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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 177/04   

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https://dejure.org/2006,32736
OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 177/04 (https://dejure.org/2006,32736)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.06.2006 - 3 L 177/04 (https://dejure.org/2006,32736)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 3 L 177/04 (https://dejure.org/2006,32736)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 01.09.2008 - 1 BvR 887/08

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von hinter den tatsächlichen Aufwendungen

    c) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Juni 2006 - 3 L 177/04 -,.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 176/04

    Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung,

    Nachdem für den Zeitraum ab dem 26. September 1997 / 25. Februar 1998 (bis Ende 1998) zwischen den Beteiligten eine Vereinbarung über den Mietanteil im Rahmen von Investitionskosten für ihre klägerische Altenpflege- und Behinderteneinrichtung nicht zustande gekommen war, ergingen hierzu Schiedsstellenentscheidungen, die von der Klägerin angefochten wurden und - soweit es die Schiedsstellenentscheidungen vom 12. März 2003 betrifft - Gegenstand der beim Senat anhängigen gerichtlichen Verfahren zu den Aktenzeichen 3 L 177/04 und 3 L 178/04 sind.

    Auf Aufforderung der Schiedsstelle vom 15. Juli 2002, eine aktualisierte Aufstellung vergleichbarer Einrichtungen unter Benennung der herangezogenen Vergleichskriterien vorzulegen, reichte die Beklagte mit Schriftsatz vom 20. August 2002 eine Liste mit einer Übersicht von neu erbauten, nicht geförderten und in einem Mietverhältnis stehenden Pflegeeinrichtungen mit einer Kapazität bis maximal 90 Plätzen einschließlich einer Auflistung über den Inhalt der jeweils zugrunde liegenden Mietverträge zur Akte (Bl. 24 ff. d. Schiedsstellenakte 26/2001 und 20/2001 [Beiakte B zu 3 L 177/04]).

    D. h. es besteht - wie die Beklagte im Schriftsatz 21. März 1998 selbst eingeräumt hat (Bl. 100 d. Schiedsstellenakte 41/1997 - Beiakte A zu 3 L 177/04) - kein Unterscheid, ob in ein und dem selben Gebäude nur Pflegebedürftige oder behinderte Personen betreut werden; die Investitionskosten bzw. die Mietkosten sind - wirtschaftlich betrachtet - in beiden Fällen gleich.

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