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   OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - VI-3 Kart 181/09 (V)   

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OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - VI-3 Kart 181/09 (V) (https://dejure.org/2014,6954)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2014 - VI-3 Kart 181/09 (V) (https://dejure.org/2014,6954)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - VI-3 Kart 181/09 (V) (https://dejure.org/2014,6954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung der Festsetzung der Erlösobergrenzen durch die Bundesnetzagentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.10.2012 - EnVR 88/10

    SWM Infrastruktur GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09
    Dies sind nicht nur die in § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 3 ARegV ausdrücklich aufgeführten Parameter, sondern auch alle anderen Rahmenbedingungen, mit denen sich der Netzbetreiber beim Betrieb des Netzes konfrontiert sieht und auf die er keinen unmittelbaren Einfluss hat (vgl. BGH, Beschl. v. 09.12.2012, EnVR 88/10, Rdn. 59).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine über dem Durchschnitt der Netzbetreiber liegende Zahl von Zählpunkten eine nach § 15 Abs. 1 S. 1 ARegV relevante Besonderheit darstellt (vgl. BGH, Beschl. v. 09.10.2012, EnVR 88/10).

    Eine Besonderheit im Sinne des § 15 setzt zwar kein Alleinstellungsmerkmal voraus, aber doch eine Konfrontation mit einer exogenen Anforderung an die Versorgungsaufgabe, die den Netzbetreiber in einem außergewöhnlich großen Umfang trifft (vgl. BGH, Beschl. v. 09.10.2012, EnVR 88/10).

  • BGH, 06.11.2012 - EnVR 101/10

    E. ON Hanse AG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09
    Der allgemeine Grundsatz des Verwaltungsprozessrechts, wonach das Gericht nur an das Ziel einer Klage oder eines Rechtsmittels, nicht aber an die rechtliche Begründung gebunden ist, gilt auch für das Beschwerdeverfahren nach §§ 75 ff. EnWG (BGH, Beschl. v. 06.11.2012, EnVR 101/10).

    Eine Präklusionswirkung des Inhalts, dass der Beschwerdeführer gehindert wäre, nach Ablauf der Begründungsfrist weitere Tatsachen und Beweismittel anzuführen, kann hingegen weder aus dem Wortlaut der Vorschrift noch aus deren Sinn und Zweck oder aus sonstigen für die Auslegung relevanten Umständen abgeleitet werden (BGH, Beschl. v. 06.11.2012, EnVR 101/10 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 3 Kart 185/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09
    Die Rügen der Betroffenen, die verwendete Datenbasis sei fehlerhaft, die mangelnde Datenqualität führe zu einer Verzerrung der Ergebnisse, die Auswahl des Modells sowie die Durchführung des Effizienzvergleichs wiesen methodische Schwächen auf und die Parameterauswahl sei unvollständig, verhelfen der Beschwerde nicht zum Erfolg (vgl. Beschl. des Senats vom 12.01.2011, VI-3 Kart 185/09).

    Unabhängig davon hat die Bundesnetzagentur zulässigerweise (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2009, EnVR 39/08) noch im Beschwerdeverfahren ergänzende Ausführungen zur Durchführung des Effizienzvergleichs gemacht, § 67 Abs. 4 EnWG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 2. und 3. VwVfG, indem sie - zur Verfahrensvereinfachung - auf die Beschlüsse des Senats vom 12.01.2011, VI-3 Kart 185/09 und vom 21.07.2010, VI-3 Kart 184/09 (V), ihren diesbezüglichen Vortrag sowie auf ihre Schriftsätze im anhängigen Verfahren VI-3 Kart 180/09 (V) Bezug genommen hat.

  • BGH, 09.10.2012 - EnVR 86/10
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09
    Diese Vorgaben hat die Betroffene durch die ihr bisheriges Vorbringen ergänzenden Ausführungen in ihrem Schriftsatz vom 30.04.2013, deren Berücksichtigung im Beschwerdeverfahren zulässig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 09.10.2012, EnVR 86/10; Rdn. 30), methodisch korrekt sowie rechnerisch plausibel umgesetzt und Mehrkosten in Höhe von .
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09
    Streitgegenstand ist vielmehr der prozessuale Anspruch, gekennzeichnet zum einen durch die begehrte Rechtsfolge, wie sie in dem Antrag zum Ausdruck gebracht wird, sowie zum anderen durch den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (vgl. BVerwG, Urteil v. 31.08.2011, 8 C 15/10, mwN).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09

    Anreizregulierung für Stromnetzbetreiber: Bestimmung der Erlösobergrenze;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09
    Die Orientierung an den effizientesten Unternehmen folgt darüber hinaus auch aus den Vorschriften des EnWG (ebenso OLG Naumburg, Beschl. v. 20.10.2011, Kart W 10/09; vgl. auch Müller-Kirchenbauer in: Säcker, BerlKommEnR, 2. Aufl., Anh. § 21a EnWG, § 12 ARegV Rdn. 7; a.A. Theobald/Hummel/Gussone/Feller, Anreizregulierung. Eine kritische Untersuchung, S. 111ff).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09
    Da das Beschwerdegericht die von der Regulierungsbehörde gewonnenen Ergebnisse nicht von Amts wegen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen hat, kommt es entscheidend darauf an, ob der Vortrag der Beteiligten - oder der Sachverhalt als solcher - dazu bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten Anlass gibt (zum GWB: BGH, Beschl. v. 11.11.2008, KVR 60/07).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 3 Kart 204/09

    Genehmigung von Höchstnetzentgelte für ein Stromverteilernetz durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09
    Diese Überlegung verbietet sich schon deshalb, weil der Vergleichsparameter "Anschlusspunkte" durch den Verordnungsgeber in § 13 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 ARegV verbindlich vorgegeben worden ist (Senat, Beschl. v. 15.12.2010, VI-3 Kart 204/09 (V)).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09
    Zwar ist das Beschwerdegericht nicht gehalten, Feststellungen der Regulierungsbehörde, die im Beschwerdeverfahren nicht angegriffen worden sind, von Amts wegen zu überprüfen (vgl. BGH, aaO; Beschl. v. 21.07.2009, EnVR 12/08; v. 28.06.2005, KVR 27/04).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 184/09

    Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09
    Unabhängig davon hat die Bundesnetzagentur zulässigerweise (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2009, EnVR 39/08) noch im Beschwerdeverfahren ergänzende Ausführungen zur Durchführung des Effizienzvergleichs gemacht, § 67 Abs. 4 EnWG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 2. und 3. VwVfG, indem sie - zur Verfahrensvereinfachung - auf die Beschlüsse des Senats vom 12.01.2011, VI-3 Kart 185/09 und vom 21.07.2010, VI-3 Kart 184/09 (V), ihren diesbezüglichen Vortrag sowie auf ihre Schriftsätze im anhängigen Verfahren VI-3 Kart 180/09 (V) Bezug genommen hat.
  • BGH, 21.07.2009 - EnVR 12/08

    Zulässigkeit der Rückwirkung einer Entgeltgenehmigung für den Netzzugang;

  • BGH, 29.09.2009 - EnVR 39/08

    Rechtmäßigkeit der Kürzung von Netzentgelten gegenüber dem Betreiber eines

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09

    Festlegung der Erlösobergrenzen für ein Elektrizitätsverteilernetz: Bestimmung

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09

    Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Zählpunkten bei der

    Das Verhältnis betrage in ihrem Netz ... und liege damit deutlich sowohl über dem vom erkennenden Senat in dem Beschluss vom 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) anerkannten Durchschnittswert i.H.v. 2,8 Zählpunkten als auch über dem von der Bundesnetzagentur angegebenen Durchschnittswert von 2, 85 Punkten.

    Die in dem Beschluss des Bundesrats dargestellten Auslegungsgrundsätze können allenfalls in der zweiten Regulierungsperiode relevant werden (vgl. Senat, Beschl. v. 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) und 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09).

    Vielmehr hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) und 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09) darauf abgestellt, dass eine Vermutung des Inhalts, wonach Synergie-Effekte bei den Kosten für Messung und Ablesung zwingend auftreten, nicht bestehe und es insbesondere abgelehnt, derartige Synergieeffekte pauschal auf die Annahme zu stützen, dass die Zählerablesung in Sammelterminen geschehe.

    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 22.01.2014 (VI-3 Kart 181/09) und 17.07.2013 (VI-3 Kart 101/09) ausgeführt hat, eine Ablesung durch "Sammeltermine" entspreche nicht den üblichen tatsächlichen Verhältnissen entspreche, folgt daraus nicht, dass derartige Sammeltermine nicht im Einzelfall durchgeführt werden und zu Kostensenkungen führen können.

  • BGH, 14.04.2015 - EnVR 16/14

    Festlegung der Erlösobergrenzen für ein Elektrizitätsverteilernetz: Bereinigung

    Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung (OLG Düsseldorf, EnWZ 2014, 172) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
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