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   VG Darmstadt, 06.08.2014 - 3 L 1003/14.DA   

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https://dejure.org/2014,21109
VG Darmstadt, 06.08.2014 - 3 L 1003/14.DA (https://dejure.org/2014,21109)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 06.08.2014 - 3 L 1003/14.DA (https://dejure.org/2014,21109)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 06. August 2014 - 3 L 1003/14.DA (https://dejure.org/2014,21109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 181 SchG HE, § 182 SchG HE, § 67 SchG HE, § 68 SchG HE, § 80 Abs 5 VwGO
    "Homeschooling" oder die Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder in den Sportunterricht zu schicken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Homeschooling" oder die Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder in den Sportunterricht zu schicken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 19.09.1991 - 6 UE 2588/89

    Volkszählung - zur Feststellung der Einwohnerzahl durch Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Darmstadt, 06.08.2014 - 3 L 1003/14
    Der Erlass eines Verwaltungsaktes setzt also nicht nur voraus, dass für die getroffene rechtliche Regelung in materiell-rechtlicher Hinsicht eine gesetzliche Grundlage besteht, sondern auch, dass die Behörde ausdrücklich in der Form eines Verwaltungsaktes handeln darf (Hess. VGH, Urt. v. 19.09.1991 - 6 UE 2588/89 -, NVwZ 1993, 497; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.12.2007 - 1 S 1255/06 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 13. Aufl., § 35 Rdnr. 23).

    Eine Rechtsgrundlage zum Erlass der angefochtenen Verfügung lässt sich auch nicht im Wege der Auslegung aus anderen Normen des Schulgesetzes ermitteln (vgl. hierzu Hess. VGH, Urt. v. 19.09.1991 - 6 UE 2588/89 -, NVwZ 1993, 497).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2007 - 1 S 1255/06

    (Kein) Aufwendungsersatz einer Gemeinde gegen einen Träger hoheitlicher Gewalt

    Auszug aus VG Darmstadt, 06.08.2014 - 3 L 1003/14
    Der Erlass eines Verwaltungsaktes setzt also nicht nur voraus, dass für die getroffene rechtliche Regelung in materiell-rechtlicher Hinsicht eine gesetzliche Grundlage besteht, sondern auch, dass die Behörde ausdrücklich in der Form eines Verwaltungsaktes handeln darf (Hess. VGH, Urt. v. 19.09.1991 - 6 UE 2588/89 -, NVwZ 1993, 497; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.12.2007 - 1 S 1255/06 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 13. Aufl., § 35 Rdnr. 23).
  • BVerfG, 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13

    Aussetzung der Neubesetzung einer Professorenstelle - Zur Passivlegitimation im

    Auszug aus VG Darmstadt, 06.08.2014 - 3 L 1003/14
    Bei offenem Ausgang der Hauptsache sind die Folgen, die einträten, wenn die aufschiebende Wirkung nicht angeordnet würde, die Klage aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Klage aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfG in ständiger Rechtsprechung, u. a. Beschl. v. 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13 -, NVwZ 2014, 329).
  • VG Hamburg, 20.12.2019 - 2 E 5812/19

    Erfolgreicher Eilantrag einer Mutter, die ihre 16-jährige Tochter dazu anhalten

    Denn sie wendet sich als Adressatin einer belastenden "Schulbesuchsverfügung" an das Gericht und macht insoweit eigene Rechte geltend (ebenso VG Darmstadt, Beschl. v. 6.8.2014, 3 L 1003/14.DA, juris Rn. 22).
  • VGH Hessen, 29.12.2014 - 7 B 1570/14

    Überwachung der Schulpflicht

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 6. August 2014 - 3 L 1003/14.DA - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung in der Hauptsache wie folgt gefasst wird:.

    Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat im Beschluss vom 6. August 2014 - 3 L 1003/14.DA - das Eilrechtsschutzgesuch der Antragsteller für zulässig und begründet erachtet.

  • VG Leipzig, 22.09.2016 - 4 L 585/16
    Nach alledem bleibt davon auszugehen, dass das anwendbare Schulrecht keine Ermächtigungsgrundlage für Verwaltungsakte der Sächsischen Bildungsagentur enthält, mit denen auf die Einhaltung der Schulpflicht hingewirkt werden darf (vgl. für die ähnliche Rechtslage in Hessen: VG Darmstadt, Beschl. v. 6.8.2014 - 3 L 1003/14.DA -, ; HessVGH, Beschl. v. 29.12.2014, NVwZ-RR 2015, 498; allgemein zur Zuständigkeit für Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht: Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 383).
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