/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Aufhebung einer

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