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   VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10.MZ   

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https://dejure.org/2010,15599
VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10.MZ (https://dejure.org/2010,15599)
VG Mainz, Entscheidung vom 22.11.2010 - 3 L 1381/10.MZ (https://dejure.org/2010,15599)
VG Mainz, Entscheidung vom 22. November 2010 - 3 L 1381/10.MZ (https://dejure.org/2010,15599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten von Einwendung gegen die Führung eines Fahrtenbuchs im Falle der Behauptung von ergriffenen Maßnahmen zur Unterbindung einer zukünftigen Nutzung eines Fahrzeugs durch Dritte

  • esovgrp.de

    OWiG § 62,StPO § 52,StVZO § 31,StVZO § 31a,StVZO § 31a Abs 1,StVZO § 31a Abs 1 S 1
    Angabe, Anordnung, Aussageverweigerung, Bußgeld, Dauer, Ermessen, Ermittlung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisrecht, Fahrtenbuch, Fahrtenbuchauflage, Fahrzeug, Fahrzeugführer, Fahrzeughalter, Fragebogen, Gefahrenabwehr, Geschwindigkeit, Geschwindigkeitsmessung, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Fahrtenbuchauflage - Kein Zeugnisverweigerungsrecht bezüglich Fahrer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht benannte Fahrer und die Fahrtenbuchauflage

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht schützt nicht vor Fahrtenbuchauflage

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht verhindert keine Fahrtenbuchauflage!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnisverweigerungsrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Fahrer unbekannt - Fahrzeughalterin muss Fahrtenbuch führen: Zeugnisverweigerungsrecht steht dem nicht entgegen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnisverweigerungsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchmachen vom Zeugnisverweigerungsrecht steht Fahrtenbuchauflage nicht entgegen - Fahrzeughalter kann sich bei Benennung des Fahrers nicht auf Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um Fahrtenbuchauflage zu entgehen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnisverweigerungsrecht // Zeugnisverweigerungsrecht steht Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 17.02.2010 - 11 CS 09.2977

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn um mehr als

    Auszug aus VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10
    Wollte man dem Einwand, der Halter werde sein Fahrzeug künftig keinem Dritten überlassen, Beachtlichkeit zuerkennen, wäre dem Anliegen, dessen Durchsetzung § 31 a StVZO dient (nämlich in einer möglichst großen Zahl von Fällen die Person, die eine Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften begangen hat, feststellen zu können), weithin nicht mehr Rechnung getragen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 11 CS 09.2977, juris [Rdnr. 16, 17]).

    In Anbetracht des Umstandes, dass bereits die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h eine Fahrtenbuchauflage von einem Jahr begründen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Februar 2010, a.a.O. [Rdnr. 18, m.w.N.]), begegnet die Dauer der Anordnung über einen Zeitraum von 8 Monaten unter Berücksichtigung des Einzelfalles keinen rechtlichen Bedenken.

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10
    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, 568; BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.96 -, DAR 1995, 459 [jeweils m.w.N.]).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10
    Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, dass sie sich in Anbetracht des konkreten, mit einem Punkt im Verkehrszentralregister zu bewertenden Verkehrsverstoßes für die Auflage eines Fahrtenbuches entschieden hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227, 229).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10
    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 -, NJW 1982, 568; BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.96 -, DAR 1995, 459 [jeweils m.w.N.]).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10
    Bereits ein erstmaliger unaufgeklärter, mit einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß reicht regelmäßigfür die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386 = juris [Rdnr. 2]; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 18. Januar 2005 - 4 L 22/05.NW -, ESRIA).
  • OLG Schleswig, 06.02.2006 - 2 Ss 173/05
    Auszug aus VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10
    Soweit die Antragstellerin gegen die Anordnung der Fahrtenbuchauflage eingewendet hat, diese würde ihr Zeugnisverweigerungsrecht aushöhlen, übersieht sie, dass ihr in Bezug auf ihren Lebensgefährten bereits kein Zeugnisverweigerungsrecht i.S. von § 52 StPO zusteht (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. Februar 2006 - 2 Ss 173/05 -, juris [Rdnr. 4 m.w.N.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10
    Sinn der Begründungspflicht ist es, dass sich die Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führt und veranlasst wird, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes Interesse die Anordnung des Sofortvollzugs erfordert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, NZV 2002, 580; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -, NZV 2001, 396; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 741 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

    Auszug aus VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10
    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse der Antragsgegnerin an der sofortigen Vollziehung ihres Bescheides Vorrang vor dem Interesse der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihres gegen den Bescheid eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
  • VG Mainz, 21.02.2006 - 3 K 545/05

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung; Zeugnisverweigerung des

    Auszug aus VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10
    Hinzukommt, dass auch die hier in Rede stehende Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h bereits eine Fahrtenbuchauflage rechtfertigen würde (vgl. Urteil der Kammer vom 21. Februar 2006 - 3 K 545/05.MZ, ESRIA [m.w.N.]).
  • VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05

    Verwaltungsgericht: Fahrtenbuchauflage rechtens

    Auszug aus VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10
    Bereits ein erstmaliger unaufgeklärter, mit einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß reicht regelmäßigfür die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386 = juris [Rdnr. 2]; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 18. Januar 2005 - 4 L 22/05.NW -, ESRIA).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2013 - 8 B 1213/13

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Feststellung eines

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 11 CS 09.2977 -, VRS 119, 176 = juris Rn. 16; ebenso VG Mainz, Beschluss vom 22. November 2010 - 3 L 1381/10.MZ -, LKRZ 2011, 78 = juris Rn. 9, und dem folgend Beck/Berr, Owi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 6. Aufl. 2012, Rn. 335.
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