Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - VI-3 Kart 369/12 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42881
OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - VI-3 Kart 369/12 (V) (https://dejure.org/2015,42881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2015 - VI-3 Kart 369/12 (V) (https://dejure.org/2015,42881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2015 - VI-3 Kart 369/12 (V) (https://dejure.org/2015,42881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,42881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung vertraglichen Rahmenbedigungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung vertraglichen Rahmenbedigungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 369/12
    Insoweit sind für die Beurteilung der Zulässigkeit der allgemeine Feststellungsbeschwerde die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 14.08.2008, Az. KVR 42/07 - Rheinhessische Energie, RN 80; allg. zur entsprechenden Anwendbarkeit der Vorschriften der VwGO: BGH, Beschluss vom 11.11.2008, EnVR 1/08 - citiworks, juris RN 9).

    Im Wege eines gerichtlichen Feststellungsstreits können daher weder abstrakte Rechtsfragen noch konkrete Rechtsfragen, die nicht unmittelbar ein Rechtsverhältnis zum Gegenstand haben, geklärt werden (BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 42/07, RN 85f. - Rheinhessische Energie).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 369/12
    Dessen Umfang muss der Gesetzgeber nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz wegen des damit verbundenen Eingriffs in Grundrechte der Kraftwerks- und Speicheranlagenbetreiber selbst bestimmen (BVerfG, Beschluss vom 08.08.1978, 2 BvL 8/77, juris RN 75; BVerfGE 116, 24, 58; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, Art. 20 RN 54, 58ff).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 369/12
    Sie sind jedoch grundsätzlich im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, die ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges darstellt (BVerfG, Beschluss vom 16.03.1971, 1 BvR 52/66 juris RN 82; BVerfGE 13, 97 (107)), gerechtfertigt und aufgrund des gesetzlich eingeräumten Anspruchs auf angemessene Vergütung verhältnismäßig (vgl. nur zur Statthaftigkeit von Regelungen der Berufsausübung BVerfG, Beschluss vom 17.10.1984, 1 BvL 18/82 u. a., NJW 1985, 963f.).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 369/12
    Sie sind jedoch grundsätzlich im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, die ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges darstellt (BVerfG, Beschluss vom 16.03.1971, 1 BvR 52/66 juris RN 82; BVerfGE 13, 97 (107)), gerechtfertigt und aufgrund des gesetzlich eingeräumten Anspruchs auf angemessene Vergütung verhältnismäßig (vgl. nur zur Statthaftigkeit von Regelungen der Berufsausübung BVerfG, Beschluss vom 17.10.1984, 1 BvL 18/82 u. a., NJW 1985, 963f.).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 3 Kart 92/09

    Berücksichtigung der Kosten für die Vorhaltung eines Netzpuffers durch ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 369/12
    Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 18.12.2013, VI-3 Kart 92/09 (V), entnehmen, wonach die Erwägungen in der Begründung einer Gesetzesänderung als nachgeschobene Rechtsauffassung im Rahmen der genetischen Auslegung zur Ermittlung des vom Gesetzgeber zuvor Gewollten nicht maßgebend sind.
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 369/12
    Dessen Umfang muss der Gesetzgeber nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz wegen des damit verbundenen Eingriffs in Grundrechte der Kraftwerks- und Speicheranlagenbetreiber selbst bestimmen (BVerfG, Beschluss vom 08.08.1978, 2 BvL 8/77, juris RN 75; BVerfGE 116, 24, 58; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, Art. 20 RN 54, 58ff).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 369/12
    Sie sind jedoch grundsätzlich im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, die ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges darstellt (BVerfG, Beschluss vom 16.03.1971, 1 BvR 52/66 juris RN 82; BVerfGE 13, 97 (107)), gerechtfertigt und aufgrund des gesetzlich eingeräumten Anspruchs auf angemessene Vergütung verhältnismäßig (vgl. nur zur Statthaftigkeit von Regelungen der Berufsausübung BVerfG, Beschluss vom 17.10.1984, 1 BvL 18/82 u. a., NJW 1985, 963f.).
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 369/12
    Grundsätzlich wird dem Bestimmtheitsgebot dann Genüge getan, wenn der Adressat aus dem verfügenden Teil in Zusammenhang mit den Gründen vollständig, klar und unzweideutig erkennen kann, was von ihm gefordert wird (BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 17/06, RN 37).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 369/12
    Entsprechend § 133 BGB ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, wie ihn der durch die Erklärung Betroffene einschließlich eines Drittbetroffenen bei verständiger Würdigung verstehen durfte (BVerwGE 60, 223, 228f.; 41, 305, 306; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014, VI-3 Kart 93/13 (V), S. 10 BA; Beschluss vom 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08 (V) m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2009 - 3 Kart 25/08

    Rechtsnatur der Beschreibung eines Modells für die Beschaffung und den Einsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 369/12
    Entsprechend § 133 BGB ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, wie ihn der durch die Erklärung Betroffene einschließlich eines Drittbetroffenen bei verständiger Würdigung verstehen durfte (BVerwGE 60, 223, 228f.; 41, 305, 306; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014, VI-3 Kart 93/13 (V), S. 10 BA; Beschluss vom 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08 (V) m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - 3 Kart 93/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Mitteilung der Gegenstandslosigkeit einer

  • BGH, 15.05.2012 - EnVR 46/10

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Anerkennungsfähigkeit einer freiwilligen

  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2022 - 3 Kart 37/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Entgelt für die

    Die Ermessensentscheidung der Bundesnetzagentur ist dabei nach den auch im Energiewirtschaftsrecht geltenden allgemeinen Grundsätzen gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Behörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten (Ermessensüberschreitung), ihr Ermessen überhaupt nicht ausgeübt (Ermessensnichtgebrauch) oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Ermessensfehlgebrauch) (vgl. BGH, Beschl. v. 21.04.2014 - EnVR, Juris Rn. 26 f.; Senat, Beschl. v. 28.04.2015 - VI-3 Kart 369/12 [V], Juris Rn. 161).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - 3 Kart 15/20

    Anfechtungsbeschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Zuordnung

    Für wiederkehrende Fragestellungen werden Voraberklärungen definiert, die verhaltenssteuernd wirken bzw. auf die in der Fülle konkreter Einzelentscheidungen Bezug genommen werden kann (Senat, Beschluss vom 28.04.2015, VI-3 Kart 369/12 [V] Rn. 88, juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - 3 Kart 67/16

    Regelungscharakter der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 22.04.2016

    Für wiederkehrende Fragestellungen werden Voraberklärungen definiert, die verhaltenssteuernd wirken bzw. auf die in der Fülle konkreter Einzelentscheidungen Bezug genommen werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2015, VI-3 Kart 369/12 (V), Rn. 88 bei juris).

    Entsprechend § 133 BGB ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, wie ihn der durch die Erklärung Betroffene einschließlich eines Drittbetroffenen bei verständiger Würdigung verstehen durfte (BVerwGE 60, 223, 228f.; 41, 305, 306; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25.06.2014, VI-3 Kart 93/13 (V), Seite 10; Beschluss vom 28.04.2015, VI-3 Kart 369/12 (V), Rn. 88 bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 83/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Zuordnung von

    Für wiederkehrende Fragestellungen werden Voraberklärungen definiert, die verhaltenssteuernd wirken bzw. auf die in der Fülle konkreter Einzelentscheidungen Bezug genommen werden kann (Senat, Beschluss vom 28.04.2015, VI-3 Kart 369/12 [V] Rn. 88, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 132/20

    Die in Tenorziffer 3. der Festlegung der Bundesnetzagentur zu Vorgaben von

    Für wiederkehrende Fragestellungen werden Voraberklärungen definiert, die verhaltenssteuernd wirken bzw. auf die in der Fülle konkreter Einzelentscheidungen Bezug genommen werden kann (Senat, Beschluss vom 28.04.2015, VI-3 Kart 369/12 [V] Rn. 88, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 23/20

    Die in Tenorziffer 3. der Festlegung der Bundesnetzagentur zu Vorgaben von

    Für wiederkehrende Fragestellungen werden Voraberklärungen definiert, die verhaltenssteuernd wirken bzw. auf die in der Fülle konkreter Einzelentscheidungen Bezug genommen werden kann (Senat, Beschluss vom 28.04.2015, VI-3 Kart 369/12 [V] Rn. 88, juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2021 - 3 Kart 159/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Aufhebung einer

    Die Ermessensentscheidung der Regulierungsbehörde ist dabei nach den auch im Energiewirtschaftsrecht geltenden allgemeinen Grundsätzen gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Behörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten (Ermessensüberschreitung), ihr Ermessen überhaupt nicht ausgeübt (Ermessensnichtgebrauch) oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Ermessensfehlgebrauch) (vgl. BGH, Beschl. v. 21.04.2014 - EnVR, Juris Rn. 26 f.; Senat, Beschl. v. 28.04.2015 - VI-3 Kart 369/12 [V], Juris Rn. 161; allgemein zur sog. Ermessensfehlerlehre vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 28.09.2017 - 5 C 13/16, Juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 157/20

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 15/20 v. 30.06.2021

    Für wiederkehrende Fragestellungen werden Voraberklärungen definiert, die verhaltenssteuernd wirken bzw. auf die in der Fülle konkreter Einzelentscheidungen Bezug genommen werden kann (Senat, Beschluss vom 28.04.2015, VI-3 Kart 369/12 [V] Rn. 88, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht