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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93 (https://dejure.org/1993,2660)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.10.1993 - 3 L 19/93 (https://dejure.org/1993,2660)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Oktober 1993 - 3 L 19/93 (https://dejure.org/1993,2660)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versorgungsabgaben; Heranziehungsbescheid

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 12 A 7/92
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1889
  • NVwZ 1994, 922 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93
    Das gilt besonders, wenn der Akt der Autonomieverleihung dem autonomen Verband nicht nur allgemein das Recht zu eigenverantwortlicher Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben und zum Erlaß der erforderlichen Organisationsnormen einräumt, sondern ihn zugleich zu Eingriffen in den Grundrechtsbereich ermächtigt (BVerfGE 33, 125, 158).

    Andererseits würde dem Prinzip der Selbstverwaltung nicht entsprochen werden, wenn der Selbstgesetzgebung autonomer Körperschaften so starke Fesseln angelegt würden, daß ihr Grundgedanke, die in den gesellschaftlichen Gruppen lebendigen Kräfte in eigener Verantwortung zur Ordnung der sie besonders berührenden Angelegenheiten heranzuziehen und ihren Sachverstand zu nutzen, nicht genügenden Spielraum fände (BVerfGE 33, 125, 159).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93
    Dient der Leistungsbescheid unabhängig von seinem materiell-rechtlichen Regelungsgehalt als Titel und als Vollstreckungsgrundlage, so unterliegt er schon um dieser Funktion willen als belastender Eingriff dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 29.12.1989 - 10 S 2252/89 -, NVwZ 1990, 388 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, 880, 881).

    Sofern es - wie hier - an einer ausdrücklichen Bestimmung fehlt, ist aus dem Gesamtregelungszusammenhang heraus zu ermitteln, wie weit die Befugnis reicht, im Einzelfall kraft obrigkeitlicher Gewalt zu entscheiden (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 29.12.1989, aaO).

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93
    Damit liegt eine hinreichende Ermächtigung zur Erhebung von Beiträgen vor, die angesichts der Vorgaben über die Beitragshöhe dem Gesetzesvorbehalt (vgl. dazu BVerfGE 40, 237, 249 f = NJW 1976, 34 f) genügt.
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93
    Art. 12 Abs. 1 GG schützt nicht vor zumutbaren und verhältnismäßigen Sozial- und Versorgungsabgaben (BVerfGE 10, 354, 362).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1987 - 9 S 2504/85

    Normenkontrolle: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - Satzung des Versorgungswerks

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93
    Dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zu ähnlichen landesrechtlichen Regelungen BayVerfGH, Entsch. vom 08.10.1987 - Vf. 8 -VII/86 NJW 1988, 550; VGH Mannheim, Beschluß vom 27.01.1987 - 9 S 2504/85 -, NJW 1987, 1350).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 14/87

    Gesetzesvorbehalt; Leistungsbescheid; Anspruch; Entgelt; Behörde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93
    Dient der Leistungsbescheid unabhängig von seinem materiell-rechtlichen Regelungsgehalt als Titel und als Vollstreckungsgrundlage, so unterliegt er schon um dieser Funktion willen als belastender Eingriff dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 29.12.1989 - 10 S 2252/89 -, NVwZ 1990, 388 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, 880, 881).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93
    Die sog. "Wesentlichkeits-Rechtsprechung" beruht auf der Annahme, daß sich dieses Erfordernis über den ursprünglichen Umkreis hinaus "ausgedehnt" habe (vgl. BVerfGE 4C 237; BVerwG NJW 1986, 1120).
  • VerfGH Bayern, 08.10.1987 - 8-VII-86

    Pflichtversorgung für Rechtsanwälte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93
    Dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zu ähnlichen landesrechtlichen Regelungen BayVerfGH, Entsch. vom 08.10.1987 - Vf. 8 -VII/86 NJW 1988, 550; VGH Mannheim, Beschluß vom 27.01.1987 - 9 S 2504/85 -, NJW 1987, 1350).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2022 - 8 LC 134/20

    Geltendmachung von Säumniszuschlägen bei der berufsständischen Altersversorgung

    Es widerspräche dem Gemeinschaftsinteresse aller Mitglieder, wenn Beitragsforderungen nur auf dem Klageweg durchgesetzt werden könnten (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.10.1993 - 3 L 19/93 -, NJW 1994, 1889, juris Rn. 35).

    Die Beitragserhebung (auch) durch Leistungsbescheid ist zudem bei den Versorgungseinrichtungen verbreitet (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 2 RVNG; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.10.1993 - 3 L 19/93 -, NJW 1994, 1889, juris Rn. 23 ff.; v. 21.9.2017 - 3 LB 10/16 -, juris Rn. 39).

    Dass § 27 Abs. 1 ABH die Mitglieder verpflichtet, die Beiträge von sich aus unbar zu entrichten, dient der Verwaltungsvereinfachung, lässt die Befugnisse zum Erlass eines Leistungsbescheids und zu dessen Vollstreckung aber unberührt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.10.1993 - 3 L 19/93 -, NJW 1994, 1889, juris Rn. 35; v. 21.9.2017 - 3 LB 10/16 -, juris Rn. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08

    Festsetzung des Leitstellenentgelts durch Verwaltungsakt

    Zwar ist in der Rechtsprechung teilweise anerkannt, dass für den Erlass eines Leistungsbescheides nicht ausnahmslos eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, und wird es als zulässig angesehen, dass ein Forderungsrecht der öffentlichen Hand durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden kann, wenn der Hoheitsträger dem in Anspruch zu Nehmenden im Verhältnis hoheitlicher Überordnung gegenübersteht und noch hinzukommt, dass ein solches Über-/Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) gerade auch in Bezug auf den Anspruch besteht, der durch den Verwaltungsakt geregelt werden soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.12.1989 - 10 S 2252/89 -, NVwZ 1990, 225 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.10.1993 - 3 L 19/93 -, NJW 1994, 1889; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 L 68/06 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98

    Zahlung eines angemessenen Kostenausgleichs; Betreuung von Kindern; Richtiger

    Das aus dem Gesetzesvorbehalt abzuleitende Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für Verwaltungsakte besteht für belastende Regelungen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 22.10.1993 - 3 L 19/93 -, NJW 1994, 1889), nicht jedoch im Rahmen der Leistungsverwaltung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2017 - 3 LB 10/16

    Erhebung von Säumniszuschlägen für die verspätete Zahlung der Beiträge eines

    Die Vorschriften lassen aber die Möglichkeit offen, säumige Beitragsschuldner durch Leistungsbescheid heranzuziehen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 22. Oktober 1993 - 3 L 19/93 -, juris, Rn.35), was ständiger Praxis des Beklagten entspricht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98

    Anspruch auf Zahlung eines Kostenausgleichs für Kindertageseinrichtungen gemäß §

    Das aus dem Gesetzesvorbehalt abzuleitende Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für Verwaltungsakte besteht für belastende Regelungen (OVG Schleswig, Urteil vom 22.10.1993, 3 L 19/93, NJW 1994, 889), nicht jedoch im Rahmen der Leistungsverwaltung.
  • VG Schleswig, 22.06.2004 - 2 A 321/03

    Pflichtmitgliedschaft in der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer;

    Der Beklagte darf seine Mitglieder in Form des Verwaltungsakts zu Beiträgen heranziehen, auch wenn es insoweit an einer ausdrücklichen Ermächtigung fehlt (OVG Schleswig, Urteil vom 22. Oktober 1993, 3 L 19/93 , SchlHA 1994, 132; NJW 1994, 1889).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 302/93

    Pflichtmitgliedschaft; Versorgungswerk; Versorgungsabgabe; Steuerberatung

    Die Höhe dieser Abgaben kann vom Beklagten auch durch Bescheid festgesetzt werden (vgl. Urt. des Senats v. 22.10.1993 - 3 L 19/93 -, NJW 1994, 1889, 91).
  • OVG Sachsen, 24.08.2000 - 2 B 366/00
    Das ist ihm auch deshalb verwehrt, weil der Vorbehalt des Gesetzes für einen Grundrechtseingriff wie die Auferlegung einer öffentlich-rechtlichen Zahlungspflicht eine Grundlage in Gestalt einer förmlichgesetzlichen Norm erfordert - eine Satzungsbestimmung reicht für sich genommen nicht aus - (vgl. BVerwGE 87, 324 [326 f.]; BayVerfGHE 40, 113 [120 f.]; OVG Schl.-H., Urt. v. 22.10.1993, NJW 1994, 1889 [1890]), eine solche aber für einen Regelpflichtbetrag nicht vorhanden ist.
  • VG Schleswig, 23.01.2018 - 7 A 244/17

    Recht der freien Berufe

    Rechtsgrundlage für den Erlass des Beitragsbescheides sind die Bestimmungen der Satzung über das Schleswig-Holsteinische Versorgungswerk für Rechtsanwälte von Oktober 2012 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Rechtsanwaltsversorgungsgesetz Schleswig-Holstein - RAVG - auch ohne dass sich dies explizit aus dem Wortlaut dieser Vorschriften ergibt (ständige Rechtsprechung seit OVG Schleswig, Urteil vom 22.10.1993 - 3 L 19/93 -, NJW 1994.
  • VG Schleswig, 27.04.2007 - 7 A 8/07

    Heranziehung eines von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreiten

    Der Beklagte darf seine Mitglieder in Form des Verwaltungsaktes zu Beiträgen heranziehen, auch wenn es insoweit an einer ausdrücklichen Ermächtigung fehlt (OVG Schleswig, Urteil vom 22. Oktober 1993 - 3 L 19/93 - NJW 1994, 1889).
  • VG Schleswig, 20.03.2002 - 21 A 243/02

    Versorgungswerk der Rechtsanwaltkammer, Pflichtversorgung, Beitragsbemessung

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.1994 - 3 L 19/93   

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OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.03.1994 - 3 L 19/93 (https://dejure.org/1994,20968)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. März 1994 - 3 L 19/93 (https://dejure.org/1994,20968)
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