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   OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - VI-3 Kart 94/15 (V)   

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OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - VI-3 Kart 94/15 (V) (https://dejure.org/2017,4501)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2017 - VI-3 Kart 94/15 (V) (https://dejure.org/2017,4501)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - VI-3 Kart 94/15 (V) (https://dejure.org/2017,4501)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Mehrheitsanteilseigners i.S. von § 10c Abs. 5 EnWG

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Mehrheitsanteilseigners i.S. von § 10c Abs. 5 EnWG

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zum Begriff des Mehrheitsanteilseigners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Mehrheitsanteilseigners i.S. von § 10c Abs. 5 EnWG

  • rechtsportal.de

    EnWG § 10c Abs. 5
    Begriff des Mehrheitsanteilseigners i.S. von § 10c Abs. 5 EnWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.2016 - EnVR 51/14

    Karenzzeiten - Entflechtungsvorgabe für Unabhängige Transportnetzbetreiber:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 3 Kart 94/15
    So hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass mit den Karenzzeitenregeln effektiv die Entflechtung gesichert werden soll, so das etwa eine bloß formale personelle Entflechtung nicht ausreichend ist (BGH, Beschluss vom 26.01.2016, EnVR 51/14, Rn. 53 ff., juris).

    Der Bundesgerichtshof hat die Vorschrift daher auch nicht einschränkend ausgelegt (BGH, Beschluss vom 26.01.2016, EnVR 51/14, juris; vorhergehend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2014, VI- 3 Kart 57/13 (V), juris).

    So darf etwa der Anwendungsbereich des § 10c Abs. 6 EnWG nicht auf die rein technischen, netzbezogenen Aufgaben beschränkt werden (BGH, Beschluss vom 26.01.2016, EnVR 51/14, Rn. 46, juris).

    Die Karenzzeitenregelungen dienen dem gewichtigen öffentlichen Interesse der Union und ihrer Mitgliedstaaten an einem funktionierenden, wettbewerblichen Energiemarkt, der ein hohes Rechtsgut verkörpert (BGH, Beschluss vom 26.01.2016, EnVR 51/14, Rn. 32, 38, juris).

    Die Normen sind die Reaktion des europäischen Richtlinien- und nationalen Gesetzgebers auf eine bis dahin von der Kommission als unzureichend festgestellte Entflechtung der Transportnetzbetreiber mit der damit verbundenen Gefahr der Diskriminierung in der Ausübung des Netzgeschäfts und fehlender Anreize zur Investition in das Netz (BGH, Beschluss vom 26.01.2016, EnVR 51/14, Rn. 33, juris).

    Es ist eine generalisierende Betrachtung geboten (BGH, Beschluss vom 26.01.2016, EnVR 51/14, Rn. 60, juris).

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 3 Kart 57/13

    Anforderungen an die Unabhängigkeit des Leitungspersonals eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 3 Kart 94/15
    Der Bundesgerichtshof hat die Vorschrift daher auch nicht einschränkend ausgelegt (BGH, Beschluss vom 26.01.2016, EnVR 51/14, juris; vorhergehend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2014, VI- 3 Kart 57/13 (V), juris).
  • BGH, 17.07.2018 - EnVR 21/17

    Unternehmen als "Mehrheitsanteilseigner" durch Ausüben des bestimmenden

    Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung (OLG Düsseldorf, RdE 2017, 212) im Wesentlichen wie folgt begründet:.

    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2017 - VI-3 Kart 94/15 (V) -.

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