Rechtsprechung
VG Darmstadt, 26.08.2008 - 3 L 1227/08 |
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 25.08.2008 - 3 L 1227/08
- VG Darmstadt, 26.08.2008 - 3 L 1227/08
- VGH Hessen, 17.11.2008 - 8 B 1805/08
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 17.11.2008 - 8 B 1805/08
Streit um Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens und Beiladung von Gemeindeorganen; …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 26. August 2008 - 3 L 1227/08.DA - wird zurückgewiesen.Nachdem das Verwaltungsgericht Darmstadt die Gemeindevertretung und den Gemeindevorstand mit Beschluss vom 25. August 2008 gemäß § 65 Abs. 2 VwGO beigeladen hatte, weil die zu treffende Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen könne, hat es den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 26. August 2008 - 3 L 1227/08.DA - mit im Wesentlichen folgender Begründung abgelehnt:.
Der Antragsgegnerin wird unter Abänderung des Beschlusses des VG Darmstadt vom 26.08.2008 (Az.: 3 L 1227/08.DA), zugestellt am 01.09.2008, im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, spätestens aber bis zum 31.10.2008, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 25.07.2007 zu entscheiden und nach Feststellung der Zulässigkeit in derselben Sitzung den Tag des Bürgerentscheids zu bestimmen,.
Der Antragsgegnerin wird unter Abänderung des Beschlusses des VG Darmstadt vom 26.08.2008 (Az.: 3 L 1227/08.DA) im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, spätestens bis zu einem in das Ermessen des Gerichts gestellten Termin über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 25.07.2007 zu entscheiden und nach Feststellung der Zulässigkeit in der selben Sitzung den Tag des Bürgerentscheids zu bestimmen.
Die gemäß § 147 VwGO form- und fristgerecht beim Beschwerdegericht eingelegte Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 26. August 2008 - 3 L 1227/08 DA - ist auch fristgerecht begründet worden.
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Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 25.08.2008 - 3 L 1227/08
- VG Darmstadt, 26.08.2008 - 3 L 1227/08
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