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   VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11.NW   

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VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11.NW (https://dejure.org/2011,4069)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13.12.2011 - 3 L 1061/11.NW (https://dejure.org/2011,4069)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 3 L 1061/11.NW (https://dejure.org/2011,4069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 21 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 53 Abs 3 GemO RP, § 23 KomWG RP, § 51 KomWG RP
    Einstweiliger Rechtsschutz bei Nichtzulassung zu einer Wahl nach Kommunalwahlrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur einer Beanstandung der Entscheidung eines Wahlausschusses durch die zuständige Aufsichtsbehörde; Unmittelbarer Eingriff in die Rechtsposition eines Wahlbewerbers durch die Beanstandung der Entscheidung eines Wahlausschusses; Durchsetzbarkeit des zu sichernden ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bürgermeisterwahl in Wallhalben: NPD-Kandidat ist nicht zur Wahl zuzulassen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bürgermeisterwahl ohne NPD-Kandidat

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11
    Politische Treuepflicht bewährt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, dass der Beamte Partei für ihn ergreift (so BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - [BVerfGE 39, 334 ff.] und Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - [NJW 2008, 2569] ).

    Zweifel an der Verfassungstreue in diesem Sinne liegen bereits dann vor, wenn der Verantwortliche im Augenblick seiner Entscheidung nach den ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln nicht überzeugt ist, dass der Bewerber seiner Persönlichkeit nach die Gewähr bietet, nach Begründung eines Beamtenverhältnisses jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten; der Nachweis einer "verfassungsfeindlichen" Betätigung, die bei einem Beamten eine Treuepflichtverletzung darstellen würde, ist zur Verneinung der Gewähr der Verfassungstreue hingegen nicht erforderlich (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 und vom 6. Mai 2008, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 08.06.2004 - 1 L 1491/04
    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11
    Grundsätzlich ist daher die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Sicherung des aktiven und passiven Wahlrechts nicht vornherein ausgeschlossen (siehe OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 8. Juni 2004 - 1 L 1491/04.NW -, S. 9).

    Im Stadium der Wahlvorbereitungen besteht demnach grundsätzlich die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutz gegen die Nichtzulassung eines Wahlvorschlags zu erlangen, wenn die begehrte Wahlzulassung zu dem geplanten Wahltermin noch durchgesetzt werden könnte (vgl. VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 8. Juni 2004 - 1 L 1491/04.NW -).

  • BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82

    Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11
    Im Hinblick auf die NPD hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 20. Mai 1983 (BVerwGE 83, 136, 140 ff.) Folgendes ausgeführt:.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07

    "Parteienprivileg" steht in wehrhafter Demokratie Aufklärung über

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11
    So hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (Urteil vom 27. November 2007 - VGH O 27/07 -, NVwZ 2008, 897) ausgeführt:.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11
    Politische Treuepflicht bewährt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, dass der Beamte Partei für ihn ergreift (so BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - [BVerfGE 39, 334 ff.] und Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - [NJW 2008, 2569] ).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11
    Sie spricht damit im Grunde "allen anderen Parteien unabweisbar und unversöhnlich die Existenzberechtigung im Sinne einer gleichberechtigten und für die Dauer bestimmten Partnerschaft" (BVerfGE 5, 85, 225) ab.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95

    Wahlorgane ; Wahlprüfungsbehörde; Regelungen mit Verwaltungscharakter;

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11
    Das Gericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 10. Juni 1994 - 7 B 11610/94.OVG - und vom 8. März 1995 - 7 B 10556/95.OVG -, AS 25, 118) zunächst davon aus, dass die Besonderheiten des Rechtsschutzes im Wahlverfahren nicht von vornherein rechtsdogmatisch die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Sinne des § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung des aktiven und passiven Wahlrechts ausschließen.
  • VG Düsseldorf, 25.08.1999 - 1 L 2634/99

    Nichtzulassung eines Wahlvorschlages durch den Wahlausschuss des Stadtrates;

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11
    Die von der Antragsgegnerin zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 25. August 1999 - 1 L 2634/99 -, NVwZ-RR 2000, 617) und des Verwaltungsgerichts Weimar (Beschluss vom 1. Juni 1999 - 6 E 1324/99.WE -, juris), nach der einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Wahl nicht statthaft sei, kann hier nicht mit Erfolg herangezogen werden, um den Ausschluss vorläufigen Rechtsschutzes im Vorfeld von (Kommunal)Wahlen zu begründen.
  • VG Leipzig, 10.06.1999 - 6 K 1145/99
    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11
    Im vorliegenden Verfahren lässt das Gericht die in der Rechtsprechung teilweise divergierend beantwortete Frage offen, ob der Antrag gegen den richtigen Antragsgegner gerichtet ist oder der Antrag gegen das unabhängige Gemeindeorgan Wahlausschuss hätte gerichtet werden müssen (vgl. hierzu VG Leipzig, Beschluss vom 10. Juni 1999 - 6 K 1145/99 -, juris).
  • VG Neustadt, 02.06.2009 - 1 L 482/09

    Wählergruppe Maiworm in Birkenheide scheitert mit ihrem Zulassungsbegehren zur

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2011 - 3 L 1061/11
    Da aber in sachlicher Hinsicht die begehrte einstweilige Anordnung nicht ergehen konnte, lässt das Gericht in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Frage des richtigen Antragsgegners offen (vgl. VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 2. Juni 2009 - 1 L 482/09.NW -).
  • VG Weimar, 01.06.1999 - 6 E 1324/99

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahl; einstweiliger Rechtsschutz

  • BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96

    Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 10 B 10454/14

    Keine vorläufige Zulassung eines Wahlvorschlags zur Kommunalwahl 2014

    Insofern entspricht er nicht einem Ausschuss des Ortsgemeinderates im Sinne des § 44 Abs. 1 Gemeindeordnung, sondern stellt ein besonderes Wahlorgan dar, welches gemäß § 49 Abs. 1 KWG lediglich der Rechtsaufsicht der Kommunalaufsicht untersteht (vgl. VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 3 L 1601/11.NW - LKRZ 2012, 107; VG Leipzig, Beschluss vom 10. Juni 1999 - 6 K 1145/99 -, juris, Rn. 17).
  • VG Stuttgart, 02.11.2020 - 7 K 4949/20

    Coronapandemie und Wahlen: Etwaiger Anspruch auf Stimmabgabe ohne

    Die damit eintretenden Nachteile für die Sicherung des Rechtsschutzes in zeitlicher Hinsicht erschienen im Hinblick auf die Notwendigkeit der Sicherung der praktischen Durchführbarkeit von Wahlen zumutbar (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 13. Dezember 2011, Az.: 3 L 1061/11.NW, Rn. 13, juris, m.w.N.).

    Insbesondere sei nicht vorhersehbar, wie eine etwaige Anordnung des Gerichts von den zuständigen Stellen technisch umgesetzt werde, so dass durch das Eingreifen des Gerichts die zusätzliche Gefahr der Nichteinhaltung von Wahlvorschriften entstehe (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 13. Dezember 2011, Az.: 3 L 1061/11, Rn. 13, juris).

  • VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 845/12

    NPD-Mitglied zu Recht aus Kreisausrechtsausschuss abberufen

    Das Gericht hat dies in seinem Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 3 L 1061/11.NW - (betreffend die Zulassung zur Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wallhalben) wie folgt begründet:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - 10 B 10415/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl; ausnahmsweise

    Hiervon ausgehend ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße die Zulassung eines Wahlvorschlages im einstweiligen Anordnungsverfahren möglich, wenn in diesem Verfahren mit der erforderlichen Klarheit die Rechtswidrigkeit der Zurückweisung eines Wahlvorschlages festgestellt werden kann und die begehrte Zulassung nicht zu einer Verschiebung der Wahl führen würde (vgl. VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 3 L 1601/11.NW -, LRKZ 2012, 107).
  • VG Gießen, 12.11.2013 - 8 K 191/13

    Ausschluss von einer kommunalen Veranstaltung

    "Bei der NPD handelt es sich um eine rechtsextreme Partei, die politische Ziele verfolgt, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind, die im rechtsextremistischen Spektrum zu den aggressivsten Organisationen zählt." (VG Neustadt a.d.W., B. v. 13.12.2011 - 3 L 1601/11.NW -, LKRZ 2012, 107, 110).
  • VG Trier, 29.04.2014 - 1 L 732/14

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung des aktiven und passiven Wahlrechts

    Daher besteht im Stadium der Wahlvorbereitungen grundsätzlich die Möglichkeit, gegen die Nichtzulassung eines Wahlvorschlags einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen, wenn die begehrte Wahlzulassung zu dem geplanten Wahltermin noch ohne Wahlverschiebung umzusetzen ist (vgl. VG Neustadt/W. B.v. 13.12.2011 -3 L 1061/11-LKRZ 2012, 107; OVG RP AS 25, 118).
  • VG Gießen, 09.11.2012 - 8 L 3052/12

    Benutzungsanspruch zu einer öffentlichen Einrichtung

    "Bei der Partei B handelt es sich um eine rechtsextreme Partei, die politische Ziele verfolgt, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind, die im rechtsextremistischen Spektrum zu den aggressivsten Organisationen zählt." (VG Neustadt a.d.W., B. v. 13.12.2011 - 3 L 1601/11.NW -, LKRZ 2012, 107, 110).
  • VG Gießen, 09.11.2012 - 8 L 3101/12

    Wetteraukreis darf NPD-Abgeordnete von Fachtagung über Rechtsextreme Strukturen

    "Bei der Y-Partei handelt es sich um eine rechtsextreme Partei, die politische Ziele verfolgt, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind, die im rechtsextremistischen Spektrum zu den aggressivsten Organisationen zählt." (VG Neustadt a.d.W., B. v. 13.12.2011 - 3 L 1601/11.NW -, LKRZ 2012, 107, 110).
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