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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20 (https://dejure.org/2020,25752)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.08.2020 - 3 L 121/20 (https://dejure.org/2020,25752)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. August 2020 - 3 L 121/20 (https://dejure.org/2020,25752)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis beim Konsum einer harten Droge

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20
    Die Zweifel müssen sich vielmehr zugleich auf das Ergebnis der angegriffenen Entscheidung, also die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20
    Die Zweifel müssen sich vielmehr zugleich auf das Ergebnis der angegriffenen Entscheidung, also die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20
    "Ernstliche Zweifel" i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2015 - 16 B 656/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Amphetaminen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber - wie hier zum Jahreswechsel 2014/2015 - mindestens einmal sogenannte harte Drogen konsumiert hat (stRspr, Beschluss des Senates vom 23. August 2019 - 3 M 181/19 - juris Rn. 5 sowie vom 8. Juni 2017 - 3 M 53/17 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 11 B 20.43 - juris Rn. 14 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 16 B 656/15 - juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - 16 B 1106/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei unbewusstem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20
    Mithin hat das Gericht den Vortrag des Klägers, keine Kenntnis von der Zuführung der festgestellten Stoffe gehabt zu haben, für nicht glaubhaft erachtet (vgl. auch OVG Brem, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 16 B 1106/12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 13. März 2019 - 13 LA 160/18 - juris Rn. 9; VGH BW, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 12 S 2789/18 - juris Rn. 3).
  • OVG Bremen, 16.10.2019 - 2 B 195/19

    Stützung einer Entziehung der Fahrerlaubnis auf getätigte Äußerungen zum Konsum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20
    Die gerichtliche Überzeugung von einem - einmaligen - Drogenkonsum kann sich auch allein auf die Angaben des Betroffenen stützen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - 2 B 195/19 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 13. März 2020 - 11 ZB 20/1 - juris Rn. 18; Beschluss vom 26. März 2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - 3 O 141/12

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20
    Denn der Fall einer versehentlichen bzw. missbräuchlich durch Dritte herbeigeführten Einnahme eines Betäubungsmittels stellt sich - wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Verweis auf die Rechtsprechung des Senates ausgeführt hat (vgl. Beschluss vom 1. November 2012 - 3 O 141/12 - juris; Beschluss vom 8. November 2012 - 5 M 599/12 - juris; Beschluss vom 22. September 2015 - 3 M 154/15 - n.V.) - als ein Ausnahmetatbestand dar, zu dem nur der Betroffene als der am Geschehen Beteiligte Klärendes beitragen kann und der daher von diesem jedenfalls glaubhaft und widerspruchsfrei dargetan werden muss.
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20
    Dies ist im vorliegenden Fall jedoch deshalb rechtlich unerheblich, weil der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - juris Rn. 13), hier also der Erlass des Widerspruchsbescheides vom 2. Mai 2018, ist.
  • OVG Sachsen, 09.12.2016 - 3 A 666/16

    Abschleppkosten; Verwahrkosten; Sicherstellung eines PKW; Halterermittlung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20
    Zwar können sich die Gründe, aus denen heraus bei einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen, auch aus einer unzureichenden Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes ergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 15. September 2017 - 2 L 23/16 - juris Rn. 8; SächsOVG, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 3 A 666/16 - juris Rn. 5; Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2019, § 124 Rn. 26g).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2019 - 3 M 181/19

    Zur Rechtmäßigkeit der polizeilichen Anordnung einer Blutuntersuchung nach § 81a

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2013 - 3 M 68/13

    Verfahrensrechtliche Frist für die Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2017 - 2 L 23/16

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 3 M 53/17

    Kein Beweisverwertungsverbot für ohne richterliche Anordnung entnom-mene

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18

    Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14

    Bezugnahme auf Vorbringen aus dem erstinstanzlichen Verfahren im

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12

    Wiedererlangung der Fahreignung nach offenem bewussten Drogenkonsum

  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

  • OVG Bremen, 12.02.2016 - 1 LA 261/15

    Fahrerlaubnisentziehung wegen harter Drogen

  • VGH Bayern, 05.10.2023 - 11 CS 23.1413

    Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Konsum von Amphetamin

    Dies deckt sich insoweit mit der Rechtsprechung zahlreicher weiterer Oberverwaltungsgerichte, die in Anlehnung an Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV in der Regel einen Abstinenzzeitraum von einem Jahr als notwendig ansehen (vgl. OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406/14 - VerkMitt 2015, Nr. 11 = juris Rn. 16; B.v. 14.8.2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 14; OVG Saarl, B.v. 28.9.2016 - 1 B 273/16 - Blutalkohol 53, 488 = juris Rn. 9; im Ergebnis ebenso OVG NW, B.v. 3.9.2010 - 16 B 382/10 - juris Rn. 21; VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 - NJW 2014, 2517 = juris Rn. 11, 14; OVG Berlin-Bbg, B.v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 - ZfS 2019, 56 = juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei geltend gemachter unbewusster Drogeneinnahme

    Nach Ablauf eines Jahres beginnend ab dem Tag, den der Betroffene als Beginn seiner Betäubungsmittelabstinenz angibt oder von dem an zumindest Anhaltspunkte für eine dahingehende Entwicklung vorliegen (sog. verfahrensrechtliche Einjahresfrist), entfällt damit die Möglichkeit einer allein auf den Drogenkonsum gestützten Einziehung der Fahrerlaubnis (vgl. Beschluss des Senats vom 14. August 2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

    Wie sich aus der vorstehend zitierten Rechtsprechung ("oder") ergibt, genügt es entgegen der Ansicht des Antragstellers, wenn der Betroffene die Einnahme von sog. harten Drogen einräumt (ebenso OVG LSA, B.v. 8.2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 11; OVG Bremen, B.v. 16.10.2019 - 2 B 195/19 - NJW-Spezial 2019, 715 = juris Rn. 8 jeweils m.w.N.; OVG RhPf, B.v. 7.3.2018 - 10 B 10142/18 - DVBl 2018, 802 = juris Rn. 2 f.).
  • VGH Bayern, 03.12.2021 - 11 CS 21.1477

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Kokainkonsums

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 19.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 16 ff.; zum Stützen auf eigene Angaben des Betroffenen s. auch OVG LSA, B.v. 14.8.2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 11; OVG RP, B.v. 7.3.2018 - 10 B 10142/18 - DVBl 2018, 802 = juris Rn. 2; OVG Bremen, B.v. 16.10.2019 - 2 B 195/19 - juris Rn. 7; VG Hamburg, B.v. 3.6.2020 - 15 E 2087/20 - juris Rn. 20 ff.).
  • VG Würzburg, 14.03.2023 - W 6 S 23.219

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Amphetamin, kein Nachweis im Blut, Amphetaminkonsum

    Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs sowie weiterer Oberverwaltungsgerichte ist geklärt, dass die Einlassung eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber Polizeibeamten, er habe "harte" Drogen konsumiert, für die Fahrerlaubnisbehörde grundsätzlich ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen (vgl. § 11 Abs. 7 FeV) die Schlussfolgerung rechtfertigt, er sei ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 19.9.2011 - 11 CS 11.2097 - juris Rn. 14 f.; OVG LSA, B.v. 8.2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 11; OVG Bremen, B.v. 16.10.2019 - 2 B 195/19 - NJW-Spezial 2019, 715 = juris Rn. 8; OVG RhPf, B.v. 7.3.2018 - 10 B 10142/18 - DVBl 2018, 802 = juris Rn. 2 f.; OVG MV, B.v. 10.12.2018 - 4 B 1699/18 HGW - juris Rn. 21).
  • VG München, 22.03.2021 - M 19 S 21.776

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach bei Verkehrskontrolle eingeräumtem

    Die Fahrerlaubnisbehörde kann sich hinsichtlich der Frage, ob und wann ein Fahrerlaubnisinhaber Betäubungsmittel konsumiert hat, auch allein auf die Angaben des Betroffenen stützen (vgl. SächsOVG, B.v. 14.8.2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 18; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 12; m.w.N. auch VG Hamburg, B.v. 3.6.2020 - 15 E 2087/20 - juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 3 M 218/21

    Substantiierungsverpflichtung seitens des Fahrerlaubnisinhabers bezüglich der

    Der Fall einer versehentlichen bzw. missbräuchlich durch Dritte herbeigeführten Einnahme eines Betäubungsmittels stellt sich als ein Ausnahmetatbestand dar, zu dem nur der Betroffene als der am Geschehen Beteiligte Klärendes beitragen kann und der daher von diesem jedenfalls glaubhaft und widerspruchsfrei dargetan werden muss (u.a. Beschluss vom 14. August 2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 6 m.w.N.).
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