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   VG Potsdam, 29.04.2008 - 3 L 166/08   

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https://dejure.org/2008,39455
VG Potsdam, 29.04.2008 - 3 L 166/08 (https://dejure.org/2008,39455)
VG Potsdam, Entscheidung vom 29.04.2008 - 3 L 166/08 (https://dejure.org/2008,39455)
VG Potsdam, Entscheidung vom 29. April 2008 - 3 L 166/08 (https://dejure.org/2008,39455)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166

    Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken

    Auszug aus VG Potsdam, 29.04.2008 - 3 L 166/08
    Dieses ist im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit und der Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) - orientiert am materiellen Recht (u. a. am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) - durch das Gericht ggf. wieder zurückzuführen (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. Januar 1991 -14 CS 90.3166-, NVwZ 1991, 1002).
  • BVerwG, 15.11.1989 - 1 B 136.89

    Statistik im Produzierenden Gewerbe - Statistische Erhebung mit so genannter

    Auszug aus VG Potsdam, 29.04.2008 - 3 L 166/08
    Hierzu ist die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen gehalten Auswahlgrundsätze zu entwickeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 1989 -1 B 136/89-, NVwZ-RR 1990, 418), wobei die Erhebungseinheiten nach einem mathematisch-statistischen Verfahren auszuwählen sind (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 DlStatG).
  • OVG Sachsen, 03.03.2016 - 3 A 547/13

    Dienstleistungsstatistik; Fortsetzungsfeststellungsklage; Rotation; Totalschicht

    Zutreffend sei zwar, dass das Verwaltungsgericht Potsdam in zwei Beschlüssen vom 29. April 2008 (- 3 L 166/08 -) und vom 28. April 2009 (- 3 L 129/09 -) ausgehend von den Materialien zu § 1 Abs. 2 DlStatG die Auffassung vertreten habe, eine dauerhafte "Totalerfassung" von Unternehmen trage dem gesetzlichen Gebot der Begrenzung der Belastung von Auskunftspflichtigen nicht angemessen Rechnung und sei daher vom Dienstleistungsstatistikgesetz nicht gedeckt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - 12 S 35.09

    Auswahl der Erhebungseinheiten muss nicht im Jahresrhythmus wiederholt werden;

    Die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 29. April 2008 - 3 L 166/08 - ist hier nicht einschlägig, weil die von den Antragstellern betriebene Einheit keiner so genannten "Totalschicht" angehört.
  • VG Berlin, 04.12.2014 - 1 K 8.13

    Heranziehung zur Statistik

    Die Frage, ob die Heranziehung im Rahmen einer Totalschicht die Grenzen der zulässigen Ermessensausübung des Beklagten überschreitet, stellt sich dann, wenn damit zugleich ein Verstoß gegen das Rotationsprinzip zu erwarten ist, wenn damit also zugleich eine voraussichtliche dauerhafte Totalerfassung ohne Rotationsmöglichkeit verbunden ist (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 29. April 2008 - 3 L 166/08, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 28. April 2009 - 3 L 129/09, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 12 S 44.09, juris).
  • VG Berlin, 30.03.2009 - 2 A 143.08

    Auskunftspflicht der Unternehmen bei der Erstellung der Dienstleistungsstatistik

    Hierfür kann neben der oben wiedergegebenen Gesetzesbegründung (a. a. O.) auch die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c BStatG angeführt werden, wonach das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder Adressdateien u. a. zur Aufstellung von Rotationsplänen und zur Begrenzung der Belastung zu Befragender zu führen haben (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. August 2008 - 8 B 959/08 - juris, Rn. 13 ff.; vgl. auch VG Potsdam, Beschluss vom 29. April 2008 - 3 L 166/08 - juris).
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