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   VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08   

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VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08 (https://dejure.org/2008,35174)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09.09.2008 - 3 L 188/08 (https://dejure.org/2008,35174)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09. September 2008 - 3 L 188/08 (https://dejure.org/2008,35174)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08
    Es genügt, die typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Einzelfall vorliegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 04. Januar 2006 -11 CS 05.1878-, zitiert nach Juris).

    Sie muss prüfen, ob Besonderheiten vorliegen, die es gebieten, am Grundsatz des § 80 Abs. 1 VwGO festzuhalten und es bei der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die jeweilige Ordnungsverfügung verbleiben zu lassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 04. Januar 2006, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 02.11.2007 - 2 L 236/07

    Anordnung und Begründung einer Fahrerlaubnisentziehung mit Sofortvollzug

    Auszug aus VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08
    Maßgeblich ist, dass die Zuwiderhandlungen, die im Fall des Antragstellers Eignungszweifel hervorrufen, solche sind, die zu Eintragungen in das Verkehrszentralregister geführt haben, während die vom Bundesverwaltungsgericht in dem oben genannten Urteil entschiedene Fallkonstellation eine solche betraf, in welcher der Betroffene mit der Einnahme von Betäubungsmitteln außerhalb des Straßenverkehrs aufgefallen war (vgl. den den Beteiligten bekannten Beschluss des VG Cottbus vom 2. November 2007 -2 L 236/07- veröffentlicht in Juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 06. Mai 2008 -11 CS 08.551-, zitiert nach Juris).

    Hierzu heißt es in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 02. November 2007 (2 L 236/07):.

  • OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08
    Ist dies hinreichend erkennbar, kommt es für die Frage der ordnungsgemäßen Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht darauf an, ob die Annahme eines Überwiegens des sofortigen Vollzugsinteresses aus den angegebenen Gründen bereits voll zu überzeugen vermag (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, veröffentlicht in Juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08
    In der Entscheidung vom 09. Juni 2005 (3 C 25/04-, NJW 2005, 3081; NZV 2006, 52) hat das Bundesverwaltungsgericht zu der Frage des Zeitablaufs im Zusammenhang mit der Klärung von Eignungszweifeln wegen eines früheren Drogenkonsums ausgeführt, dass nicht jeder beliebig weit in der Vergangenheit liegende Drogenkonsum als Grundlage für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens herangezogen werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08
    Ein solcher Fall kann im Bereich der Entziehung der Fahrerlaubnis unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr gegeben sein (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 22. Januar 2001 -19 B 1757/00-, NZV 2001, 396).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 3 B 54.97

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Erforderlichkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08
    Auch muss im Übrigen ein längerer Zeitablauf die Ordnungsbehörde nicht davon abhalten, jedenfalls nunmehr das Gebotene zu veranlassen; wäre es anders, so könnte die Behörde selbst gegen erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit um so schwerer einschreiten, je länger diese schon andauern (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2000 - 3 B 138/00 - Beschluss vom 17. August 2000 - 3 B 54/00 - Beschluss vom 20. März 2000 - 3 B 20/00 - Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 B 54/97 - Beschluss vom 1. März 2001 - 3 B 10/01.Z -).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt nämlich, sind Zuwiderhandlungen in das Verkehrszentralregister einzutragen, dass der Gesetzgeber in Form der Tilgungsvorschriften selbst Fristen vorgesehen hat, nach deren Ablauf Taten einem Verwertungsverbot unterliegen und nicht mehr als Rechtfertigung für eine Gutachtensanforderung herangezogen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 2005 -3 C 21/04-, NJW 2005, 3440, zu einer im Jahr 1995 erfolgten Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln; vgl. auch VG Cottbus, Beschluss vom 02. Juli 2007 -2 L 361/06-).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 3 B 20.00

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

    Auszug aus VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08
    Auch muss im Übrigen ein längerer Zeitablauf die Ordnungsbehörde nicht davon abhalten, jedenfalls nunmehr das Gebotene zu veranlassen; wäre es anders, so könnte die Behörde selbst gegen erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit um so schwerer einschreiten, je länger diese schon andauern (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2000 - 3 B 138/00 - Beschluss vom 17. August 2000 - 3 B 54/00 - Beschluss vom 20. März 2000 - 3 B 20/00 - Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 B 54/97 - Beschluss vom 1. März 2001 - 3 B 10/01.Z -).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08
    Maßgeblich ist, dass die Zuwiderhandlungen, die im Fall des Antragstellers Eignungszweifel hervorrufen, solche sind, die zu Eintragungen in das Verkehrszentralregister geführt haben, während die vom Bundesverwaltungsgericht in dem oben genannten Urteil entschiedene Fallkonstellation eine solche betraf, in welcher der Betroffene mit der Einnahme von Betäubungsmitteln außerhalb des Straßenverkehrs aufgefallen war (vgl. den den Beteiligten bekannten Beschluss des VG Cottbus vom 2. November 2007 -2 L 236/07- veröffentlicht in Juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 06. Mai 2008 -11 CS 08.551-, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 17.08.2000 - 3 B 123.00
    Auszug aus VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08
    Auch muss im Übrigen ein längerer Zeitablauf die Ordnungsbehörde nicht davon abhalten, jedenfalls nunmehr das Gebotene zu veranlassen; wäre es anders, so könnte die Behörde selbst gegen erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit um so schwerer einschreiten, je länger diese schon andauern (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2000 - 3 B 138/00 - Beschluss vom 17. August 2000 - 3 B 54/00 - Beschluss vom 20. März 2000 - 3 B 20/00 - Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 B 54/97 - Beschluss vom 1. März 2001 - 3 B 10/01.Z -).
  • VG Cottbus, 06.06.2012 - 1 L 126/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Liegen Besonderheiten nicht vor, kann sie auf eine typisierende Begründung für den Sofortvollzug zurückgreifen - liegen hingegen Besonderheiten des Einzelfalles vor, muss die Behörde in der Begründung zumindest deutlich machen, weshalb sie auch in dem zur Beurteilung stehenden Fall unter Einbeziehung der Einzelumstände einen Sofortvollzug für gerechtfertigt erachtet (vgl. etwa VG Cottbus, Beschlüsse der 2. Kammer v. 02. November 2007 - 2 L 236/07 - juris Rn. 6, und der 3. Kammer v. 09. September 2008 - 3 L 188/08 - juris Rn. 10 ff sowie zuletzt der Kammer vom 17. April 2012 - VG 1 L 102/12; Bayerischer VGH, Beschl. v. 04. Januar 2006 - 11 CS 05.1878 - juris Rn. 17 ff., 18; vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschl. v. 05. Februar 1998 - 4 B 134/97 - juris).

    5 Die Voraussetzungen eines Sonderfalles, der einen Rückgriff auf eine lediglich standardisierte Begründung verbietet, können insbesondere dann vorliegen, wenn zwischen dem Ereignis, welches Grundlage der Fahrerlaubnisentziehung oder - wie vorliegend - der Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens zur Prüfung der Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers ist, und der Ordnungsverfügung ein langer Zeitraum liegt (vgl. VG Cottbus, Beschlüsse der 02. Kammer v. 02. November 2007 - 2 L 236/07 - juris, und der 3. Kammer v. 09. September 2008 - 3 L 188/08 - juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 05. März 2007 - 1 BvR 305/07 - juris).

  • VG Cottbus, 27.03.2014 - 1 K 405/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    In diese Richtung tendierte auch die vormals für das Straßenverkehrsrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Beschl. v. 09. September 2008 - 3 L 188/08), wonach eine Einzelfallbetrachtung unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten zwar grundsätzlich nicht angezeigt sei, wenn auf die Tilgungsbestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes zurückgegriffen werden könne, allerdings "allenfalls dann" die Rechtmäßigkeit der Gutachtenaufforderung mit Blick auf § 46 Abs. 3 FeV fraglich sein könne, wenn die Straßenverkehrsbehörde mit der Aufforderung lange Zeit zugewartet habe (BA S. 4/5).
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